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Rechtsgutachten - MBWSV NRW

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sollte als außerrechtlicher Faktor im Sinne eines bestimmten Vorverständnisses behan-<br />

delt werden 139.<br />

bb) Zwischenergebnis: Bedeutungslosigkeit für vorliegende Fragestellung<br />

Angesichts der Bedarfsorientierung, angesichts der allgemein verfehlten und begrenzten<br />

Direktivkraft des Postulats einheitlicher oder gleichwertiger Lebensverhältnisse im<br />

Bundesgebiet als übergreifende Staatszielbestimmung über die konkreten grundgesetz-<br />

lichen Regelungsbereiche hinaus und angesichts der ausgelaufenen Bedeutung der An-<br />

gleichung zwischen Ost und West im Gefolge der Wiedervereinigung besitzt der Topos<br />

der einheitlichen oder gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bundesgebiet für die Lö-<br />

sung der vorliegenden Verteilungsproblematik keinerlei verfassungsrechtliche Bedeu-<br />

tung 140.<br />

c) Begrenzte Relevanz der Qualifikation als „Daseinsvorsorge“<br />

aa) Das Konzept Daseinsvorsorge – Entstehung und Entwicklung<br />

Der Begriff der Daseinsvorsorge geht auf den Staats- und Verwaltungsrechtler Ernst<br />

Forsthoff zurück und erfasste – zumindest ursprünglich – einen Teilbereich der Leis-<br />

tungsverwaltung 141. Forsthoff entwickelte den Begriff in seiner Schrift „Die Verwaltung<br />

als Leistungsträger“ 1938 142 . Danach war unter Daseinsvorsorge „die Darbringung von<br />

Leistungen, auf welche der in die modernen massentümlichen Lebensformen verwiese-<br />

ne Mensch lebensnotwendig angewiesen ist“ zu verstehen 143 . Die Entwicklung des Be-<br />

139 Stefan Oeter, Integration und Subsidiarität im deutschen Bundesstaat, 1998, S. 13 f.<br />

140 Großzügiger, aber wohl auf den Finanzausgleich i.e.S. bezogen, Dirk Hanschel, Konfliktlösung im Bundesstaat,<br />

2012, S. 228 ff.<br />

141 Ernst Forsthoff, Die Verwaltung als Leistungsträger, 1938, teilweise abgedruckt in ders., Rechtsfragen<br />

der leistenden Verwaltung, 1959, S. 22 ff. (27); Hartmut Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl.<br />

2011, § 1 Rdnr. 16a.<br />

142 Michael Ronellenfitsch, Daseinsvorsorge als Rechtsbegriff, in: Blümel (Hrsg.), Ernst Forsthoff, 2003, S.<br />

52 (59); umfassend jetzt Florian Meinel, Der Jurist in der industriellen Gesellschaft. Ernst Forsthoff und<br />

seine Zeit, 2011, S. 153 ff.<br />

143 Ernst Forsthoff, Rechtsfragen der leistenden Verwaltung, 1959, S. 27; später erstreckte Forsthoff den<br />

Begriff über das Lebensnotwendige hinaus auch auf weitere, für ein sinnvolles menschliches Dasein not-

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