Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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Nebengebühren<br />
Bemessung von<br />
Erschwernis– und<br />
Gefahrenzulagen<br />
14.2 <strong>Der</strong> RH hob die systematische Zusammenfassung der Nebengebühren in<br />
einem Nebengebührenkatalog sowie die Dokumentation der zugrunde<br />
liegenden Regierungsbeschlüsse als zweckmäßig hervor. <strong>Der</strong> Katalog<br />
trug zur Transparenz bei und erleichterte den Vollzug. Er regte an, den<br />
Nebengebührenkatalog als Grundlage für eine periodische Evaluierung<br />
der bestehenden Nebengebühren heranzuziehen.<br />
Die Empfehlung des RH, die einzelnen Nebengebühren eindeutig dahingehend<br />
zu kennzeichnen, ob sie nur im Besoldungsschema ALT oder<br />
auch im Besoldungsschema NEU gewährt werden können, setzte die<br />
Personalabteilung des Amtes der Landesregierung bereits im Rahmen<br />
der Gebarungsüberprüfung um.<br />
15.1 Erschwerniszulagen gebührten Bediensteten, die ihren Dienst unter<br />
besonderen körperlichen Anstrengungen oder sonstigen besonders<br />
erschwerten Umständen zu erbringen hatten, prinzipiell in beiden<br />
Besoldungsschemen; lediglich einzelne Erschwernis– und Gefahrenzulagen<br />
entfielen im Besoldungsschema NEU (z.B. Zulage für Heimleiter,<br />
Zulage für Erzieher, Zulage für Handwerker).<br />
Gefahrenzulagen standen jenen Bediensteten zu, deren Tätigkeit mit<br />
besonderen Gefahren für Gesundheit und Leben verbunden war.<br />
Bei der Bemessung dieser beiden als Zulagen bezeichneten Nebengebühren<br />
war auf Art und Ausmaß der Erschwernis bzw. Gefahr angemessen<br />
Rücksicht zu nehmen.<br />
Diese Nebengebühren waren in der Regel auf der Grundlage von Regierungsbeschlüssen<br />
zumeist für bestimmte Gruppen von Bediensteten<br />
(z.B. Pflegedienst, Straßenerhaltungsdienst), in Sonderfällen als Einzelzumessung<br />
für bestimmte Mitarbeiter vorgesehen.<br />
Die Festlegung der Höhe der jeweiligen Zulage erfolgte als Hundertsatz<br />
von Dienstklasse V/2 (Besoldungsschema ALT) bzw. Gehaltsklasse 9/3<br />
(Besoldungsschema NEU) oder als feststehender Pauschalbetrag.<br />
Gefahrenzulagen wurden — von wenigen Ausnahmen abgesehen —<br />
unabhängig von der Tatsache, ob eine Gefahr regelmäßig oder nur<br />
fallweise bestand, monatlich als Pauschalbetrag gewährt.<br />
30 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9