Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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Kurzfassung<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 115<br />
Graz<br />
hen mit Fixzinskonditionen und solchen mit variablen Zinskonditionen<br />
wurde risikotechnisch langfristig eine günstige Position<br />
erreicht. (TZ 13)<br />
Eine gesonderte zusammengefasste Darstellung der Darlehen und<br />
der Swaps (zu Marktwerten) erfolgte nicht. (TZ 13)<br />
Fremdwährungsfinanzierung<br />
Durch die geltenden Regelungen im Statut der Stadt Graz bestanden<br />
nahezu unüberwindliche Hürden für die Aufnahme von Fremdwährungsdarlehen.<br />
(TZ 14)<br />
Zinsklauseln<br />
Die in den Jahren ab 1997 teilweise eingegangenen Zinsklauseln in<br />
Darlehen waren oftmals nur schwer bewertbar. Eine aussagekräftige<br />
sowie gesamthafte Bewertung dieser Konstruktionen ist zum<br />
heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich und wird spätestens nach<br />
Abreifen des Produkts mit der längsten Laufzeit im Jahr 2020 vollständig<br />
vorliegen. (TZ 12)<br />
Veranlagungen<br />
Die Stadt Graz verfügte im überprüften Zeitraum über keine längerfristigen<br />
Veranlagungen. Die vorhandenen Mittel dienten der<br />
Bereitstellung von kurzfristig benötigter Liquidität. Im Jahr 2006<br />
nahm die Stadt Graz eine wirtschaftliche und steuerliche Optimierung<br />
dieser Mittel im Rahmen eines von der Grazer Unternehmensfinanzierungs<br />
GmbH betriebenen Cash–Pools vor, den sie gemeinsam<br />
mit ihren Beteiligungsgesellschaften betrieb. Eine im Jahr 2007<br />
durchgeführte Kontrollrechnung des Zinsergebnisses mit und ohne<br />
Cash–Pool im „Konzern Graz“ ergab für das Jahr 2007 eine Verbesserung<br />
um rd. 140.000 EUR durch den Cash–Pool. (TZ 15)