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Rechtsgutachten - MBWSV NRW

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Rückführung der Beträge zwischen 2014 und 2019 unter Anwendung des horizontalen<br />

Verteilungsschlüssels aus § 4 EntflechtG vorzuschlagen 237.<br />

a) Auslegung der Norm in der Literatur<br />

Art. 143c Abs. 3 Satz 1 GG wird im Schrifttum unterschiedlich ausgelegt. Eine wohl auf<br />

Hans Meyer zurückreichende Auslegung sieht durch die Kriterien der Angemessenheit<br />

und der Erforderlichkeit vor dem Hintergrund des Ziels der Föderalismusreform I zu<br />

einer Entflechtung von Mischfinanzierungstatbeständen zu gelangen, das neben der Hö-<br />

he auch das „Ob“ der Finanzhilfen des Bundes zu überprüfen und auch eine Absenkung<br />

auf Null daher zulässig sei 238. Demgegenüber hat eine unbefangenere, gleichwohl die<br />

Entstehungszusammenhänge berücksichtigende Auslegung die Tatbestandsmerkmale<br />

„erforderlich“ und „angemessen“ ernst genommen 239. Es könne durchaus auf einen ver-<br />

fassungsrechtlich üblichen Sprachgebrauch zurückgegriffen werden, wie er aus der Ver-<br />

hältnismäßigkeitsprüfung bekannt sei. Auf die vorliegende Fragestellung übertragen<br />

bedeute „erforderlich“ dann die Untergrenze, um das Notwendige finanzieren zu kön-<br />

nen, während „angemessen“ eine Abwägung verlange.<br />

b) Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Art. 143c Abs. 3 Satz 1 GG<br />

Das BMF argumentiert in seinen Eckpunkten vom 26. September 2011 hinsichtlich der<br />

Auslegung der Tatbestandsmerkmale „angemessen“ und „erforderlich“ wie folgt: Die<br />

Begriffe seien, mangels Vergleichsfällen, nach dem allgemeinen Wortsinn zu interpretie-<br />

ren; da beide Tatbestandsmerkmale kumulativ vorliegen müssten sei es „logisch ausge-<br />

schlossen“, „erforderlich“ als Mindestmaß und „angemessen“ „im Sinne eines Höchst-<br />

maßes“ zu interpretieren, da die Verwendung von „angemessen“ dann „redundant“<br />

237 Bundesministerium der Finanzen, Eckpunkte zur Neufassung der Kompensationsbeträge nach Artikel<br />

143c Grundgesetz für die Jahre 2014 bis 2019, 26. September 2011, S. 1 f.; die ebd., S. 13 ff. angestellten<br />

Überlegungen vermögen, wie zu zeigen sein wird, verfassungsrechtlich nicht zu überzeugen.<br />

238 Hans Meyer, Die Föderalismusreform 2006, 2008, S. 245; ebenso Johannes Hellermann, in: von Mangoldt/Klein/Starck,<br />

Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 3, 6. Aufl. 2010, Art. 143c Rdnr. 13; a.A. etwa Markus<br />

Heintzen, in: von Münch/Kunig (Hrsg.), Grundgesetz. Kommentar, Bd. 2, 6. Aufl. 2012, Art. 143c Rdnr.<br />

12.<br />

239 Thomas Hilpert, Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Zahlungen nach dem EntflechtG ab 2014, IR<br />

2011, S. 202 ff.

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