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Rechtsgutachten - MBWSV NRW

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gendwo explizit ausgesprochen 38, erfolgt aber zwingend aus der Interpretation der<br />

Norm.<br />

14<br />

III. Die Rolle des Bundes als „Schiedsrichter“<br />

Die Interpretation des Gesetzesvorbehalts in Art. 106a Satz 2 GG als Verfassungsauftrag<br />

zur Gesetzgebung im Sinne der Norm zieht für den Bund Folgerungen nach sich. „Der<br />

Bund“ hat das Gesetzesinitiativrecht im Rahmen, den Art. 76 GG zur Verfügung stellt, zu<br />

ergreifen; faktisch wird dies wegen der Komplexität auf ein Tätigwerden der Bundesre-<br />

gierung hinauslaufen müssen. Allein daraus folgt die Pflicht, mit einem ausgearbeiteten<br />

und begründeten Gesetzesvorschlag seitens des Bundes voranzuschreiten.<br />

Im Folgenden geht es um weiterreichende Folgerungen. Der Logik eines zustimmungs-<br />

pflichtigen Bundesgesetzes entspricht es, dass der Bund von Anfang an die Möglichkei-<br />

ten einer Mehrheit im Bundesrat in seine Überlegungen und in sein Tätigwerden einbe-<br />

zieht. Dies geht angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Gesetzgebungsauftrag<br />

handelt, über rein formale Anforderungen hinaus. Daraus sind – wie gleich zu zeigen<br />

sein wird – Verhandlungsaufträge, substantielle Bemühenslasten u.ä. herzuleiten 39 .<br />

1. Das Gebot der Bundestreue / des bundesfreundlichen Verhaltens und die föderale<br />

Gleichheit<br />

Die angedeutete Pflicht des Bundes folgt aus dem Gebot der Bundestreue, auch Gebot<br />

bundesfreundlichen Verhaltens genannt 40 . Die Bundestreue bindet Bund und Länder<br />

gleichermaßen, in sämtliche Richtungen: Bund-Länder; Länder-Bund; Länder unterei-<br />

nander. Ihr liegt der Gedanke zugrunde, dass die Bundesglieder in ihrem Verhältnis zu-<br />

einander zusammenwirken sollen, um ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht<br />

38 Vgl. allgemein jedoch Rüdiger Sannwald, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, Grundgesetz. Kommentar,<br />

12. Aufl. 2011, Vorb. z. Art. 70 Rdnr. 10b.<br />

39 Weitgehend unergiebig in Bezug auf die Lösung finanzverfassungsrechtlicher Konflikte durch Verhandlungen<br />

leider Dirk Hanschel, Konfliktlösung im Bundesstaat, 2012, S. 289 ff.<br />

40 Grundlegend und umfassend Hartmut Bauer, Die Bundestreue, 1992.

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