Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Finanzierungsmanagement des<br />
Landes <strong>Steiermark</strong><br />
Sammelnachweis<br />
über den Schuldendienst<br />
und Schuldenstand<br />
<strong>Steiermark</strong><br />
Finanzierungsinstrumente<br />
tungsgesellschaft den Beschluss gefasst, das Risikomanagementsystem<br />
mit Unterstützung eines österreichischen Kreditinstituts zu implementieren.<br />
Dieses Institut sei auch mit der laufenden begleitenden Beratung<br />
des Landes beauftragt worden.<br />
Mit der Vorlage des ersten Quartalberichts am 28. Mai <strong>2010</strong> sei die<br />
Einführung des Risikomanagements abgeschlossen worden.<br />
Innere Anleihen und Sollstellungen<br />
12.1 Band 2 der Rechnungsabschlüsse des Landes <strong>Steiermark</strong> enthielt einen<br />
Sammelnachweis über den Schuldendienst und Schuldenstand des Landes.<br />
Darin wurden neben den Finanzschulden des Landes auch Innere<br />
Anleihen und Sollstellungen ausgewiesen.<br />
Innere Anleihen sind Darlehen, die formal bei den eigenen Rücklagenbeständen<br />
des Landes aufgenommen werden, bspw. um einen<br />
Soll–Abgang zu bedecken. Sollstellungen sind die Summe der Zahlungsrückstände<br />
bei Finanzpositionen, die für Kreditaufnahmen eingerichtet<br />
wurden. Dabei entsprechen die Soll–Stände dieser Finanzpositionen<br />
einer budgetären Ermächtigung zur Kreditaufnahme und die<br />
Ist–Stände einer tatsächlichen Kreditaufnahme; die schließlichen Zahlungsrückstände<br />
stellen jenen Teil der Ermächtigung dar, der (noch)<br />
nicht realisiert wurde.<br />
Innere Anleihen und Sollstellungen wurden im Sammelnachweis als<br />
genehmigte, aber noch nicht vollzogene Fremdmittelaufnahmen ausgewiesen.<br />
Das bedeutet, dass die Finanzabteilung bei Bedarf Finanzschulden<br />
bis zur ausgewiesenen Höhe ohne weitere Genehmigungen<br />
zu Lasten abgeschlossener Finanzjahre aufnehmen könnte.<br />
Diese Schuldaufnahmeermächtigungen machten im Jahr 2001<br />
nicht ganz ein Drittel der Gesamtsumme genehmigter Fremdmittelaufnahmen<br />
(Gesamtschuldenstand) aus. Ihr Anteil (Innere Anleihen:<br />
146,21 Mill. EUR, Sollstellungen: 856,92 Mill. EUR) stieg im<br />
Laufe der Jahre durch Nichtausnützung von Ermächtigungen zur<br />
Abgangsdeckung bis auf knapp 70 % des Gesamtschuldenstands von<br />
1.445,47 Mill. EUR (2008) an. Die im Sammelnachweis 2008 ausgewiesenen<br />
Zahlungsrückstände für die Abgangsdeckung eines Finanzjahres<br />
gingen bis auf das Jahr 2000 zurück.<br />
Die Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung 1997<br />
(VRV 1997), BGBl. Nr. 787/1996 i.d.g.F., normiert für Gemeinden die<br />
obligatorische Veranschlagung des Jahresüberschusses bzw. –abgangs<br />
<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 93