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Rechtsgutachten - MBWSV NRW

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einerseits multipolare Interessengeflechte zwischen Privaten und dem Staat zum Aus-<br />

gleich bringen und andererseits die Rahmenbedingungen von Märkten durch staatliche<br />

Regulierung schaffen, die einem gemeinwohlschädigenden Marktversagen vorbeugen<br />

sollen 168 . Insofern zielt der Begriff der Gewährleistungsverwaltung in eine andere Rich-<br />

tung als die in ihrer verwaltungsrechtsdogmatischen Auslegung der Leistungsverwal-<br />

tung unterfallende Daseinsvorsorge 169. Allerdings waren die vom Staat an Private über-<br />

tragenen Tätigkeiten größtenteils ursprünglich der Daseinsvorsorge als Teil der Leis-<br />

tungsverwaltung zuzuordnen 170 . Daseinsvorsorge verstanden als reine Versorgungsleis-<br />

tung kann somit zwar Gegenstand der Gewährleistungsverwaltung sein, ist jedoch nicht<br />

mit ihr gleichzusetzen.<br />

(2) Diskussion um das Konzept der Daseinsvorsorge<br />

Seit jeher sah sich der Begriff „Daseinsvorsorge“ heftiger Kritik im Schrifttum ausge-<br />

setzt, die jedenfalls entscheidenden Anteil daran gehabt haben dürfte, dass sich die von<br />

Forsthoff im Jahr 1959 171 konstatierte Durchsetzung des Begriffs bis heute nicht endgül-<br />

tig vollzogen hat. Die Kritik richtet sich vor allem auf die Konturlosigkeit und fehlende<br />

Bestimmtheit der Daseinsvorsorge 172 . Diese sei auf die große Reichweite des Begriffs<br />

zurückzuführen, die einen Bezug zu Einzelaufgaben oder eindeutigen Kriterien zur Er-<br />

mittlung derselben unmöglich mache 173 . Eine Eignung der Daseinsvorsorge als Rechts-<br />

begriff erscheine vor diesem Hintergrund fraglich. Denn ein solcher müsse als klar er-<br />

kennbarer Anknüpfungspunkt für bestimmte Rechtsfolgen dienen können 174. Zudem<br />

wird angemerkt, zur Begründung von Teilhabeansprüchen sei Daseinsvorsorge ange-<br />

sichts von Grundrechten als subjektiv-öffentlichen Rechten ungeeignet bzw. überflüs-<br />

168 Helmuth Schulze-Fielitz, Grundmodi der Aufgabenwahrnehmung, in: Hoffmann-Riem/Schmidt-<br />

Aßmann/Voßkuhle (Hrsg.), Grundlagen des Verwaltungsrechts, Bd. 1, 2. Aufl. 2012, § 12 Rdnr. 51.<br />

169 Ebd.<br />

170 Vgl. Johann-Christian Pielow, Grundstrukturen öffentlicher Versorgung, 2001, S. 19, der den Begriff<br />

„öffentliche Versorgung“ aufgrund seiner „Trägerneutralität“ von dem der Daseinsvorsorge abgrenzt.<br />

171 Ernst Forsthoff, Rechtsfragen der leistenden Verwaltung, 1959, S. 9.<br />

172 Johann-Christian Pielow, Grundstrukturen öffentlicher Versorgung, 2001, S. 353: „Pauschalisierende<br />

Grobformel“; vgl. zur Kritik Michael Ronellenfitsch, Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff, in: Blümel (Hrsg.),<br />

Ernst Forsthoff, 2003, S. 72; ders., Daseinsvorsorge und Wirtschaftlichkeit des Eisenbahnwesens, DVBl.<br />

2008, 201 (203); Matthias Knauff, Der Gewährleistungsstaat: Reform der Daseinsvorsorge, 2004, S. 46.<br />

173 Matthias Knauff, Der Gewährleistungsstaat: Reform der Daseinsvorsorge, 2004, S. 45 f.<br />

174 Matthias Knauff, Der Gewährleistungsstaat: Reform der Daseinsvorsorge, 2004, S. 46.

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