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Rechtsgutachten - MBWSV NRW

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3. Systemgerechtigkeit als Verfassungspostulat?<br />

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte hat zuneh-<br />

mend Rationalitätsanforderungen an die Rechtsetzung gestellt 69 . Dabei spielen Gedan-<br />

ken der Systemgerechtigkeit bzw. Folgerichtigkeit eine wesentliche Rolle. Im Zuge der<br />

sog. kommunalen Gebietsreform der 1970er Jahre war es zu derartigen Kontrollmaß-<br />

stäben, etwa der Landesverfassungsgerichte gekommen. Neuerdings wird die Systemge-<br />

rechtigkeit / Folgerichtigkeit als Maßstab im Steuerverfassungsrecht verstärkt bemüht.<br />

Infolge der weitgehend leer laufenden freiheitsrechtlichen Kontrolle von Steuergeset-<br />

zen, stellt der Grundsatz der Systemgerechtigkeit – oftmals als auch Folgerichtigkeitsge-<br />

bot bezeichnet 70 – ein wichtiges Instrument für den verfassungsrechtlichen Zugriff auf<br />

steuerrechtliche Regelungen dar 71. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der<br />

überwiegende Teil der Literatur 72 erblicken im Topos der Systemgerechtigkeit einen die<br />

Prüfung des Gleichheitssatzes effektuierenden und operationalisierenden Grundsatz 73:<br />

Der Gesetzgeber sei aus Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, die einmal getroffene „Belastungs-<br />

grundentscheidung“, das System, folgerichtig weiter zu entwickeln. Dabei kommt dem<br />

Grundsatz der Systemgerechtigkeit auf verschiedenen Ebenen des Gleichheitssatzes Be-<br />

deutung zu: Zum einen wird bereits im Rahmen der Feststellung einer (Un-<br />

)Gleichbehandlung mit der Vergleichsgruppenbildung durch das System argumentiert 74 ,<br />

zum anderen wird die Relevanz von Systemgerechtigkeit insbesondere für die Stufe der<br />

Rechtfertigung diskutiert 75 . Dabei besteht hinsichtlich letzterer Funktion innerhalb der<br />

69 Vgl. etwa Bernd Grzeszick, Rationalitätsanforderungen an die parlamentarische Rechtsetzung im demokratischen<br />

Rechtsstaat, VVDStRL 71 (2012), S. 49 ff.<br />

70 Vgl. BVerfGE 84, 239 (271); 99, 246 (264f.); 120, 152 (155); 121, 317 (362); 122, 210 (231); 123, 111<br />

(120).<br />

71 Allgemein zu Systemgerechtigkeit Christoph Degenhart, Systemgerechtigkeit und Selbstbindung des<br />

Gesetzgebers als Verfassungspostulat, 1976; Franz-Josef Peine, Systemgerechtigkeit, 1985; Ulrich Battis,<br />

Systemgerechtigkeit, FS für Hans-Peter Ipsen 1977, S. 11ff.<br />

72 Etwa BVerfGE 60, 16 (40); 116, 164 (200); vgl. die jüngeren Stellungnahmen von Kyrill-Alexander<br />

Schwarz, „Folgerichtigkeit“ im Steuerecht, FS für Josef Isensee, 2007, S. 949 (957ff.); Klaus-Dieter Drüen,<br />

Systembildung und Systembindung im Steuerrecht, FS für Wolfgang Spindler, 2011, S. 29; Rolf Eckhoff,<br />

Steuerrecht ohne System, FS für Udo Steiner, 2009, S. 119 (120 ff.); Joachim Englisch, Folgerichtiges Steuerrecht<br />

als Verfassungsgebot, FS für Joachim Lang, 2011, S. 167 (172 ff.).<br />

73 Kritisch hierzu Ulrich Battis, Systemgerechtigkeit, in: FS für Hans Peter Ipsen, 1977, S. 11 (29 f.). Daneben<br />

wird Systemgerechtigkeit teilweise auch in anderen Verfassungsgeboten lokalisiert, so etwa im<br />

Rechtstaatsprinzip (BVerfGE 7, 129 (152f.)) oder innerhalb der Verhältnismäßigkeitsprüfung (BVerfGE<br />

121, 317 (363ff.)).<br />

74 BVerfGE 9, 20 (28); eher skeptisch BVerfGE 34, 103 (115ff.); 36, 383 (393f.); vgl. auch Franz-Josef Peine,<br />

Systemgerechtigkeit, 1985, S. 54, 302; Christoph Degenhart, Systemgerechtigkeit und Selbstbindung des<br />

Gesetzgebers als Verfassungspostulat, 1976, S. 52.<br />

75 Insgesamt zu den Rechtfertigungsanforderungen an eine Durchbrechung der Folgerichtigkeit Joachim<br />

Englisch, Folgerichtiges Steuerrecht als Verfassungsgebot, FS für Joachim Lang, 2011, S. 167, (195 ff.).

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