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Nr. 17 - September / Oktober 2008

Burgund: Morvan, Bibracte, Guédelon Paris: die Sainte-Chapelle Elsass: Goethes amour fou in Sesenheim Provence: Cordes-sur-ciel Rezept: mousse au chocolat

Burgund: Morvan, Bibracte, Guédelon
Paris: die Sainte-Chapelle
Elsass: Goethes amour fou in Sesenheim
Provence: Cordes-sur-ciel
Rezept: mousse au chocolat

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Leben in Frankreich<br />

Was sollte man über Preisangaben<br />

in Frankreich wissen?<br />

Die Schuhe der Begierde sind im<br />

Schau fenster nicht mit ihrem Kaufpreis<br />

ausgezeichnet. Der am Regal<br />

eines Supermarktes angezeigte Preis<br />

eines Produktes entspricht nicht dem<br />

an der Kasse verlangten. Oder eine<br />

Quit tung für eine Dienstleistung weist<br />

nur den Gesamtbetrag, nicht aber die<br />

einzelnen Leistungen aus. Vorkommnisse,<br />

die die meisten bereits einmal zu<br />

Hause oder im Urlaub erlebt haben. In<br />

Frankreich gelten jedoch gewisse Vorschriften<br />

für die Angabe von Preisen,<br />

deren Kenntnis sich manchmal als<br />

nützlich erweisen kann.<br />

Preisauszeichnungspflicht<br />

Natürlich kann jeder französische<br />

Unternehmer wie in allen Marktwirtschaften<br />

die Preise für seine Produkte<br />

und Dienstleistungen frei festsetzen.<br />

Er ist aber verpflichtet, den Kunden<br />

über den Preis zu informieren, und<br />

zwar bevor dieser seinen Kaufentschluss<br />

fasst. Dies beinhaltet auch,<br />

dass der Preis einer Ware erkennbar<br />

sein muss, ohne dass man dafür den<br />

Verkäufer fragen, bzw. wenn die Ware<br />

von außen sichtbar ist, dafür das Geschäft<br />

betreten muss. Außerdem muss<br />

der Preis in Euro als Bruttopreis, also<br />

einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,<br />

angegeben werden. Ist eine<br />

Ware mit zwei unterschiedlichen Preisen<br />

versehen oder stimmt der an der<br />

Kasse verlangte Betrag nicht mit dem<br />

etikettierten überein, gilt üblicherweise<br />

der günstigere Preis, außer wenn ein<br />

Irrtum offensichtlich ist, beispielsweise<br />

ein hochwertiger Fotoapparat nur 70<br />

anstatt 700 Euro kosten soll.<br />

Bestandteile der<br />

Preisauszeichnung<br />

In bestimmten Fällen reicht es<br />

nicht aus, dass eine Ware mit einem<br />

Preis versehen ist. Vielmehr kann es<br />

notwendig sein, dass die Preisauszeichnung<br />

weitere Merkmale aufweisen<br />

muss. So müssen in Frankreich bei<br />

vorver packten Waren (wie Lebens mittel)<br />

neben dem Ver kaufspreis für ein<br />

kon kretes Produkt auch die Grundprei<br />

se angegeben werden, also der Preis<br />

pro Kilogramm oder pro Liter. Sollen<br />

Pro dukte in einem Bündel verkauft<br />

wer den, muss der Preis für die einzelnen<br />

Bestandteile erkennbar sein. Ist<br />

die Lieferung einer Ware notwendig,<br />

bei spiels weise bei Bestellungen übers<br />

In ter net, muss der Anbieter den Kunden<br />

ausreichend über eventuell dafür<br />

anfallende Zusatzkosten informieren.<br />

Preisauszeichnungen<br />

bei Dienstleistungen<br />

Bei Dienstleistungen ist ein Anbieter<br />

