Nr. 17 - September / Oktober 2008
Burgund: Morvan, Bibracte, Guédelon Paris: die Sainte-Chapelle Elsass: Goethes amour fou in Sesenheim Provence: Cordes-sur-ciel Rezept: mousse au chocolat
Burgund: Morvan, Bibracte, Guédelon
Paris: die Sainte-Chapelle
Elsass: Goethes amour fou in Sesenheim
Provence: Cordes-sur-ciel
Rezept: mousse au chocolat
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Leben in Frankreich<br />
Was sollte man über Preisangaben<br />
in Frankreich wissen?<br />
Die Schuhe der Begierde sind im<br />
Schau fenster nicht mit ihrem Kaufpreis<br />
ausgezeichnet. Der am Regal<br />
eines Supermarktes angezeigte Preis<br />
eines Produktes entspricht nicht dem<br />
an der Kasse verlangten. Oder eine<br />
Quit tung für eine Dienstleistung weist<br />
nur den Gesamtbetrag, nicht aber die<br />
einzelnen Leistungen aus. Vorkommnisse,<br />
die die meisten bereits einmal zu<br />
Hause oder im Urlaub erlebt haben. In<br />
Frankreich gelten jedoch gewisse Vorschriften<br />
für die Angabe von Preisen,<br />
deren Kenntnis sich manchmal als<br />
nützlich erweisen kann.<br />
Preisauszeichnungspflicht<br />
Natürlich kann jeder französische<br />
Unternehmer wie in allen Marktwirtschaften<br />
die Preise für seine Produkte<br />
und Dienstleistungen frei festsetzen.<br />
Er ist aber verpflichtet, den Kunden<br />
über den Preis zu informieren, und<br />
zwar bevor dieser seinen Kaufentschluss<br />
fasst. Dies beinhaltet auch,<br />
dass der Preis einer Ware erkennbar<br />
sein muss, ohne dass man dafür den<br />
Verkäufer fragen, bzw. wenn die Ware<br />
von außen sichtbar ist, dafür das Geschäft<br />
betreten muss. Außerdem muss<br />
der Preis in Euro als Bruttopreis, also<br />
einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,<br />
angegeben werden. Ist eine<br />
Ware mit zwei unterschiedlichen Preisen<br />
versehen oder stimmt der an der<br />
Kasse verlangte Betrag nicht mit dem<br />
etikettierten überein, gilt üblicherweise<br />
der günstigere Preis, außer wenn ein<br />
Irrtum offensichtlich ist, beispielsweise<br />
ein hochwertiger Fotoapparat nur 70<br />
anstatt 700 Euro kosten soll.<br />
Bestandteile der<br />
Preisauszeichnung<br />
In bestimmten Fällen reicht es<br />
nicht aus, dass eine Ware mit einem<br />
Preis versehen ist. Vielmehr kann es<br />
notwendig sein, dass die Preisauszeichnung<br />
weitere Merkmale aufweisen<br />
muss. So müssen in Frankreich bei<br />
vorver packten Waren (wie Lebens mittel)<br />
neben dem Ver kaufspreis für ein<br />
kon kretes Produkt auch die Grundprei<br />
se angegeben werden, also der Preis<br />
pro Kilogramm oder pro Liter. Sollen<br />
Pro dukte in einem Bündel verkauft<br />
wer den, muss der Preis für die einzelnen<br />
Bestandteile erkennbar sein. Ist<br />
die Lieferung einer Ware notwendig,<br />
bei spiels weise bei Bestellungen übers<br />
In ter net, muss der Anbieter den Kunden<br />
ausreichend über eventuell dafür<br />
anfallende Zusatzkosten informieren.<br />
Preisauszeichnungen<br />
bei Dienstleistungen<br />
Bei Dienstleistungen ist ein Anbieter<br />
