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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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Feststellungen zu einzelnen Nebengebühren<br />

in EUR<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Fahrtkostenzuschuss im Vergleich zum Bund<br />

25.1 Vergleichend stellte der RH die vom Land <strong>Steiermark</strong> gewährten<br />

Fahrtkostenzuschüsse ALT und NEU dem Fahrtkostenzuschuss des<br />

Bundes gegenüber.<br />

FKZ <strong>Steiermark</strong> ALT1) FKZ <strong>Steiermark</strong> NEU1)2) FKZ Bund NEU<br />

Fahrtkostenzuschuss<br />

0<br />

0 20 40 60 80 100<br />

Kilometer<br />

1) Werte 1. Juli 2008<br />

2) durchschnittlich 17,5 Fahrten/Monat bei 210 Arbeitstagen im Jahr<br />

Die Unterschiede waren zum Teil sehr deutlich. Bei einer Entfernung<br />

von 50 Kilometern bekam ein Bediensteter beim Fahrtkostenzuschuss<br />

ALT <strong>Steiermark</strong> 91,40 EUR, beim Fahrtkostenzuschuss NEU <strong>Steiermark</strong><br />

69,50 EUR und beim Fahrtkostenzuschuss NEU Bund 33,22 EUR.<br />

25.2 <strong>Der</strong> RH vermerkte, dass die Neuregelung des Fahrtkostenzuschusses zu<br />

Einsparungen für den Landeshaushalt führen wird; dem stehen allerdings<br />

Mehraufwendungen aus der parallelen Anwendung beider Systeme<br />

gegenüber. <strong>Der</strong> RH gab weiter zu bedenken, dass der Fahrtkostenzuschuss<br />

NEU im Durchschnitt annähernd doppelt so hoch war wie der<br />

Fahrtkostenzuschuss, den der Bund seinen Bediensteten gewährte.<br />

40 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9

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