Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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<strong>Steiermark</strong><br />
Feststellungen zu einzelnen Nebengebühren Zulagen und Nebengebühren der<br />
Bediensteten des Landes <strong>Steiermark</strong><br />
Bildungszulage<br />
Impfhonorare<br />
20.3 Das Land <strong>Steiermark</strong> teilte hiezu mit, dass die Empfehlung des RH aufgenommen<br />
würde, die Abgeltung der Mehrleistungsstunden von Kraftfahrern<br />
zu evaluieren und die vorgesehenen Lohnarten zukünftig auf<br />
die tatsächlich erforderlichen zu reduzieren. Inwieweit das vorhandene<br />
Lohnabrechnungssystem die Zuordnung der unterschiedlichen Kategorien<br />
von Mehrleistungsstunden zu den einzelnen Lohnarten automatisiert<br />
vornehmen könne, werde einer Überprüfung unterzogen.<br />
21.1 Bedienstete des Landes <strong>Steiermark</strong> hatten Anspruch auf Ersatz des<br />
Mehraufwands, der ihnen in Ausübung oder aus Anlass der Ausübung<br />
des Dienstes notwendigerweise entstanden war. Aufwandsentschädigungen<br />
wurden in der Regel als Pauschalbetrag angewiesen.<br />
Am Landeskonservatorium in Dienstverwendung stehende Lehrer bezogen<br />
seit 1961 eine Bildungszulage in Höhe von zuletzt 7,30 EUR monatlich.<br />
Damit sollte diese Bedienstetengruppe hinsichtlich der Zulage mit<br />
Lehrern an Volks–, Haupt–, Fach– und Mittelschulen gleichgestellt<br />
werden. Die Bildungszulage konnte für Zwecke der beruflichen Weiterbildung<br />
bzw. für bestimmte mit der Berufsausübung im Zusammenhang<br />
stehende Aufwendungen verwendet werden. Es bestanden detaillierte<br />
Regelungen hinsichtlich des Nachweises, der Einreichung und Überprüfung<br />
der Unterlagen sowie der Liquidation der Zulage.<br />
21.2 Falls die Beweggründe für die Einführung der Zulage nicht mehr vorliegen,<br />
empfahl der RH, die Einstellung dieser zu erwägen. <strong>Der</strong> RH verwies<br />
in diesem Zusammenhang auf den Entfall der Bildungszulage bei<br />
Bundes– und Landeslehrern mit September 2009 und auf den mit der<br />
Abwicklung verbundenen Aufwand.<br />
21.3 Das Land <strong>Steiermark</strong> teilte hiezu mit, dass im Sinne einer Gleichbehandlung<br />
beabsichtigt wäre, auch für Lehrer am Landeskonservatorium<br />
diese Zulage entfallen zu lassen.<br />
22.1 Amtsärzte (und abgestuft das Hilfe leistende Personal) erhielten auf der<br />
Grundlage entsprechender Regierungsbeschlüsse unter der Kategorie<br />
„Sonstige Nebengebühren“ Honorare für die Durchführung von Impfungen.<br />
Die Höhe (von 1,36 EUR bis 18,67 EUR pro Impfung) war nach<br />
Art der Impfung unterschiedlich. 2008 wurden für derartige Honorare<br />
insgesamt 175.000 EUR aufgewandt. Die einschlägige Referenzstellenbeschreibung<br />
nannte unter den Aufgaben der Amtsärzte ausdrücklich<br />
die Sicherstellung einer angemessenen Impfprophylaxe und die Durchführung<br />
von Schul– und saisonalen Impfungen.<br />
<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 37