Rechtsgutachten - MBWSV NRW
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sollte als außerrechtlicher Faktor im Sinne eines bestimmten Vorverständnisses behan-<br />
delt werden 139.<br />
bb) Zwischenergebnis: Bedeutungslosigkeit für vorliegende Fragestellung<br />
Angesichts der Bedarfsorientierung, angesichts der allgemein verfehlten und begrenzten<br />
Direktivkraft des Postulats einheitlicher oder gleichwertiger Lebensverhältnisse im<br />
Bundesgebiet als übergreifende Staatszielbestimmung über die konkreten grundgesetz-<br />
lichen Regelungsbereiche hinaus und angesichts der ausgelaufenen Bedeutung der An-<br />
gleichung zwischen Ost und West im Gefolge der Wiedervereinigung besitzt der Topos<br />
der einheitlichen oder gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bundesgebiet für die Lö-<br />
sung der vorliegenden Verteilungsproblematik keinerlei verfassungsrechtliche Bedeu-<br />
tung 140.<br />
c) Begrenzte Relevanz der Qualifikation als „Daseinsvorsorge“<br />
aa) Das Konzept Daseinsvorsorge – Entstehung und Entwicklung<br />
Der Begriff der Daseinsvorsorge geht auf den Staats- und Verwaltungsrechtler Ernst<br />
Forsthoff zurück und erfasste – zumindest ursprünglich – einen Teilbereich der Leis-<br />
tungsverwaltung 141. Forsthoff entwickelte den Begriff in seiner Schrift „Die Verwaltung<br />
als Leistungsträger“ 1938 142 . Danach war unter Daseinsvorsorge „die Darbringung von<br />
Leistungen, auf welche der in die modernen massentümlichen Lebensformen verwiese-<br />
ne Mensch lebensnotwendig angewiesen ist“ zu verstehen 143 . Die Entwicklung des Be-<br />
139 Stefan Oeter, Integration und Subsidiarität im deutschen Bundesstaat, 1998, S. 13 f.<br />
140 Großzügiger, aber wohl auf den Finanzausgleich i.e.S. bezogen, Dirk Hanschel, Konfliktlösung im Bundesstaat,<br />
2012, S. 228 ff.<br />
141 Ernst Forsthoff, Die Verwaltung als Leistungsträger, 1938, teilweise abgedruckt in ders., Rechtsfragen<br />
der leistenden Verwaltung, 1959, S. 22 ff. (27); Hartmut Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl.<br />
2011, § 1 Rdnr. 16a.<br />
142 Michael Ronellenfitsch, Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff, in: Blümel (Hrsg.), Ernst Forsthoff, 2003, S.<br />
52 (59); umfassend jetzt Florian Meinel, Der Jurist in der industriellen Gesellschaft. Ernst Forsthoff und<br />
seine Zeit, 2011, S. 153 ff.<br />
143 Ernst Forsthoff, Rechtsfragen der leistenden Verwaltung, 1959, S. 27; später erstreckte Forsthoff den<br />
Begriff über das Lebensnotwendige hinaus auch auf weitere, für ein sinnvolles menschliches Dasein not-