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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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<strong>Steiermark</strong><br />

Kurzfassung Zulagen und Nebengebühren der<br />

Bediensteten des Landes <strong>Steiermark</strong><br />

Feststellungen zu einzelnen Nebengebühren<br />

Lenker von Dienstkraftwagen erhielten zusätzlich zur pauschalierten<br />

Überstundenvergütung für Mehrleistungsstunden, die von diesem<br />

Pauschale nach Art und Anzahl nicht erfasst waren, variable<br />

Nebengebühren. Diese fielen insbesondere an Samstagen und zur<br />

Abend– bzw. Nachtzeit an. Für deren Berechnung waren insgesamt<br />

zwölf Lohnarten (Nebengebührenschlüssel) sowie fünf verschiedene<br />

Prozentsätze vorgesehen. Die Aufgliederung in unterschiedliche<br />

Lohnarten war zu einem geringen Teil durch steuerlich<br />

relevante Bestimmungen bedingt. (TZ 20)<br />

Am Landeskonservatorium in Dienstverwendung stehende Lehrer<br />

bezogen eine Bildungszulage in Höhe von 7,30 EUR monatlich.<br />

Damit sollte diese Bedienstetengruppe seinerzeit den Bundes– und<br />

Landeslehrern gleichgestellt werden. <strong>Der</strong> Entfall der Bildungszulage<br />

bei Bundes– und Landeslehrern mit September 2009 wurde jedoch<br />

bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung noch nicht berücksichtigt.<br />

(TZ 21)<br />

Bestimmte Impfleistungen gehörten nach der Stellenbeschreibung<br />

zum gewöhnlichen Pflichtenkreis der Amtsärzte. Dennoch wurden<br />

Impfhonorare für die Durchführung dieser Impfungen gewährt und<br />

dabei nach der Art der Impfung unterschiedliche Tarife ausbezahlt<br />

(von 1,36 EUR bis 18,67 EUR pro Impfung). (TZ 22)<br />

Bediensteten gebührte ab 1. Juni 2007 ein täglicher Fahrtkostenzuschuss<br />

NEU, welcher pro Fahrkilometer zu bemessen war. Bediensteten,<br />

deren Dienstverhältnis bereits vor dem 1. Juni 2007 begründet<br />

wurde, gebührte weiterhin der Fahrtkostenzuschuss ALT. <strong>Der</strong><br />

Fahrtkostenzuschuss NEU war im Durchschnitt annähernd doppelt<br />

so hoch wie der Fahrtkostenzuschuss, den der Bund seinen Bediensteten<br />

gewährte. (TZ 23, 25)<br />

Nach Berechnung des Landes <strong>Steiermark</strong> sind nach Auslaufen des<br />

Fahrtkostenzuschusses ALT Einsparungen von 600.000 EUR pro Jahr<br />

zu erwarten; dem stehen allerdings Mehraufwendungen für einen<br />

Zeitraum von etwa 40 Jahren aus der parallelen Anwendung beider<br />

Systeme gegenüber. (TZ 23, 24)<br />

<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 15

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