Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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<strong>Steiermark</strong><br />
Kurzfassung Zulagen und Nebengebühren der<br />
Bediensteten des Landes <strong>Steiermark</strong><br />
Feststellungen zu einzelnen Nebengebühren<br />
Lenker von Dienstkraftwagen erhielten zusätzlich zur pauschalierten<br />
Überstundenvergütung für Mehrleistungsstunden, die von diesem<br />
Pauschale nach Art und Anzahl nicht erfasst waren, variable<br />
Nebengebühren. Diese fielen insbesondere an Samstagen und zur<br />
Abend– bzw. Nachtzeit an. Für deren Berechnung waren insgesamt<br />
zwölf Lohnarten (Nebengebührenschlüssel) sowie fünf verschiedene<br />
Prozentsätze vorgesehen. Die Aufgliederung in unterschiedliche<br />
Lohnarten war zu einem geringen Teil durch steuerlich<br />
relevante Bestimmungen bedingt. (TZ 20)<br />
Am Landeskonservatorium in Dienstverwendung stehende Lehrer<br />
bezogen eine Bildungszulage in Höhe von 7,30 EUR monatlich.<br />
Damit sollte diese Bedienstetengruppe seinerzeit den Bundes– und<br />
Landeslehrern gleichgestellt werden. <strong>Der</strong> Entfall der Bildungszulage<br />
bei Bundes– und Landeslehrern mit September 2009 wurde jedoch<br />
bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung noch nicht berücksichtigt.<br />
(TZ 21)<br />
Bestimmte Impfleistungen gehörten nach der Stellenbeschreibung<br />
zum gewöhnlichen Pflichtenkreis der Amtsärzte. Dennoch wurden<br />
Impfhonorare für die Durchführung dieser Impfungen gewährt und<br />
dabei nach der Art der Impfung unterschiedliche Tarife ausbezahlt<br />
(von 1,36 EUR bis 18,67 EUR pro Impfung). (TZ 22)<br />
Bediensteten gebührte ab 1. Juni 2007 ein täglicher Fahrtkostenzuschuss<br />
NEU, welcher pro Fahrkilometer zu bemessen war. Bediensteten,<br />
deren Dienstverhältnis bereits vor dem 1. Juni 2007 begründet<br />
wurde, gebührte weiterhin der Fahrtkostenzuschuss ALT. <strong>Der</strong><br />
Fahrtkostenzuschuss NEU war im Durchschnitt annähernd doppelt<br />
so hoch wie der Fahrtkostenzuschuss, den der Bund seinen Bediensteten<br />
gewährte. (TZ 23, 25)<br />
Nach Berechnung des Landes <strong>Steiermark</strong> sind nach Auslaufen des<br />
Fahrtkostenzuschusses ALT Einsparungen von 600.000 EUR pro Jahr<br />
zu erwarten; dem stehen allerdings Mehraufwendungen für einen<br />
Zeitraum von etwa 40 Jahren aus der parallelen Anwendung beider<br />
Systeme gegenüber. (TZ 23, 24)<br />
<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 15