Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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Prüfungsablauf und –gegenstand<br />
<strong>Steiermark</strong><br />
Finanzierungsinstrumente<br />
1 <strong>Der</strong> RH überprüfte von März bis Juni 2009 das Finanzierungsmanagement<br />
der Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg<br />
und der Bundeshauptstadt Wien sowie im September und Oktober 2009<br />
jenes des Landes <strong>Steiermark</strong> und der Landeshauptstadt Graz. Ziel der<br />
Überprüfung war es, die Finanzierungs– und Veranlagungsinstrumente<br />
sowie die Finanzierungsstrategien und –risiken dieser Gebietskörperschaften<br />
zu beurteilen und zu vergleichen.<br />
Die Überprüfung stellte den zweiten Teil einer Querschnittsprüfung<br />
dar, die in der ersten Phase den Bund (Reihe Bund 2009/8), die Bundesländer<br />
Burgenland (Reihe Burgenland 2009/4), Kärnten (Reihe<br />
Kärnten 2009/5), Salzburg (Reihe Salzburg 2009/3) und Tirol (Reihe<br />
Tirol 2009/3) sowie die Städte Dornbirn (Reihe Vorarlberg 2009/4), Villach<br />
(Reihe Kärnten 2009/6) und Wels (Reihe Oberösterreich 2009/6)<br />
umfasste.<br />
<strong>Der</strong> überprüfte Zeitraum betraf die Jahre 2004 bis 2008, wobei auch<br />
wesentliche Entwicklungen des Jahres 2009 berücksichtigt wurden.<br />
<strong>Der</strong> Berichtsbeitrag enthält einen allgemeinen Teil, der grundlegende,<br />
aus dem Vergleich zwischen den Gebietskörperschaften resultierende<br />
Feststellungen zu den einzelnen Bereichen des Finanzierungsmanagements<br />
trifft, und einen besonderen Teil mit spezifischen Feststellungen<br />
zur jeweiligen Gebietskörperschaft; in diesem Beitrag wird spezifisch<br />
auf das Finanzierungsmanagement des Landes <strong>Steiermark</strong> eingegangen.<br />
Zu dem im Dezember 2009 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen<br />
die Landesregierungen der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und<br />
Vorarlberg sowie der Wiener Stadtsenat in den Monaten Februar und<br />
März <strong>2010</strong> Stellung. Zum Prüfungsergebnis vom Mai <strong>2010</strong> übermittelten<br />
die Steiermärkische Landesregierung und die Stadt Graz ihre<br />
Stellungnahmen im August <strong>2010</strong>. <strong>Der</strong> RH erstattete seine Gegenäußerungen<br />
im Juni <strong>2010</strong> bzw. im Oktober <strong>2010</strong>.<br />
Zur Sicherstellung einer umfassenden vergleichenden Darstellung<br />
erfolgt die Veröffentlichung der sechs Berichtsbeiträge zeitgleich.<br />
<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 77