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Top100 Kufstein 2018

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top 100 KUFSTEIN | interview<br />

Intelligent steuern<br />

Leistbares Wohnen. Herbert Schöpf ist Experte für Immobilien- und<br />

Baurecht. ECHO sprach mit ihm über das politische Top-Thema<br />

leistbares Wohnen, die Idee 50/30/20 und die Leerstandserhebung.<br />

ECHO: In Sachen leistbares Wohnen<br />

gibt es derzeit unterschiedliche Ideen,<br />

eine davon ist die Vertragsraumordnung.<br />

Was halten Sie als Jurist davon?<br />

Herbert Schöpf: Prinzipiell ist hier<br />

festzuhalten, dass bei der Vertragsraumordnung<br />

die öffentliche Hand<br />

zivilrechtlich tätig wird und dass die<br />

Vertragsraumordnung im Spannungsverhältnis<br />

zwischen hoheitlichem<br />

Handeln und privatrechtlichen Vereinbarungen<br />

steht. Jedem hoheitlichen<br />

Handeln, z.B. im Rahmen einer Umwidmung<br />

oder bei Erlass eines Bebauungsplans,<br />

muss ein Gesetz zugrunde<br />

liegen, das nennen wir das Legalitätsprinzip.<br />

An einem Beispiel gezeigt, bedeutet<br />

dies Folgendes. Wenn eine Gemeinde<br />

sagt: Ich widme den Freilandgrund<br />

nur dann in Bauland um, wenn<br />

du maximal 1.000 Euro beim Verkauf<br />

des Grundes ver langst, dann ist das<br />

derzeit vom Tiroler Raumordnungsgesetz<br />

nicht gedeckt. Dieses Gesetz sieht<br />

keinen Preisdeckel vor. Folglich bedeutet<br />

das, dass man mit dem Instrument<br />

Vertragsraumordnung sehr sorgsam<br />

und sehr überlegt umgehen muss, damit<br />

man nicht in der Sittenwidrigkeit<br />

landet. Generalisierende Vorgaben<br />

lässt die Raumordnung per se nicht<br />

zu, weil eine Vorgabe jeweils sachlich<br />

gerechtfertigt werden muss. Und noch<br />

eines ist klar: Vertragsraumordnung<br />

greift im Wesentlichen nur bei Umwidmungen<br />

und bei Bebauungsplänen<br />

und nicht im Rahmen des allgemeinen<br />

Baurechts.<br />

ECHO: Was kann man mit den derzeitigen<br />

Vorgaben machen?<br />

Schöpf: Es gibt viele Möglichkeiten,<br />

steuernd einzugreifen. Ich nenne hier<br />

zum Beispiel die Möglichkeit, Infrastrukturkosten<br />

an den Widmungswerber<br />

weiterzugeben. Oft widmen<br />

Gemeinden Bauland und vergessen,<br />

welch hohe Infrastrukturkosten für die<br />

Gemeinde die Folge sind – Kanal, Straßen<br />

oder auch neue Kindergärten und<br />

Schulen, die durch den Zuzug notwendig<br />

werden. Hier kann eine Gemeinde<br />

vom Bauträger Zuschüsse zur Infrastruktur<br />

verlangen und dadurch jene<br />

Grundstücksspekulanten, denen es nur<br />

ums schnelle Geld geht, abschrecken.<br />

Auch die Möglichkeit, in den Baukörper<br />

steuernd einzugreifen, macht die<br />

Raumordnung möglich. So kann eine<br />

Gemeinde vorgeben, dass nicht die beliebten<br />

Zwei-Zimmer-Wohnungen, die<br />

dann an Studenten vermietet werden,<br />

gebaut werden, sondern kann gezielt<br />

Vorgaben für Familienwohnungen<br />

machen.<br />

ECHO: Der neue Bürgermeister<br />

von Innsbruck will bei allen größeren<br />

Bauvorhaben zwingend die Regel<br />

50/30/20 vorgeben, d. h. 50 Prozent<br />

wohnbaugeförderten, 30 Prozent<br />

wohnbauförderungsnahen und 20<br />

Prozent frei finanzierten Wohnbau.<br />

Halten Sie diese Regel für umsetzbar?<br />

Schöpf: Das halte ich schon vom<br />

Prinzip der Wohnbauförderung für<br />

schwer umsetzbar. Derzeit ist die<br />

Fotos: Kröll<br />

88 ECHO TOP 100 UNTERNEHMEN IM BEZIRK KUFSTEIN <strong>2018</strong>

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