Rechtsgutachten - MBWSV NRW
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Rückführung der Beträge zwischen 2014 und 2019 unter Anwendung des horizontalen<br />
Verteilungsschlüssels aus § 4 EntflechtG vorzuschlagen 237.<br />
a) Auslegung der Norm in der Literatur<br />
Art. 143c Abs. 3 Satz 1 GG wird im Schrifttum unterschiedlich ausgelegt. Eine wohl auf<br />
Hans Meyer zurückreichende Auslegung sieht durch die Kriterien der Angemessenheit<br />
und der Erforderlichkeit vor dem Hintergrund des Ziels der Föderalismusreform I zu<br />
einer Entflechtung von Mischfinanzierungstatbeständen zu gelangen, das neben der Hö-<br />
he auch das „Ob“ der Finanzhilfen des Bundes zu überprüfen und auch eine Absenkung<br />
auf Null daher zulässig sei 238. Demgegenüber hat eine unbefangenere, gleichwohl die<br />
Entstehungszusammenhänge berücksichtigende Auslegung die Tatbestandsmerkmale<br />
„erforderlich“ und „angemessen“ ernst genommen 239. Es könne durchaus auf einen ver-<br />
fassungsrechtlich üblichen Sprachgebrauch zurückgegriffen werden, wie er aus der Ver-<br />
hältnismäßigkeitsprüfung bekannt sei. Auf die vorliegende Fragestellung übertragen<br />
bedeute „erforderlich“ dann die Untergrenze, um das Notwendige finanzieren zu kön-<br />
nen, während „angemessen“ eine Abwägung verlange.<br />
b) Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Art. 143c Abs. 3 Satz 1 GG<br />
Das BMF argumentiert in seinen Eckpunkten vom 26. September 2011 hinsichtlich der<br />
Auslegung der Tatbestandsmerkmale „angemessen“ und „erforderlich“ wie folgt: Die<br />
Begriffe seien, mangels Vergleichsfällen, nach dem allgemeinen Wortsinn zu interpretie-<br />
ren; da beide Tatbestandsmerkmale kumulativ vorliegen müssten sei es „logisch ausge-<br />
schlossen“, „erforderlich“ als Mindestmaß und „angemessen“ „im Sinne eines Höchst-<br />
maßes“ zu interpretieren, da die Verwendung von „angemessen“ dann „redundant“<br />
237 Bundesministerium der Finanzen, Eckpunkte zur Neufassung der Kompensationsbeträge nach Artikel<br />
143c Grundgesetz für die Jahre 2014 bis 2019, 26. September 2011, S. 1 f.; die ebd., S. 13 ff. angestellten<br />
Überlegungen vermögen, wie zu zeigen sein wird, verfassungsrechtlich nicht zu überzeugen.<br />
238 Hans Meyer, Die Föderalismusreform 2006, 2008, S. 245; ebenso Johannes Hellermann, in: von Mangoldt/Klein/Starck,<br />
Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 3, 6. Aufl. 2010, Art. 143c Rdnr. 13; a.A. etwa Markus<br />
Heintzen, in: von Münch/Kunig (Hrsg.), Grundgesetz. Kommentar, Bd. 2, 6. Aufl. 2012, Art. 143c Rdnr.<br />
12.<br />
239 Thomas Hilpert, Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Zahlungen nach dem EntflechtG ab 2014, IR<br />
2011, S. 202 ff.