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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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Allgemeines<br />

Besoldungsrechtliche<br />

Grundlagen<br />

2.2 <strong>Der</strong> RH stellte fest, dass das auslaufende Besoldungsschema ALT im<br />

Jahr 2008 noch für 66 % der Bediensteten galt und bis zu deren Ausscheiden<br />

aus dem Landesdienst (spätestens mit Pensionierung) noch<br />

über 40 Jahre angewendet werden wird.<br />

3 Bediensteten des Landes <strong>Steiermark</strong> gebührten im Besoldungsschema<br />

ALT und NEU Monatsbezüge. <strong>Der</strong> Monatsbezug bestand aus Gehalt<br />

bzw. Monatsentgelt sowie allfälligen Zulagen. Darüber hinaus konnten<br />

Nebengebühren zuerkannt werden. Nebengebühren honorierten eine<br />

allfällige Mehrleistung, einen Mehraufwand oder besondere Umstände<br />

des Dienstes. Gehalt und Zulagen wurden einschließlich der Sonderzahlungen<br />

14–mal pro Jahr, Nebengebühren hingegen zwölfmal jährlich<br />

ausbezahlt.<br />

Im Jahr 2008 wurden folgende Geldleistungen für Landesbedienstete<br />

(Besoldungsschema ALT und NEU) erbracht:<br />

Zulagen<br />

34,22 Mill. EUR<br />

Geldleistung an Landesbedienstete<br />

Nebengebühren<br />

22,91 Mill. EUR<br />

Gehalt (Beamte) und<br />

Monatsentgelt (VB)<br />

237,23 Mill. EUR<br />

18 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9

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