verpflichtet, eine leicht erkennbare<br />

und deutlich lesbare Aufstellung der<br />

angebotenen Leistungen sowie deren<br />

Preise im Kundenbereich anzubringen.<br />

Einige Branchen sind zudem verpflichtet,<br />

ihre Preise im Schaufenster<br />

bzw. außerhalb der Geschäftsräume<br />

auszuhängen. So zum Beispiel Friseure,<br />

Reinigungen, Schuster, Restaurants<br />

und andere. Verlangt ein Kunde einen<br />

Kostenvoranschlag, etwa bei Handwerksbetrieben,<br />

so darf dieser kostenpflichtig<br />

sein. Der Preis dafür muss<br />

aber im Vorfeld bekannt sein.<br />

Aushändigung<br />

einer Rechnung<br />

Bei Dienstleistungen muss für alle<br />

Leistungen, die den Wert von 15,24<br />

Euro (einschließlich Mehrwertsteuer)<br />

übersteigen, eine Rechnung ausgestellt<br />

werden. Bei Leistungen unterhalb<br />

dieses Betrages ist eine Rechnungsaushändigung<br />

fakultativ, kann vom<br />

Kunden aber verlangt werden. Zu den<br />

Bestandteilen einer ordnungsgemäßen<br />

Rechnung gehören die Anschrift des<br />

Anbieters, der Name des Kunden, das<br />

Leistungsdatum, die einzeln erbrachten<br />

Leistungen mit Preisen sowie die<br />

Mehrwertsteuer.<br />

Sonderangebote<br />

Sonderangebote sind meist durch<br />

be son dere Hinweise kenntlich gemacht.<br />

Oft werden alte Preisetiketten<br />

wer be wirksam mit den gesenkten<br />

Preisen überklebt. Außer bei Ausverkäufen<br />

(bei spiels weise dem Sommerschlussverkauf)<br />

und Räumungsverkäufen<br />

müs sen Produkte, die in der<br />

Werbung als Sonderangebot angepriesen<br />

werden, grund sätzlich während<br />

der ganzen Ak tionszeit erhältlich<br />

sein. Ist die Ware ausverkauft,<br />

ist der Anbieter verpflichtet, die Produkte<br />

zum angekündigten Preis zu<br />

beschaffen bzw. die Werbeaktion zu<br />

beenden. So darf ein Händler zum<br />

Beispiel nicht mit Sonderangeboten<br />

am Schaufenster werben, wenn er im<br />

Ladeninneren die Ware nicht mehr<br />

in einem ausreichenden Maß vorrätig<br />

hält. Die Kunden dürfen nicht<br />

mit falschen Versprechungen in den<br />

Laden gelockt werden.<br />

Anzahlungen und<br />

Stornogebühren<br />

Es ist möglich, dass man bei<br />

der Bestellung einer Ware um eine<br />

Anzahlung gebeten wird. Dies wird<br />

üblicherweise auf der Rechnung vermerkt.<br />

Hat man eine Anzahlung getätigt,<br />

kann man sich danach allerdings<br />

nicht mehr vom Kaufvertrag lossagen.<br />

Der Kunde ist dann verpflichtet, auch<br />

noch den Restbetrag der Ware zu<br />

begleichen. Natürlich obliegt es dem<br />

Verkäufer seinerseits, die Produkte<br />

zu liefern bzw. die Dienstleistung zu<br />

gewährleisten. Will ein Kunde nachträglich<br />

auf eine Bestellung verzichten,<br />

kann eine Stornogebühr anfallen.<br />

Auch besteht von Seiten des Kunden<br />

kein grundsätzliches Umtauschrecht<br />

nach Erwerb eines Produktes, soweit<br />

keine Fehlerhaftigkeit vorliegt. Oft<br />

sind Unternehmen jedoch auf Kulanzbasis<br />

bereit, unbenutzte Gegenstände<br />

zurückzunehmen.<br />

56 · Frankreich erleben · <strong>September</strong> / <strong>Oktober</strong> <strong>2008</strong>

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