Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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Allgemeiner Teil<br />
Risikomanagement<br />
Finanzierungsinstrumente<br />
<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 127<br />
Graz<br />
Hiezu war jedoch anzumerken, dass der RH im Rahmen der Gebarungsüberprüfung<br />
die durch den Einsatz von derivativen Finanzierungsinstrumenten<br />
erzielten Zinskosteneffekte nur hinsichtlich der reinen<br />
Zahlungsströme berücksichtigte (Cash–Betrachtung). Darüber hinausgehende<br />
Bewertungen, z.B. bezüglich der Marktwerte der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte,<br />
blieben außer Ansatz.<br />
7.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die Strategien im Bereich der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />
und ihre operative Umsetzung bei den einzelnen Gebietskörperschaften<br />
sehr unterschiedlich ausgeprägt waren.<br />
Er erachtete zu Absicherungszwecken abgeschlossene und an Grundgeschäfte<br />
gebundene <strong>Der</strong>ivativgeschäfte unter strikter Beachtung der<br />
vorgegebenen Risikolimits als ein taugliches Instrument, um ein gegebenes<br />
Schuldenportfolio hinsichtlich seiner Struktur einem veränderten<br />
Marktumfeld anzupassen. Für den Fall, dass solche Absicherungsgeschäfte<br />
nicht unmittelbar mit dem Grundgeschäft, sondern zeitversetzt<br />
abgeschlossen werden, sollten zur Beurteilung der zwischenzeitlichen<br />
Änderungen des Marktumfelds vor dem Abschluss grundsätzlich aktuelle<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden.<br />
Nach Ansicht des RH kann jedoch die Durchführung von <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />
durch Gebietskörperschaften zu reinen Spekulationszwecken<br />
vom Risikostandpunkt aus grundsätzlich nicht gerechtfertigt werden,<br />
wobei bei den überprüften Gebietskörperschaften keine diesbezüglichen<br />
Anhaltspunkte zu Tage traten.<br />
8.1 Bis auf das Land Niederösterreich führten die Gebietskörperschaften<br />
im überprüften Zeitraum keine durchgängigen Risikobewertungen der<br />
Schuldenportfolios durch, wobei das Land Oberösterreich in diesem<br />
Zeitraum keine Finanzschulden aufwies. Ein aussagekräftiger Vergleich<br />
von Risikokennzahlen zwischen allen Gebietskörperschaften war daher<br />
nicht möglich.<br />
8.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die überprüften Gebietskörperschaften<br />
bis auf das Land Niederösterreich nicht ausreichend über das bestehende<br />
Risiko ihrer Finanzierungen informiert waren.<br />
<strong>Der</strong> RH empfahl, im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements<br />
geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung<br />
und Steuerung von Finanzierungsrisiken zu ergreifen bzw. zu installieren.<br />
Dementsprechend sollte das Risikomanagement auf Methoden<br />
aufbauen, die bspw. auch im Bankensektor Anwendung finden. Das<br />
sind insbesondere Value at Risk–Modelle zur Abschätzung des Zins