22.01.2013 Aufrufe

Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeiner Teil<br />

externe Leistungen<br />

Durch die unterschiedliche Gestaltung der einzelnen Portfolios wich<br />

auch die Performance der jeweiligen Veranlagungen zwischen den<br />

Gebietskörperschaften voneinander ab, so dass diesbezüglich ein aussagekräftiger<br />

Vergleich nur bedingt möglich war.<br />

Das Veranlagungsmanagement der überprüften Gebietskörperschaften<br />

basierte auf kurz– bzw. mittelfristigen Finanz– und Liquiditätsplanungen.<br />

Veranlagungsrichtlinien, die Vorgaben zum maximal tragbaren Marktrisiko,<br />

Messungen der erzielten Risiko–Ertragsverhältnisse und Benchmarks<br />

zur Performancebeurteilung beinhalteten, fehlten bei allen überprüften<br />

Gebietskörperschaften.<br />

9.2 Nach Auffassung des RH sollten die Gebietskörperschaften Veranlagungsrichtlinien<br />

beschließen, die sowohl die Ertragsmöglichkeiten als<br />

auch die Risikokomponenten einzelner Veranlagungsprodukte berücksichtigen.<br />

Diese hätten zur Optimierung des Risiko–Ertragsverhältnisses<br />

auch festzuschreiben, welche Anlageklassen bis zu welchem Prozentsatz<br />

und mit welchem Risiko erlaubt sind. Darüber hinaus sollte die<br />

operative Abwicklung solcher Geschäfte durch eine Pouvoirordnung<br />

(Kompetenzregelung) und die Festlegung des Vier–Augen–Prinzips<br />

standardisiert werden.<br />

Die erzielte Gesamtperformance sollte zumindest einmal jährlich ermittelt<br />

und einer aussagekräftigen Benchmark gegenübergestellt werden.<br />

10.1 Laufende externe Leistungen im Bereich des Finanzierungsmanagements<br />

nahm im überprüften Zeitraum nur das Land Niederösterreich in<br />

Anspruch, indem es externe Berater mit der Bewertung des Schuldenmanagements<br />

(Kennzahlenberechnung, Limitwesen usw.) beauftragte.<br />

Das Land <strong>Steiermark</strong> ließ sein Finanz– und Liquiditätsmanagement von<br />

einer externen Beratungsunternehmung evaluieren. Die übrigen überprüften<br />

Gebietskörperschaften bedienten sich im überprüften Zeitraum<br />

keiner externen Berater.<br />

10.2 Nach Ansicht des RH sollten vorwiegend das vorhandene interne<br />

Know–how genutzt bzw. ausgebaut und externe Beratungsleistungen<br />

zur Lösung von Spezialfragen oder –aufgaben herangezogen werden.<br />

Er empfahl weiters, externen Beratern bei der Übertragung von operativen<br />

Geschäften ein Limit– und Berichtswesen vorzugeben und deren<br />

Vertragserfüllung laufend zu überwachen.<br />

130 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!