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Rechtsgutachten - MBWSV NRW

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sig 175. Auch bedürfe es keines Rückgriffs auf den Begriff der Daseinsvorsorge bei der<br />

47<br />

Betrachtung eines konkreten Problems, da er ohnehin keine unmittelbaren Rechtsfolgen<br />

zeitige 176. Aus der Daseinsvorsorge als Staatsaufgabe 177 folgten ferner keine Rechts-<br />

pflichten des Staates bzw. hiermit korrespondierende subjektive Rechte des Einzel-<br />

nen 178 . Schließlich sei das Konzept der Daseinsvorsorge eingebettet in die Vorstellung<br />

eines autoritären Verwaltungsstaates, was jede weitere Verwendung des Begriffs er-<br />

schwere 179.<br />

Die Konsequenz des Konzepts der Daseinsvorsorge wird auch in der Möglichkeit eines<br />

„totalen Wohlfahrtsstaates“ gesehen, der die vollständige Versorgung mit wichtigen Gü-<br />

tern und Leistungen und somit das gesamte private Wirtschaftsleben ausschalten kön-<br />

ne 180. Die Deduktion aus dem Begriff Daseinsvorsorge lasse „beinahe beliebige Aufga-<br />

benverstaatlichungen zu, da die Daseinsvoraussetzungen (von den Nahrungsmitteln<br />

angefangen) individuell-eigenverantwortlich nicht mehr zu leisten“ seien 181 . Ferner sei<br />

auch eine Herleitung unmittelbarer Handlungsanweisungen aus dem Sozialstaatsprin-<br />

zip, aus dem Daseinsvorsorge gemeinhin abgeleitet werde, anerkanntermaßen nicht<br />

möglich 182 .<br />

Befürworter geben freilich zu bedenken, es sei notwendige Folge der Entwicklungsof-<br />

fenheit eines Rechtsbegriffs, dass eine scharfe Abgrenzung zu anderen Bereichen nicht<br />

möglich sei 183. Daseinsvorsorge begründe zumindest eine Verpflichtung des Staates zur<br />

Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Versorgung der Bevölkerung, was für die<br />

Qualifizierung als Rechtsbegriff ausreiche 184 .<br />

175 Reiner Schmidt, Die Liberalisierung der Daseinsvorsorge, Der Staat 42 (2003), 225 (229).<br />

176 Wolfgang Rüfner, Daseinsvorsorge und soziale Sicherheit, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des<br />

Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 4, 3. Aufl. 2006, § 96 Rdnr. 10; Matthias Knauff, Der<br />

Gewährleistungsstaat: Reform der Daseinsvorsorge, 2004, S. 52 m.w.N.<br />

177 Vgl. Wolfgang Rüfner, Daseinsvorsorge und soziale Sicherheit, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch<br />

des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 4, 3. Aufl. 2006, § 96 Rdnr. 16.<br />

178 Reiner Schmidt, Die Liberalisierung der Daseinsvorsorge, Der Staat 42 (2003), 225 (229 f.).<br />

179 Wolfgang Löwer, Energieversorgung zwischen Staat, Gemeinde und Wirtschaft, 1989, S. 111.<br />

180 Vgl. etwa Heinz Grossekettler, Diskussionsbeitrag, in: Hans-Uwe Erichsen, Kommunalverfassung heute<br />

und morgen – Bilanz und Ausblick –, 1989, S. 131; zusammenfassende Darstellung der Kritik bei Georg<br />

Hermes, Staatliche Infrastrukturverantwortung, 1998, S. 116 ff.<br />

181 Wolfgang Löwer, Energieversorgung zwischen Staat, Gemeinde und Wirtschaft, DVBl. 1991, 132 (137).<br />

182 Wolfgang Löwer, Energieversorgung zwischen Staat, Gemeinde und Wirtschaft, DVBl. 1991, 132 (138).<br />

183 Vgl. Matthias Knauff, Der Gewährleistungsstaat: Reform der Daseinsvorsorge, 2004, S. 46.<br />

184 Roland Maaß, Der Wettbewerb im örtlichen Personenbeförderungswesen: Möglichkeiten und Notwendigkeiten<br />

im Bereich straßengebundener Beförderung, 1998, S. 56 f.

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