Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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Allgemeines<br />
Besoldungsrechtliche<br />
Grundlagen<br />
2.2 <strong>Der</strong> RH stellte fest, dass das auslaufende Besoldungsschema ALT im<br />
Jahr 2008 noch für 66 % der Bediensteten galt und bis zu deren Ausscheiden<br />
aus dem Landesdienst (spätestens mit Pensionierung) noch<br />
über 40 Jahre angewendet werden wird.<br />
3 Bediensteten des Landes <strong>Steiermark</strong> gebührten im Besoldungsschema<br />
ALT und NEU Monatsbezüge. <strong>Der</strong> Monatsbezug bestand aus Gehalt<br />
bzw. Monatsentgelt sowie allfälligen Zulagen. Darüber hinaus konnten<br />
Nebengebühren zuerkannt werden. Nebengebühren honorierten eine<br />
allfällige Mehrleistung, einen Mehraufwand oder besondere Umstände<br />
des Dienstes. Gehalt und Zulagen wurden einschließlich der Sonderzahlungen<br />
14–mal pro Jahr, Nebengebühren hingegen zwölfmal jährlich<br />
ausbezahlt.<br />
Im Jahr 2008 wurden folgende Geldleistungen für Landesbedienstete<br />
(Besoldungsschema ALT und NEU) erbracht:<br />
Zulagen<br />
34,22 Mill. EUR<br />
Geldleistung an Landesbedienstete<br />
Nebengebühren<br />
22,91 Mill. EUR<br />
Gehalt (Beamte) und<br />
Monatsentgelt (VB)<br />
237,23 Mill. EUR<br />
18 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9