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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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Nebengebühren<br />

Kennzeichnung der<br />

Nebengebühren–<br />

Arbeitstitel<br />

Evaluierung von<br />

Nebengebühren<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl dem Land <strong>Steiermark</strong>, eine eindeutige Bezeichnungssystematik<br />

auszuarbeiten (vgl. Bericht Reihe Bund 2007/5, Zulagen und<br />

Nebengebühren der Bundesbediensteten, Seite 10 TZ 6), die sicherstellt,<br />

dass Nebengebühren von den Zulagen auch begrifflich abgegrenzt<br />

werden.<br />

11.3 Das Land <strong>Steiermark</strong> teilte hiezu mit, dass beabsichtigt wäre, die empfohlene<br />

eindeutige Bezeichnungssystematik für Nebengebühren im Zuge<br />

der nächsten Novelle zum Stmk. L–DBR umzusetzen.<br />

12.1 Die einzelnen Nebengebühren waren im Personalabrechnungssystem<br />

des Landes <strong>Steiermark</strong> jeweils getrennt erfasst; sie wiesen jeweils eine<br />

eigene Lohnart (Zifferncode) für die Eingabe auf. Die getrennte Erfassung<br />

der Nebengebühren war Voraussetzung, um aussagekräftige Auswertungen<br />

durchführen zu können.<br />

Berechnungsergebnisse wurden in einer eigenen Lohnart (Zifferncode)<br />

ausgegeben, welche nicht in allen Fällen der zugrunde liegenden Eingabelohnart<br />

entsprach. Die korrespondierenden Lohnarten waren jedoch<br />

nicht umfassend dokumentiert, wodurch Auswertungen erschwert wurden.<br />

12.2 <strong>Der</strong> RH bewertete die systematische Erfassung der Nebengebühren<br />

anhand eindeutiger Lohnarten für die Ein– und Ausgabe im Personalabrechnungssystem<br />

als zweckmäßig. Er regte jedoch eine Dokumentation<br />

jener Ausgabelohnarten an, welche nicht mit den Eingabelohnarten<br />

korrespondierten.<br />

13.1 Die Konkretisierung des gesetzlichen Anspruchsgrunds sowie die<br />

Bemessung der Höhe einer Nebengebühr für Gruppen von Bediensteten<br />

in bestimmter Verwendung (mit bestimmten Tätigkeiten) erfolgte<br />

überwiegend mit Regierungsbeschlüssen. Diese bildeten die Grundlage<br />

für die Zuerkennung von Nebengebühren an einzelne Bedienstete.<br />

Viele dieser Beschlüsse waren seit mehr als 20 Jahren unverändert<br />

in Geltung. Eine systematische Überprüfung, ob die historischen<br />

Anspruchsgrundlagen mit den gegenwärtigen, veränderten Arbeitsverhältnissen<br />

übereinstimmen, hatte in den meisten Fällen nicht stattgefunden.<br />

Einzelnen Erschwerniszulagen zu Grunde liegende Regierungsbeschlüsse<br />

konnten dem RH nicht vorgelegt werden. Die entsprechenden<br />

Ansprüche waren daher weder dem Grunde noch der Höhe nach nachvollziehbar.<br />

28 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9

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