22.01.2013 Aufrufe

Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Steiermark</strong><br />

Prüfungsablauf und –gegenstand Zulagen und Nebengebühren der<br />

Bediensteten des Landes <strong>Steiermark</strong><br />

Allgemeines<br />

Besoldung<br />

Ziele der Überprüfung waren die Darstellung der Systematik der Zulagen<br />

und Nebengebühren, die Transparenz und Einfachheit des Vollzugs,<br />

die finanziellen Auswirkungen sowie die Kernprozesse zur Zuerkennung<br />

von Zulagen und Nebengebühren. Weiters wurden Maßnahmen<br />

des Internen Kontrollsystems hinsichtlich allfälliger Risikobereiche<br />

betreffend Zulagen und Nebengebühren beurteilt.<br />

Zu dem im Februar <strong>2010</strong> übermittelten Prüfungsergebnis nahm das<br />

Land <strong>Steiermark</strong> im Juni <strong>2010</strong> Stellung. <strong>Der</strong> RH erstattete im August<br />

<strong>2010</strong> die Gegenäußerung.<br />

2.1 (1) <strong>Der</strong> Landtag <strong>Steiermark</strong> hatte die Landesregierung bereits 1998 mit<br />

Beschluss aufgefordert, „ein Gesetz vorzulegen, in dem die Unübersichtlichkeit<br />

des Zulagenwesens beseitigt und das Gehaltsrecht auf eine<br />

leistungsorientierte und transparente Basis“ gestellt werden sollte.<br />

2003 trat das geltende Dienst– und Besoldungsrecht der Bediensteten<br />

des Landes <strong>Steiermark</strong> (Stmk. L–DBR) in Kraft. Dieses enthielt einheitliche<br />

Bestimmungen für Beamte und Vertragsbedienstete (Besoldungsschema<br />

NEU). Für jene Bediensteten, die am 31. Dezember 2002<br />

bereits im Dienststand waren, galten Übergangsbestimmungen, welche<br />

im Wesentlichen die bisher geltenden besoldungsrechtlichen<br />

Bestimmungen (Besoldungsschema ALT: Dienstklassensystem) übernahmen.<br />

Eine Option in das Besoldungsschema NEU war möglich.<br />

(2) Zum 31. Dezember 2008 waren 5.218 Bedienstete nach dem Besoldungsschema<br />

ALT sowie 2.676 Bedienstete nach dem Besoldungsschema<br />

NEU zu entlohnen. Von den zuletzt Genannten hatten 1.578 von<br />

der Möglichkeit der Option in das Besoldungsschema NEU Gebrauch<br />

gemacht. Das Personal des Landes <strong>Steiermark</strong> setzte sich 2008 nach<br />

Besoldungsschema ALT und NEU wie folgt zusammen:<br />

Besoldung Besoldung ALT Besoldung Besoldung NEU Landesdienst<br />

ALT in % NEU in %<br />

Beamte 2.623 87 389 13 3.012<br />

VB 2.595 53 2.287 47 4.882<br />

Landesdienst 5.218 66 2.676 34 7.894<br />

Bedienstete zum Stichtag 31.12.2008<br />

Nicht enthalten: Bedienstete der Sozialhilfeverbände, der Landesforstgärten und Landesforste, der KAGes, Lehrer (ausgenommen<br />

Musiklehrer), Lehrlinge, 251 karenzierte Bedienstete und 315 Bedienstete in gestützter Arbeit.<br />

<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!