Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof
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Schlussbemerkungen/<br />
Schlussempfehlungen<br />
(17) Die Finanzschulden in fremder Währung wären mit dem jeweils<br />
aktuellen Wechselkurs zu bewerten und im Rechnungsabschluss auszuweisen.<br />
Dadurch wäre eine transparente Abbildung des tatsächlichen<br />
Schuldenstands sichergestellt. (TZ 14)<br />
(18) Es wären Veranlagungsrichtlinien zu erstellen, die Veranlagungsstrategien,<br />
eine Pouvoirordnung, die Einhaltung des Vier–<br />
Augen–Prinzips, eine Aufzählung der zulässigen Finanzinstrumente,<br />
Assetklassen, Art, Umfang und Häufigkeit von Risikobewertungen<br />
sowie Risikolimits (z.B. für Laufzeiten, Einzeltransaktionen, Vertragspartner)<br />
beinhalten. Im Fall von längerfristigen Neuveranlagungen<br />
wären Benchmarks festzulegen sowie regelmäßige Performanceberechnungen<br />
durchzuführen. <strong>Der</strong> mögliche Veranlagungsertrag sollte<br />
jedoch immer in einem angemessenen Verhältnis zum eingegangenen<br />
Risiko stehen. (TZ 18)<br />
104 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9