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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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Schlussbemerkungen/<br />

Schlussempfehlungen<br />

(17) Die Finanzschulden in fremder Währung wären mit dem jeweils<br />

aktuellen Wechselkurs zu bewerten und im Rechnungsabschluss auszuweisen.<br />

Dadurch wäre eine transparente Abbildung des tatsächlichen<br />

Schuldenstands sichergestellt. (TZ 14)<br />

(18) Es wären Veranlagungsrichtlinien zu erstellen, die Veranlagungsstrategien,<br />

eine Pouvoirordnung, die Einhaltung des Vier–<br />

Augen–Prinzips, eine Aufzählung der zulässigen Finanzinstrumente,<br />

Assetklassen, Art, Umfang und Häufigkeit von Risikobewertungen<br />

sowie Risikolimits (z.B. für Laufzeiten, Einzeltransaktionen, Vertragspartner)<br />

beinhalten. Im Fall von längerfristigen Neuveranlagungen<br />

wären Benchmarks festzulegen sowie regelmäßige Performanceberechnungen<br />

durchzuführen. <strong>Der</strong> mögliche Veranlagungsertrag sollte<br />

jedoch immer in einem angemessenen Verhältnis zum eingegangenen<br />

Risiko stehen. (TZ 18)<br />

104 <strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9

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