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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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Finanzierungsmanagement des<br />

Landes <strong>Steiermark</strong><br />

Sammelnachweis<br />

über den Schuldendienst<br />

und Schuldenstand<br />

<strong>Steiermark</strong><br />

Finanzierungsinstrumente<br />

tungsgesellschaft den Beschluss gefasst, das Risikomanagementsystem<br />

mit Unterstützung eines österreichischen Kreditinstituts zu implementieren.<br />

Dieses Institut sei auch mit der laufenden begleitenden Beratung<br />

des Landes beauftragt worden.<br />

Mit der Vorlage des ersten Quartalberichts am 28. Mai <strong>2010</strong> sei die<br />

Einführung des Risikomanagements abgeschlossen worden.<br />

Innere Anleihen und Sollstellungen<br />

12.1 Band 2 der Rechnungsabschlüsse des Landes <strong>Steiermark</strong> enthielt einen<br />

Sammelnachweis über den Schuldendienst und Schuldenstand des Landes.<br />

Darin wurden neben den Finanzschulden des Landes auch Innere<br />

Anleihen und Sollstellungen ausgewiesen.<br />

Innere Anleihen sind Darlehen, die formal bei den eigenen Rücklagenbeständen<br />

des Landes aufgenommen werden, bspw. um einen<br />

Soll–Abgang zu bedecken. Sollstellungen sind die Summe der Zahlungsrückstände<br />

bei Finanzpositionen, die für Kreditaufnahmen eingerichtet<br />

wurden. Dabei entsprechen die Soll–Stände dieser Finanzpositionen<br />

einer budgetären Ermächtigung zur Kreditaufnahme und die<br />

Ist–Stände einer tatsächlichen Kreditaufnahme; die schließlichen Zahlungsrückstände<br />

stellen jenen Teil der Ermächtigung dar, der (noch)<br />

nicht realisiert wurde.<br />

Innere Anleihen und Sollstellungen wurden im Sammelnachweis als<br />

genehmigte, aber noch nicht vollzogene Fremdmittelaufnahmen ausgewiesen.<br />

Das bedeutet, dass die Finanzabteilung bei Bedarf Finanzschulden<br />

bis zur ausgewiesenen Höhe ohne weitere Genehmigungen<br />

zu Lasten abgeschlossener Finanzjahre aufnehmen könnte.<br />

Diese Schuldaufnahmeermächtigungen machten im Jahr 2001<br />

nicht ganz ein Drittel der Gesamtsumme genehmigter Fremdmittelaufnahmen<br />

(Gesamtschuldenstand) aus. Ihr Anteil (Innere Anleihen:<br />

146,21 Mill. EUR, Sollstellungen: 856,92 Mill. EUR) stieg im<br />

Laufe der Jahre durch Nichtausnützung von Ermächtigungen zur<br />

Abgangsdeckung bis auf knapp 70 % des Gesamtschuldenstands von<br />

1.445,47 Mill. EUR (2008) an. Die im Sammelnachweis 2008 ausgewiesenen<br />

Zahlungsrückstände für die Abgangsdeckung eines Finanzjahres<br />

gingen bis auf das Jahr 2000 zurück.<br />

Die Voranschlags– und Rechnungsabschlussverordnung 1997<br />

(VRV 1997), BGBl. Nr. 787/1996 i.d.g.F., normiert für Gemeinden die<br />

obligatorische Veranschlagung des Jahresüberschusses bzw. –abgangs<br />

<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 93

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