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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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<strong>Steiermark</strong><br />

Feststellungen zu einzelnen Nebengebühren Zulagen und Nebengebühren der<br />

Bediensteten des Landes <strong>Steiermark</strong><br />

Bildungszulage<br />

Impfhonorare<br />

20.3 Das Land <strong>Steiermark</strong> teilte hiezu mit, dass die Empfehlung des RH aufgenommen<br />

würde, die Abgeltung der Mehrleistungsstunden von Kraftfahrern<br />

zu evaluieren und die vorgesehenen Lohnarten zukünftig auf<br />

die tatsächlich erforderlichen zu reduzieren. Inwieweit das vorhandene<br />

Lohnabrechnungssystem die Zuordnung der unterschiedlichen Kategorien<br />

von Mehrleistungsstunden zu den einzelnen Lohnarten automatisiert<br />

vornehmen könne, werde einer Überprüfung unterzogen.<br />

21.1 Bedienstete des Landes <strong>Steiermark</strong> hatten Anspruch auf Ersatz des<br />

Mehraufwands, der ihnen in Ausübung oder aus Anlass der Ausübung<br />

des Dienstes notwendigerweise entstanden war. Aufwandsentschädigungen<br />

wurden in der Regel als Pauschalbetrag angewiesen.<br />

Am Landeskonservatorium in Dienstverwendung stehende Lehrer bezogen<br />

seit 1961 eine Bildungszulage in Höhe von zuletzt 7,30 EUR monatlich.<br />

Damit sollte diese Bedienstetengruppe hinsichtlich der Zulage mit<br />

Lehrern an Volks–, Haupt–, Fach– und Mittelschulen gleichgestellt<br />

werden. Die Bildungszulage konnte für Zwecke der beruflichen Weiterbildung<br />

bzw. für bestimmte mit der Berufsausübung im Zusammenhang<br />

stehende Aufwendungen verwendet werden. Es bestanden detaillierte<br />

Regelungen hinsichtlich des Nachweises, der Einreichung und Überprüfung<br />

der Unterlagen sowie der Liquidation der Zulage.<br />

21.2 Falls die Beweggründe für die Einführung der Zulage nicht mehr vorliegen,<br />

empfahl der RH, die Einstellung dieser zu erwägen. <strong>Der</strong> RH verwies<br />

in diesem Zusammenhang auf den Entfall der Bildungszulage bei<br />

Bundes– und Landeslehrern mit September 2009 und auf den mit der<br />

Abwicklung verbundenen Aufwand.<br />

21.3 Das Land <strong>Steiermark</strong> teilte hiezu mit, dass im Sinne einer Gleichbehandlung<br />

beabsichtigt wäre, auch für Lehrer am Landeskonservatorium<br />

diese Zulage entfallen zu lassen.<br />

22.1 Amtsärzte (und abgestuft das Hilfe leistende Personal) erhielten auf der<br />

Grundlage entsprechender Regierungsbeschlüsse unter der Kategorie<br />

„Sonstige Nebengebühren“ Honorare für die Durchführung von Impfungen.<br />

Die Höhe (von 1,36 EUR bis 18,67 EUR pro Impfung) war nach<br />

Art der Impfung unterschiedlich. 2008 wurden für derartige Honorare<br />

insgesamt 175.000 EUR aufgewandt. Die einschlägige Referenzstellenbeschreibung<br />

nannte unter den Aufgaben der Amtsärzte ausdrücklich<br />

die Sicherstellung einer angemessenen Impfprophylaxe und die Durchführung<br />

von Schul– und saisonalen Impfungen.<br />

<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 37

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