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Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point

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<strong>Entwicklungsgutachten</strong> <strong>Region</strong> <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong><br />

Großschutzgebieten“ (BFN-Script 135, Bonn 2005, URL:www.bfn.de) ergab, dass im<br />

Naturpark Hoher Fläming eine hohe Wertschöpfung durch Tagesausflügler im<br />

Landschaftstourismus zustande kommt. Im Naturpark Hoher Fläming wird von<br />

einem landschaftstouristischen Einkommen in Höhe von 3,0 Mio. € / a<br />

ausgegangen. Daraus ergibt sich ein Beschäftigungsäquivalent von 211 Personen,<br />

deren Einkommen vollständig vom Tourismus im Naturpark abhängt. Ob die<br />

beschriebenen Aspekte auch bei einer städtischen Struktur voll ausgeschöpft<br />

werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.<br />

III. Kosten<br />

Es wird anhand der Kosten vorhandener durch das Land finanzierter Naturparkverwaltungen<br />

geschätzt, dass jährlich für 3-5 Personalstellen ca. 150-250 T€,<br />

Sachkosten zwischen 50 - 80 T€ und Projektkosten von ca. 150 T€ entstehen<br />

würden. Insgesamt muss von Kosten zwischen minimal 350 bis 480 T€/a<br />

ausgegangen werden. Die Haushalte der interessierten Kommunen, des<br />

Landkreises Potsdam – Mittelmark und der kreisfreien Stadt Brandenburg an der<br />

<strong>Havel</strong> können diese Kosten allein nicht aufbringen. Im Land vorhandene Naturparke<br />

werden durch das Land zu 100% finanziert. Zusätzliche Projekte werden<br />

insbesondere durch EU-Fördermittel (z.B. Leader +- Fördermittel) finanziert. Eine<br />

Finanzierung eines zusätzlichen Naturparks durch das Land ist nicht geklärt. Sollte<br />

eine 100%-ige Finanzierung durch das Land nicht erfolgen, so gibt es verschiedene<br />

Ansätze zur Aufteilung der Kosten:<br />

- Ansatz in Abhängigkeit der jeweiligen Flächenanteile der Kreise und kreisfreien<br />

Stadt<br />

- Ansatz in Abhängigkeit der Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen<br />

Weiterhin könnte auf eine anteilige Beteiligung des Landes verhandelt werden. Eine<br />

Berechnung der Kosten in Abhängigkeit der Einwohnerzahl der beteiligten<br />

Kommunen könnte zu einer überproportionalen Belastung der Stadt Brandenburg an<br />

der <strong>Havel</strong> führen.<br />

IV. Einschränkungen und Risiken<br />

Das Land Brandenburg unterhält ein Großschutzgebietssystem aus 3 Biosphärenreservaten,<br />

dem Nationalpark Unteres Odertal und 11 Naturparken. Eine personelle<br />

Unterstützung der Großschutzgebietsverwaltungen erfolgt über die Finanzierung der<br />

Naturwacht durch die Stiftung Naturschutzfonds des Landes. Weitere Naturparke<br />

sind vonseiten des Landes nicht geplant. In der Vergangenheit erfolgte eine<br />

Verwaltungsvereinfachung, indem die ehemalige Landesanstalt für<br />

Großschutzgebiete in das Landesumweltamt integriert wurde. Es ist vor dem<br />

Hintergrund der finanziellen Situation des Landeshaushaltes nicht denkbar, dass ein<br />

neuer Naturpark durch das Land Brandenburg zu 100% finanziert werden würde.<br />

Der Naturpark wird mittels Bekanntmachung durch die oberste Naturschutzbehörde<br />

auf der Grundlage des § 26 Brandenburgisches Naturschutzgesetz ausgerufen. Es<br />

handelt sich gemäß § 26 BbgNatSchG um „<br />

(1) Großräumige, einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die<br />

1. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,<br />

2. sich als naturnaher Landschaftsraum oder historisch gewachsene<br />

Kulturlandschaft für die Erholung besonders eignen und<br />

3. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung und Fremdenverkehr<br />

vorgesehen sind, können durch Bekanntmachung der obersten Naturschutzbehörde<br />

zu Naturparks erklärt werden. Naturparks dienen der Erhaltung, Entwicklung<br />

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