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Steiermark 2010/9 - Der Rechnungshof

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Finanzierungsmanagement der<br />

Landeshauptstadt Graz<br />

Finanzierungsinstrumente<br />

<strong>Steiermark</strong> <strong>2010</strong>/9 137<br />

Graz<br />

15.3 Laut Stellungnahme der Stadt Graz sei im Bereich der kurzfristigen Veranlagungen<br />

die jährliche Durchschnittsverzinsung in aller Regel keine<br />

taugliche Benchmark. Aussagekräftiger wären diesbezüglich Systemvergleiche<br />

(Cash–Pooling, Konditionen, Höhe und Struktur der Liquiditätspolster<br />

usw.).<br />

15.4 <strong>Der</strong> RH entgegnete, dass er als Benchmark den 1–Monats–EURIBOR<br />

bzw. den 3–Monats–EURIBOR und keinen Einjahreszeitraum zugrunde<br />

legte. Weiters wies er darauf hin, dass die von ihm gewählte Darstellung<br />

einen Vergleich zwischen den überprüften Gebietskörperschaften<br />

ermöglichte.

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