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Rechtsgutachten - MBWSV NRW

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habens einer Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben als „ernüchternd“ eingestuft 229,<br />

die begrenzte, bloß modifizierende Neuordnung habe sich „weder zu einem klaren Ja<br />

oder Nein der Mischfinanzierungen … durchringen können“: „So bleibt es bei den seit<br />

langem kritisierten Wirkungen der Mischfinanzierungen, ausgabensteigernden Effekten<br />

durch hohen Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand sowie Mitnahmeeffekten infol-<br />

ge angebotener Bundesmittel, die eine ländereigene Präferenzbildung verzerren.“ 230 Die<br />

Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben wäre die bessere Lösung gewesen 231.<br />

Angemerkt werden muss in diesem Zusammenhang freilich, dass die neuesten Entwick-<br />

lung in die gegenteilige Richtung weisen: Die Teilentflechtung im Hochschulbereich wird<br />

zur Zeit wieder rückgängig gemacht.<br />

3. Art. 143c GG in diesem Kontext<br />

Art. 143c GG ist nur in dem Zusammenhang mit der Rückführung des Bundes aus Ge-<br />

meinschaftsaufgaben bzw. Gemeinschaftsfinanzierungen verständlich 232 ; die Länder<br />

haben der Föderalismusreform I nur zugestimmt, da sie entsprechende Ausgleichs- und<br />

Übergangshilfen erhalten 233 . Die Vorschrift ist daher treffend als „Kompensationsnorm“<br />

bezeichnet worden 234 . Das gleichzeitig erlassene, einen politischen Kompromiss fixie-<br />

rende Entflechtungsgesetz 235 wird so – die Normenhierarchie quasi umkehrend – ver-<br />

fassungsrechtlich abgesichert 236 . Verfassungsrechtlich problematisch ist vor diesem<br />

Hintergrund – wie es das Bundesfinanzministerium freilich tut – ohne überzeugende<br />

Bezugnahme auf die tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 143c GG eine degressive<br />

229 Irene Kesper, Reform des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland, NdsVBl. 2006, S. 145 (153).<br />

230 Stefan Korioth, Neuordnung er Bund-Länder-Finanzbeziehungen? ZG 2007 S. 1 (5).<br />

231 Peter Michael Huber, Das Bund-Länder-Verhältnis de constitutione ferenda, in: Blanke/Schwanengel<br />

(Hrsg.), Zustand und Perspektiven des deutschen Bundesstaates, 2005, S. 21 (39 f.).<br />

232 Johannes Hellermann, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 3, 6. Aufl.<br />

2010, Art. 143c Rdnr. 1.<br />

233 Vgl. auch die Begründung in BT-DrS 16/813, S. 22.<br />

234 Andreas Kienemund, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, Kommentar zum Grundgesetz, 12. Aufl.<br />

2011, Art. 143c Rdnr. 1, mit dem Hinweis, dass sich die ungewöhnliche Detaillierung ebenfalls aus dem<br />

Kompromisscharakter erkläre.<br />

235 Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz – EntflechtG)<br />

vom 5. September 2006, BGBl. I S. 2098.<br />

236 Markus Heintzen, in: von Münch/Kunig (Hrsg.), Grundgesetz. Kommentar, Bd. 2, 6. Aufl. 2012, Art. 143c<br />

Rdnr. 2; Werner Heun, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz. Kommentar, Bd. 3, 2. Aufl. 2008, Art. 143c Rdnr. 3.

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