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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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Finanzierungsmanagement des<br />

Landes <strong>Steiermark</strong><br />

<strong>Steiermark</strong><br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Die langfristigen Veranlagungen bestanden im überprüften Zeitraum<br />

aus wenig risikoreichen, festverzinslichen Kommunalbriefen eines<br />

heimischen Kreditinstituts. Im Jahr 2004 betrug das Nominale noch<br />

1,38 Mill. EUR und sank bis 2008 auf rd. 75.000 EUR. Die Nominalverzinsung<br />

betrug durchgängig 4,5 % p.a.<br />

Veranlagungsrichtlinien sowie Vorgaben zum maximal tragbaren<br />

Marktrisiko, Messungen der erzielten Risiko–Ertragsverhältnisse und<br />

Benchmarks zur Performancebeurteilung fehlten.<br />

18.2 <strong>Der</strong> RH erachtete die Veranlagungen des Landes <strong>Steiermark</strong> grundsätzlich<br />

als wenig risikoreich.<br />

Er empfahl, vor etwaigen Neuveranlagungen Veranlagungsrichtlinien<br />

zu erstellen. Diese sollten Veranlagungsstrategien, eine Pouvoirordnung,<br />

die Einhaltung des Vier–Augen–Prinzips, eine Aufzählung der<br />

zulässigen Finanzinstrumente, Assetklassen, Art, Umfang und Häufigkeit<br />

von Risikobewertungen sowie Risikolimits (z.B. für Laufzeiten,<br />

Einzeltransaktionen, Vertragspartner) beinhalten.<br />

Im Fall von längerfristigen Neuveranlagungen sollten Benchmarks festgelegt<br />

sowie regelmäßige Performanceberechnungen durchgeführt werden.<br />

<strong>Der</strong> mögliche Veranlagungsertrag sollte jedoch immer in einem<br />

angemessenen Verhältnis zum eingegangenen Risiko stehen.<br />

18.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Landesregierung könne der<br />

Empfehlung des RH nicht gefolgt werden, weil aufgrund der angespannten<br />

Budgetsituation in naher Zukunft Veranlagungen nicht möglich<br />

sein würden und daher die Ausarbeitung von Veranlagungsrichtlinien<br />

nicht sinnvoll erscheine.<br />

<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 101

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