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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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Allgemeiner Teil<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

Tabelle 2: Verhältnis heimische Währung : Fremdwährung vor <strong>Der</strong>ivativgeschäften<br />

Länder<br />

<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 123<br />

Graz<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

Verhältnis in %<br />

Niederösterreich 99,9 : 0,1 100,0 : 0,0 99,8 : 0,2 99,7 : 0,3 99,9 : 0,1<br />

Oberösterreich1) – – – – –<br />

<strong>Steiermark</strong> 50,4 : 49,6 59,0 : 41,0 59,0 : 41,0 59,0 : 41,0 59,0 : 41,0<br />

Vorarlberg 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0<br />

Städte<br />

Graz 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0 100,0 : 0,0<br />

Wien2) 14,6 : 85,4 14,2 : 85,8 40,2 : 59,8 49,4 : 50,6 47,3 : 52,7<br />

1) Oberösterreich wies keine Finanzschulden auf.<br />

2) In Wien erfolgte keine Differenzierung der Währungsanteile vor und nach <strong>Der</strong>ivativgeschäften.<br />

Quellen: Rechnungsabschlüsse<br />

Fremdwährungsfinanzierungen führten im überprüften Zeitraum nur<br />

<strong>Steiermark</strong> und Wien bzw. in sehr geringem Umfang Niederösterreich<br />

durch. <strong>Der</strong> Anteil der Fremdwährungsfinanzierungen in Wien sank<br />

im überprüften Zeitraum deutlich, was auf einen Ausstieg aus Fremdwährungsfinanzierungen<br />

wegen der steigenden Aufwertungsrisiken<br />

des Schweizer Franken und des schwindenden Zinsvorteils zurückzuführen<br />

war.<br />

5.2 <strong>Der</strong> RH wies auf die zusätzlichen Risiken (Zinsänderungs– und Wechselkursrisiko)<br />

von Fremdwährungsfinanzierungen gegenüber Finanzierungen<br />

in heimischer Währung hin.<br />

Er hielt fest, dass Fremdwährungsfinanzierungen grundsätzlich — unter<br />

Einhaltung nachstehend angeführter Rahmenbedingungen — geeignet<br />

sind, das Schuldenportfolio zu optimieren. Dabei sind jedoch die<br />

jeweiligen Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte (z.B. Zinsniveau,<br />

Zinsdifferenzial zwischen den Währungen, Investorenkreis) zu beachten,<br />

die in einer günstigen Relation zu den zusätzlich entstehenden<br />

Risiken stehen müssen.<br />

<strong>Der</strong> RH hielt die Aufnahme von Fremdwährungsverbindlichkeiten daher<br />

nur unter Beobachtung des Marktumfelds und nach Vorliegen einer<br />

positiven Break–even–Rechnung für zulässig und gegebenenfalls für<br />

wirtschaftlich sinnvoll. Weiters muss das Gesamtrisiko der Fremdwäh­

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