verpflichtet, eine leicht erkennbare<br />
und deutlich lesbare Aufstellung der<br />
angebotenen Leistungen sowie deren<br />
Preise im Kundenbereich anzubringen.<br />
Einige Branchen sind zudem verpflichtet,<br />
ihre Preise im Schaufenster<br />
bzw. außerhalb der Geschäftsräume<br />
auszuhängen. So zum Beispiel Friseure,<br />
Reinigungen, Schuster, Restaurants<br />
und andere. Verlangt ein Kunde einen<br />
Kostenvoranschlag, etwa bei Handwerksbetrieben,<br />
so darf dieser kostenpflichtig<br />
sein. Der Preis dafür muss<br />
aber im Vorfeld bekannt sein.<br />
Aushändigung<br />
einer Rechnung<br />
Bei Dienstleistungen muss für alle<br />
Leistungen, die den Wert von 15,24<br />
Euro (einschließlich Mehrwertsteuer)<br />
übersteigen, eine Rechnung ausgestellt<br />
werden. Bei Leistungen unterhalb<br />
dieses Betrages ist eine Rechnungsaushändigung<br />
fakultativ, kann vom<br />
Kunden aber verlangt werden. Zu den<br />
Bestandteilen einer ordnungsgemäßen<br />
Rechnung gehören die Anschrift des<br />
Anbieters, der Name des Kunden, das<br />
Leistungsdatum, die einzeln erbrachten<br />
Leistungen mit Preisen sowie die<br />
Mehrwertsteuer.<br />
Sonderangebote<br />
Sonderangebote sind meist durch<br />
be son dere Hinweise kenntlich gemacht.<br />
Oft werden alte Preisetiketten<br />
wer be wirksam mit den gesenkten<br />
Preisen überklebt. Außer bei Ausverkäufen<br />
(bei spiels weise dem Sommerschlussverkauf)<br />
und Räumungsverkäufen<br />
müs sen Produkte, die in der<br />
Werbung als Sonderangebot angepriesen<br />
werden, grund sätzlich während<br />
der ganzen Ak tionszeit erhältlich<br />
sein. Ist die Ware ausverkauft,<br />
ist der Anbieter verpflichtet, die Produkte<br />
zum angekündigten Preis zu<br />
beschaffen bzw. die Werbeaktion zu<br />
beenden. So darf ein Händler zum<br />
Beispiel nicht mit Sonderangeboten<br />
am Schaufenster werben, wenn er im<br />
Ladeninneren die Ware nicht mehr<br />
in einem ausreichenden Maß vorrätig<br />
hält. Die Kunden dürfen nicht<br />
mit falschen Versprechungen in den<br />
Laden gelockt werden.<br />
Anzahlungen und<br />
Stornogebühren<br />
Es ist möglich, dass man bei<br />
der Bestellung einer Ware um eine<br />
Anzahlung gebeten wird. Dies wird<br />
üblicherweise auf der Rechnung vermerkt.<br />
Hat man eine Anzahlung getätigt,<br />
kann man sich danach allerdings<br />
nicht mehr vom Kaufvertrag lossagen.<br />
Der Kunde ist dann verpflichtet, auch<br />
noch den Restbetrag der Ware zu<br />
begleichen. Natürlich obliegt es dem<br />
Verkäufer seinerseits, die Produkte<br />
zu liefern bzw. die Dienstleistung zu<br />
gewährleisten. Will ein Kunde nachträglich<br />
auf eine Bestellung verzichten,<br />
kann eine Stornogebühr anfallen.<br />
Auch besteht von Seiten des Kunden<br />
kein grundsätzliches Umtauschrecht<br />
nach Erwerb eines Produktes, soweit<br />
keine Fehlerhaftigkeit vorliegt. Oft<br />
sind Unternehmen jedoch auf Kulanzbasis<br />
bereit, unbenutzte Gegenstände<br />
zurückzunehmen.<br />
56 · Frankreich erleben · <strong>September</strong> / <strong>Oktober</strong> <strong>2008</strong>