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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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Allgemeiner Teil<br />

Risikomanagement<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 127<br />

Graz<br />

Hiezu war jedoch anzumerken, dass der RH im Rahmen der Gebarungsüberprüfung<br />

die durch den Einsatz von derivativen Finanzierungsinstrumenten<br />

erzielten Zinskosteneffekte nur hinsichtlich der reinen<br />

Zahlungsströme berücksichtigte (Cash–Betrachtung). Darüber hinausgehende<br />

Bewertungen, z.B. bezüglich der Marktwerte der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte,<br />

blieben außer Ansatz.<br />

7.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die Strategien im Bereich der <strong>Der</strong>ivativgeschäfte<br />

und ihre operative Umsetzung bei den einzelnen Gebietskörperschaften<br />

sehr unterschiedlich ausgeprägt waren.<br />

Er erachtete zu Absicherungszwecken abgeschlossene und an Grundgeschäfte<br />

gebundene <strong>Der</strong>ivativgeschäfte unter strikter Beachtung der<br />

vorgegebenen Risikolimits als ein taugliches Instrument, um ein gegebenes<br />

Schuldenportfolio hinsichtlich seiner Struktur einem veränderten<br />

Marktumfeld anzupassen. Für den Fall, dass solche Absicherungsgeschäfte<br />

nicht unmittelbar mit dem Grundgeschäft, sondern zeitversetzt<br />

abgeschlossen werden, sollten zur Beurteilung der zwischenzeitlichen<br />

Änderungen des Marktumfelds vor dem Abschluss grundsätzlich aktuelle<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt werden.<br />

Nach Ansicht des RH kann jedoch die Durchführung von <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />

durch Gebietskörperschaften zu reinen Spekulationszwecken<br />

vom Risikostandpunkt aus grundsätzlich nicht gerechtfertigt werden,<br />

wobei bei den überprüften Gebietskörperschaften keine diesbezüglichen<br />

Anhaltspunkte zu Tage traten.<br />

8.1 Bis auf das Land Niederösterreich führten die Gebietskörperschaften<br />

im überprüften Zeitraum keine durchgängigen Risikobewertungen der<br />

Schuldenportfolios durch, wobei das Land Oberösterreich in diesem<br />

Zeitraum keine Finanzschulden aufwies. Ein aussagekräftiger Vergleich<br />

von Risikokennzahlen zwischen allen Gebietskörperschaften war daher<br />

nicht möglich.<br />

8.2 <strong>Der</strong> RH wies darauf hin, dass die überprüften Gebietskörperschaften<br />

bis auf das Land Niederösterreich nicht ausreichend über das bestehende<br />

Risiko ihrer Finanzierungen informiert waren.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, im Sinne eines effizienten Schuldenmanagements<br />

geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Bewertung, Begrenzung<br />

und Steuerung von Finanzierungsrisiken zu ergreifen bzw. zu installieren.<br />

Dementsprechend sollte das Risikomanagement auf Methoden<br />

aufbauen, die bspw. auch im Bankensektor Anwendung finden. Das<br />

sind insbesondere Value at Risk–Modelle zur Abschätzung des Zins­

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