Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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Feststellungen zu einzelnen Nebengebühren<br />
in EUR<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Fahrtkostenzuschuss im Vergleich zum Bund<br />
25.1 Vergleichend stellte der RH die vom Land <strong>Steiermark</strong> gewährten<br />
Fahrtkostenzuschüsse ALT und NEU dem Fahrtkostenzuschuss des<br />
Bundes gegenüber.<br />
FKZ <strong>Steiermark</strong> ALT1) FKZ <strong>Steiermark</strong> NEU1)2) FKZ Bund NEU<br />
Fahrtkostenzuschuss<br />
0<br />
0 20 40 60 80 100<br />
Kilometer<br />
1) Werte 1. Juli 2008<br />
2) durchschnittlich 17,5 Fahrten/Monat bei 210 Arbeitstagen im Jahr<br />
Die Unterschiede waren zum Teil sehr deutlich. Bei einer Entfernung<br />
von 50 Kilometern bekam ein Bediensteter beim Fahrtkostenzuschuss<br />
ALT <strong>Steiermark</strong> 91,40 EUR, beim Fahrtkostenzuschuss NEU <strong>Steiermark</strong><br />
69,50 EUR und beim Fahrtkostenzuschuss NEU Bund 33,22 EUR.<br />
25.2 <strong>Der</strong> RH vermerkte, dass die Neuregelung des Fahrtkostenzuschusses zu<br />
Einsparungen für den Landeshaushalt führen wird; dem stehen allerdings<br />
Mehraufwendungen aus der parallelen Anwendung beider Systeme<br />
gegenüber. <strong>Der</strong> RH gab weiter zu bedenken, dass der Fahrtkostenzuschuss<br />
NEU im Durchschnitt annähernd doppelt so hoch war wie der<br />
Fahrtkostenzuschuss, den der Bund seinen Bediensteten gewährte.<br />
40 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9