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2014-04

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Motorrad fuhr weiter. Das war das letzte Mal, dass ich den<br />

Bannführer gesehen habe; ich weiß auch nicht, was nach<br />

dem Kriege aus ihm geworden ist.<br />

Bald erkannten wir, dass es kein Weiterkommen gab,<br />

je mehr wir uns der Stadt näherten.Wir beschlossen, umzudrehen<br />

und nach Hause zu fahren, es begann auch schon<br />

zu dämmern. Uns begegneten mehrere Hilfskolonnen, die<br />

aus mit Hacke und Schaufel bewaffneten Männern bestanden<br />

und die aus Richtung Kreuztal nach Siegen unterwegs<br />

waren. Zu Hause angekommen, verabredeten wir, es am<br />

nächsten Morgen noch einmal zu versuchen.<br />

Das machten wir auch. Diesmal fuhren wir, auch unter<br />

Schwierigkeiten, am Wald runter durch die Heeserstraße.Am<br />

Anfang der Straße lagen drei tote Fremdarbeiter, äußerlich unversehrt,<br />

als wenn sie schliefen.Wir nahmen an, dass sie keinen<br />

Schutzraum gefunden hatten oder dass man sie nicht hineingelassen<br />

hatte und dass sie wahrscheinlich durch den Detonationsdruck<br />

gestorben waren. Dann suchten wir uns einen Weg,<br />

um in die Friedrichstraße zu kommen. Es war schwierig und<br />

danach standen wir vor den Trümmern meiner Schule. Hier<br />

konnten wir nichts ausrichten. Deshalb fuhren wir die Friedrichstraße<br />

weiter rauf in Richtung Kampen. Hier wohnten gute<br />

Bekannte von mir, deren Haus nur leicht beschädigt war. Fritz<br />

und ich konnten beim Aufräumen behilflich sein.<br />

Als wir nachmittags wieder nach Hause fuhren, hatten<br />

wir das gute Gefühl, nach dem damaligen Sprachgebrauch,<br />

unsere Pflicht als Volksgenossen getan zu haben.<br />

Otto Schneider<br />

Winterdienst auf Gehwegen<br />

und Fahrbahnen<br />

Die Bürgersteige bzw. Fahrbahnränder<br />

bei fehlenden Gehwegen müssen in einer<br />

Breite von 80 Zentimetern entlang des<br />

Grundstückes freigehalten werden. An<br />

Bushaltestellen sind Zugänge zu den Einund<br />

Ausstiegen freizuhalten. An gekennzeichneten<br />

Fußgängerüberwegen muss<br />

ein gefahrloses Betreten der Fahrbahn<br />

möglich sein.<br />

Räum- und Streupflicht besteht in der Zeit<br />

von 7.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen<br />

von 8.00 Uhr) bis 19.30 Uhr, unverzüglich<br />

nach Beendigung des Schneefalls bzw.<br />

nach dem Entstehen der Glätte.<br />

Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind<br />

grundsätzlich verboten, ausgenommen<br />

auf Treppen, Rampen, Brücken, starken<br />

Steigungsstrecken und ähnlichem. Beim<br />

Parken ist darauf zu achten, dass für<br />

Räumfahrzeuge mindestens drei Meter<br />

Durchfahrbreite frei gehalten werden.<br />

Universitätsstadt<br />

Siegen<br />

Die Stadtreinigung informiert<br />

Wofür die Winterdienstgebühr<br />

erhoben wird<br />

Die Winterdienstgebühr ist eine Gegenleistung<br />

für die Reinigung der Straße im<br />

Ganzen. Daher sind auch Grundstücke<br />

gebührenpflichtig, die nicht direkt an die<br />

Straße grenzen (sogenannte Hinterlieger).<br />

Die Gebühr fällt auch dann an, wenn unmittelbar<br />

vor dem Grundstück keine Leistung<br />

erbracht wird, z. B. weil dort ständig Autos<br />

parken.<br />

Die Stadt Siegen hält ein Informationsblatt<br />

für alle Fragen rund um den Winterdienst<br />

bereit und gibt auch über das Infotelefon<br />

0271/4<strong>04</strong>-4800 Auskunft.<br />

Sicheres Gehen und Fahren im Winter kann<br />

durch Ihre Mithilfe erreicht werden!<br />

Anliegerpflichten<br />

Laut städtischer Satzung ist die Winterwartung<br />

auf Gehwegen grundsätzlich auf<br />

die Anlieger übertragen. Sofern ein Anlieger<br />

der Räumpflicht nicht nachkommt, kann er<br />

im Schadensfall haftbar gemacht werden.<br />

Eine Räumpflicht besteht grundsätzlich<br />

immer, selbst wenn der Verantwortliche wegen<br />

Gebrechlichkeit, Urlaub oder aus sonstigen<br />

Gründen nicht dazu in der Lage ist.<br />

In diesen Fällen muss eventuell ein Dritter<br />

mit den Arbeiten beauftragt werden.<br />

Müllabfuhr 2015<br />

Der Terminplan für die Müllabfuhr wird<br />

vor Weihnachten an alle Haushalte verteilt<br />

und liegt in den Bürgerbüros aus.<br />

Die konkreten Termine für Ihre Straße<br />

finden Sie auch bequem im Internet<br />

unter www.siegen.de (im Bereich<br />

Bürgerservice – Abfallentsorgung).<br />

4/<strong>2014</strong> durchblick 53

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