Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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Allgemeiner Teil<br />
Veranlagungen<br />
änderungsrisikos in Bezug auf den Barwert (Marktwert) der Verschuldung<br />
sowie Modified Duration– und Cashflow at Risk–Modelle als<br />
Indikatoren für die Zinskostensensitivität in Bezug auf Marktzinsveränderungen.<br />
Weiters empfahl der RH, das Risiko insbesondere in Verbindung mit<br />
<strong>Der</strong>ivativgeschäften für verschiedene Haltedauern zu berechnen, um<br />
zusätzliche Anhaltspunkte für die Angemessenheit bestehender Ertragsvorstellungen<br />
zu gewinnen. Sollten Geschäfte mit speziellen, schwer<br />
bewertbaren Strukturen abgeschlossen werden, wäre aufgrund der<br />
Probleme mit der Bewertung des damit eingegangenen Risikos mit<br />
besonderer Vorsicht und verringertem Volumen vorzugehen bzw. der<br />
Abschluss komplexer und intransparenter Finanzprodukte gänzlich<br />
zu unterlassen.<br />
Darüber hinaus wäre das bei <strong>Der</strong>ivativgeschäften vorhandene zusätzliche<br />
Ausfallsrisiko des Vertragspartners gebührend zu beachten bzw.<br />
zu reduzieren. Neben strengen Auswahlkriterien in Bezug auf die Bonität<br />
des Swappartners und Limitvorgaben für jeden Vertragspartner<br />
sollten Swaptransaktionen mit Besicherungsinstrumenten (so genannten<br />
Collaterals) unterlegt werden. Durch die Abwicklung der Swapgeschäfte<br />
über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA)<br />
könnten die Bundesländer in den Genuss des bei der ÖBFA installierten<br />
Collateral–Systems kommen und damit ihre Kreditrisiken reduzieren.<br />
9.1 Die Veranlagungen der überprüften Gebietskörperschaften waren —<br />
ähnlich wie die Finanzierungsstrukturen — unterschiedlich. Sie differierten<br />
insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und der Auswahl der<br />
Veranlagungsprodukte. Die Länder Niederösterreich und <strong>Steiermark</strong> (ab<br />
2007) verfügten über keine kurzfristigen und nur über geringe langfristige<br />
Veranlagungen (Wertpapierbestand von rd. 41.000 EUR bzw.<br />
rd. 75.000 EUR); die Stadt Graz hingegen verfügte über keine langfristigen<br />
Veranlagungen.<br />
Die überprüften Gebietskörperschaften hatten keine Produkte im Portfolio,<br />
die von der Liquiditätskrise im Finanzmarkt besonders betroffen<br />
waren, wie z.B. alle von kurzfristigen Refinanzierungen abhängigen<br />
Wertpapiere.<br />
128 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9