Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Soforterfolg<br />
Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen<br />
<strong>Steiermark</strong><br />
Zulagen und Nebengebühren der<br />
Bediensteten des Landes <strong>Steiermark</strong><br />
26 Die Empfehlung des RH, die einzelnen Nebengebühren eindeutig dahingehend<br />
zu kennzeichnen, ob sie nur im Besoldungsschema ALT oder<br />
auch im Besoldungsschema NEU gewährt werden können, setzte die<br />
Personalabteilung des Amtes der Landesregierung bereits im Rahmen<br />
der Gebarungsüberprüfung um. (TZ 14)<br />
27 Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:<br />
(1) Im Hinblick auf den für die derzeitige Regelung erforderlichen<br />
Ver waltungsauf wand wäre für den Vollzug der Expertenzulage eine<br />
weniger aufwendige Regelung zu erarbeiten. (TZ 5)<br />
(2) Im Stellenplan sollte die Zulage nach den Beförderungsrichtlinien<br />
transparent dargestellt werden. Weiters sollte zukünftig verstärkt<br />
von der Möglichkeit der Reduktion einer parallel ausbezahlten<br />
Verwendungszulage Gebrauch gemacht werden. (TZ 6)<br />
(3) Die Überprüfung der Leistungserbringung im Falle der Abrechnung<br />
von mehr als sechs Mehrleistungsstunden ist unerlässlich. Die<br />
Vereinbarkeit der Mehrleistungszulage mit den Verwendungszulagen<br />
wäre zu klären. (TZ 7)<br />
(4) Die Grundlagen des Weiterbezugs der Personalzulage nach einer<br />
Verwendungsän derung wären zu überprüfen und diese allenfalls<br />
einzustellen. (TZ 8)<br />
(5) Die Bemühungen um die Reform der Nebengebühren sowohl<br />
für das Besoldungs schema ALT als auch das Besoldungsschema<br />
NEU wären fortzusetzen. Dabei sollte ge prüft werden, inwieweit<br />
berufstypische Belastungen bereits durch die Einstufung in die entsprechende<br />
Gehaltsklasse berücksichtigt sind oder mehrere nebeneinander<br />
gewährte Nebengebühren kostenneutral zu einer arbeitsplatz–<br />
bzw. berufsbildbezogenen Nebenge bühr zusammengefasst<br />
werden können. (TZ 10)<br />
(6) Eine eindeutige Bezeichnungssystematik für die Nebengebühren<br />
wäre auszuarbeiten, die sicherstellt, dass Nebengebühren von den<br />
Zulagen auch begrifflich abgegrenzt werden. (TZ 11)<br />
<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 41