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Klimawandel – Faktum oder Spuk? - OPUS - Friedrich-Alexander ...

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Sport und Medien<br />

mit einigen finanziellen Garantien an die 53 Mitgliedsverbände verteilt werden.<br />

Die Marketingrechte sollen hingegen <strong>–</strong> entgegen der ursprünglichen Planung<br />

15 <strong>–</strong> weiterhin bei den Verbänden verbleiben.<br />

Dass alternativ zur Zentralvermarktung auch eine individuelle Vermarktung<br />

der Fern sehrechte möglich ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass einzelne<br />

Fußballvereine sogar eigene Fernsehkanäle geschaffen haben. So hat<br />

Manchester United 1998 das „MUTV“ gegründet. 16 2011 startete Borussia<br />

Dortmund in Zusammenarbeit mit der Telekom sein Vereinsfernsehen. 17<br />

b) Kurzberichterstattung<br />

TV-Sender haben laut § 5 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) das Recht, über<br />

Veranstaltungen und Ereignisse, die öffentlich zugänglich und von allgemeinem<br />

Informationsinteresse sind, zu eigenen Sendezwecken zu berichten. Dies<br />

betrifft auch Sportveranstaltungen. Verpflichtet wird durch diese Regelung<br />

der Veranstalter eines solchen Ereignisses. Ihm wird die Pflicht auferlegt, TV-<br />

Sendern zum Zweck der Kurzberichterstattung den Zugang zu dem Event zu<br />

gewähren. Ursprünglich war dieser Zugang sogar unentgeltlich vorgesehen.<br />

Gegen dieses Recht auf Kurzberichterstattung wurde 1998 vor dem Bundesverfassungsgericht<br />

(BVerfG) ein Normenkontrollverfahren wegen Verstoßes<br />

gegen die Eigentumsfreiheitsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG eingeleitet. Das<br />

BVerfG 18 hat allerdings <strong>–</strong> mit Ausnahme der Unentgeltlichkeit <strong>–</strong> die Verfassungsmäßigkeit<br />

der Regelung bestätigt. Zur Verhinderung vorherrschender<br />

15 Siehe http://www.handelsblatt.com/uefa-exko-beschliesst-mediale-zentralvermarktung/3977234.html<br />

(Stand 29.11.2011). Geplant war ursprünglich eine Auskehrung<br />

des Erlöses nach einem Fixbetrag in Höhe von 4 Mio. Euro an jeden der<br />

53 Mitgliedsverbände und nach einem flexiblen Betrag, der sich nach der Größe<br />

des jeweiligen TV-Marktes am Gesamtmarkt bemisst. Für die 6 wichtigsten Fußballverbände<br />

<strong>–</strong> diejenigen in Deutschland, England, Frankreich, Italien, den Niederlanden<br />

und Spanien <strong>–</strong>, die derzeit rund 60 % der Gesamteinnahmen auf sich<br />

vereinen können, hätte die Realisierung zu erheblichen Einbußen geführt. Zudem<br />

wären Konflikte vorprogrammiert gewesen, da einige Verbände langfristige (Exklusiv-)Verträge<br />

mit Sponsoren geschlossen hatten und auch die UEFA Exklusivität<br />

zusichern wollte.<br />

16 Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 1.10.1997, S. 26.<br />

17 Siehe http://www.hsv.de/fans/meldungen/juli-2011/hsv-total-neues-vereinsfernsehen-geht-auf-sendung/<br />

(Stand: 29.11.2011).<br />

18 BVerfG 97, 228 ff. = SpuRt 1998, 116 ff.<br />

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