Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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Schlussbemerkungen/<br />
Schlussempfehlungen<br />
<strong>Steiermark</strong><br />
Zulagen und Nebengebühren der<br />
Bediensteten des Landes <strong>Steiermark</strong><br />
(15) Generell wäre die Abgeltung der Mehrleistungsstunden von<br />
Kraftfahrern zu evaluieren. Die vorgesehenen Lohnarten wären<br />
zukünftig auf die tatsächlich erforderlichen zu reduzieren. Weiters<br />
wäre zu überprüfen, ob das verwendete Lohnabrechnungssystem<br />
die Zuordnung der unterschiedlichen Kategorien von Mehrleistungsstunden<br />
zu den einzelnen Lohnarten automatisiert vornehmen<br />
könnte und bejahendenfalls die entsprechenden Programmierungen<br />
einzuleiten. (TZ 20)<br />
(16) Da die Beweggründe für die Einführung der Bildungszulage<br />
nicht mehr vorliegen, sollte die Einstellung dieser erwogen werden.<br />
(TZ 21)<br />
(17) Eine gesonderte Honorierung von Impfleistungen an Amtsärzte<br />
sollte kritisch hinterfragt werden. Zur Vermeidung von Unklarheiten<br />
wären, insbesondere auch im Hin blick auf die Abgrenzung<br />
zu allfälligen Nebentätigkeiten und –be schäfti gungen, die Dienstpflichten<br />
der Amtsärzte detailliert zu regeln und jedenfalls auch die<br />
Vornahme von Impfungen unter diese zu subsumieren. (TZ 22)<br />
(18) Die Regelung hinsichtlich des Fahrtkostenzuschusses NEU wäre<br />
so zu fassen, dass keine Interpretationsspielräume offen bleiben.<br />
(TZ 23)<br />
(19) Die Tarifansätze für den Fahrtkostenzuschuss ALT wären in<br />
Zukunft nicht mehr anzupassen. Eine Überleitung in den Fahrtkostenzuschuss<br />
NEU sollte ermöglicht werden; dies würde langfristig<br />
zur Gleichbehandlung aller Bediensteten führen. (TZ 24)<br />
<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 43