Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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Finanzierungsmanagement des<br />
Landes <strong>Steiermark</strong><br />
<strong>Steiermark</strong><br />
Finanzierungsinstrumente<br />
Die langfristigen Veranlagungen bestanden im überprüften Zeitraum<br />
aus wenig risikoreichen, festverzinslichen Kommunalbriefen eines<br />
heimischen Kreditinstituts. Im Jahr 2004 betrug das Nominale noch<br />
1,38 Mill. EUR und sank bis 2008 auf rd. 75.000 EUR. Die Nominalverzinsung<br />
betrug durchgängig 4,5 % p.a.<br />
Veranlagungsrichtlinien sowie Vorgaben zum maximal tragbaren<br />
Marktrisiko, Messungen der erzielten Risiko–Ertragsverhältnisse und<br />
Benchmarks zur Performancebeurteilung fehlten.<br />
18.2 <strong>Der</strong> RH erachtete die Veranlagungen des Landes <strong>Steiermark</strong> grundsätzlich<br />
als wenig risikoreich.<br />
Er empfahl, vor etwaigen Neuveranlagungen Veranlagungsrichtlinien<br />
zu erstellen. Diese sollten Veranlagungsstrategien, eine Pouvoirordnung,<br />
die Einhaltung des Vier–Augen–Prinzips, eine Aufzählung der<br />
zulässigen Finanzinstrumente, Assetklassen, Art, Umfang und Häufigkeit<br />
von Risikobewertungen sowie Risikolimits (z.B. für Laufzeiten,<br />
Einzeltransaktionen, Vertragspartner) beinhalten.<br />
Im Fall von längerfristigen Neuveranlagungen sollten Benchmarks festgelegt<br />
sowie regelmäßige Performanceberechnungen durchgeführt werden.<br />
<strong>Der</strong> mögliche Veranlagungsertrag sollte jedoch immer in einem<br />
angemessenen Verhältnis zum eingegangenen Risiko stehen.<br />
18.3 Laut Stellungnahme der Steiermärkischen Landesregierung könne der<br />
Empfehlung des RH nicht gefolgt werden, weil aufgrund der angespannten<br />
Budgetsituation in naher Zukunft Veranlagungen nicht möglich<br />
sein würden und daher die Ausarbeitung von Veranlagungsrichtlinien<br />
nicht sinnvoll erscheine.<br />
<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 101