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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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Allgemeiner Teil<br />

Veranlagungen<br />

änderungsrisikos in Bezug auf den Barwert (Marktwert) der Verschuldung<br />

sowie Modified Duration– und Cashflow at Risk–Modelle als<br />

Indikatoren für die Zinskostensensitivität in Bezug auf Marktzinsveränderungen.<br />

Weiters empfahl der RH, das Risiko insbesondere in Verbindung mit<br />

<strong>Der</strong>ivativgeschäften für verschiedene Haltedauern zu berechnen, um<br />

zusätzliche Anhaltspunkte für die Angemessenheit bestehender Ertragsvorstellungen<br />

zu gewinnen. Sollten Geschäfte mit speziellen, schwer<br />

bewertbaren Strukturen abgeschlossen werden, wäre aufgrund der<br />

Probleme mit der Bewertung des damit eingegangenen Risikos mit<br />

besonderer Vorsicht und verringertem Volumen vorzugehen bzw. der<br />

Abschluss komplexer und intransparenter Finanzprodukte gänzlich<br />

zu unterlassen.<br />

Darüber hinaus wäre das bei <strong>Der</strong>ivativgeschäften vorhandene zusätzliche<br />

Ausfallsrisiko des Vertragspartners gebührend zu beachten bzw.<br />

zu reduzieren. Neben strengen Auswahlkriterien in Bezug auf die Bonität<br />

des Swappartners und Limitvorgaben für jeden Vertragspartner<br />

sollten Swaptransaktionen mit Besicherungsinstrumenten (so genannten<br />

Collaterals) unterlegt werden. Durch die Abwicklung der Swapgeschäfte<br />

über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA)<br />

könnten die Bundesländer in den Genuss des bei der ÖBFA installierten<br />

Collateral–Systems kommen und damit ihre Kreditrisiken reduzieren.<br />

9.1 Die Veranlagungen der überprüften Gebietskörperschaften waren —<br />

ähnlich wie die Finanzierungsstrukturen — unterschiedlich. Sie differierten<br />

insbesondere hinsichtlich der Laufzeit und der Auswahl der<br />

Veranlagungsprodukte. Die Länder Niederösterreich und <strong>Steiermark</strong> (ab<br />

2007) verfügten über keine kurzfristigen und nur über geringe langfristige<br />

Veranlagungen (Wertpapierbestand von rd. 41.000 EUR bzw.<br />

rd. 75.000 EUR); die Stadt Graz hingegen verfügte über keine langfristigen<br />

Veranlagungen.<br />

Die überprüften Gebietskörperschaften hatten keine Produkte im Portfolio,<br />

die von der Liquiditätskrise im Finanzmarkt besonders betroffen<br />

waren, wie z.B. alle von kurzfristigen Refinanzierungen abhängigen<br />

Wertpapiere.<br />

128 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9

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