Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point
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<strong>Entwicklungsgutachten</strong> <strong>Region</strong> <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong><br />
Großschutzgebieten“ (BFN-Script 135, Bonn 2005, URL:www.bfn.de) ergab, dass im<br />
Naturpark Hoher Fläming eine hohe Wertschöpfung durch Tagesausflügler im<br />
Landschaftstourismus zustande kommt. Im Naturpark Hoher Fläming wird von<br />
einem landschaftstouristischen Einkommen in Höhe von 3,0 Mio. € / a<br />
ausgegangen. Daraus ergibt sich ein Beschäftigungsäquivalent von 211 Personen,<br />
deren Einkommen vollständig vom Tourismus im Naturpark abhängt. Ob die<br />
beschriebenen Aspekte auch bei einer städtischen Struktur voll ausgeschöpft<br />
werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.<br />
III. Kosten<br />
Es wird anhand der Kosten vorhandener durch das Land finanzierter Naturparkverwaltungen<br />
geschätzt, dass jährlich für 3-5 Personalstellen ca. 150-250 T€,<br />
Sachkosten zwischen 50 - 80 T€ und Projektkosten von ca. 150 T€ entstehen<br />
würden. Insgesamt muss von Kosten zwischen minimal 350 bis 480 T€/a<br />
ausgegangen werden. Die Haushalte der interessierten Kommunen, des<br />
Landkreises Potsdam – Mittelmark und der kreisfreien Stadt Brandenburg an der<br />
<strong>Havel</strong> können diese Kosten allein nicht aufbringen. Im Land vorhandene Naturparke<br />
werden durch das Land zu 100% finanziert. Zusätzliche Projekte werden<br />
insbesondere durch EU-Fördermittel (z.B. Leader +- Fördermittel) finanziert. Eine<br />
Finanzierung eines zusätzlichen Naturparks durch das Land ist nicht geklärt. Sollte<br />
eine 100%-ige Finanzierung durch das Land nicht erfolgen, so gibt es verschiedene<br />
Ansätze zur Aufteilung der Kosten:<br />
- Ansatz in Abhängigkeit der jeweiligen Flächenanteile der Kreise und kreisfreien<br />
Stadt<br />
- Ansatz in Abhängigkeit der Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen<br />
Weiterhin könnte auf eine anteilige Beteiligung des Landes verhandelt werden. Eine<br />
Berechnung der Kosten in Abhängigkeit der Einwohnerzahl der beteiligten<br />
Kommunen könnte zu einer überproportionalen Belastung der Stadt Brandenburg an<br />
der <strong>Havel</strong> führen.<br />
IV. Einschränkungen und Risiken<br />
Das Land Brandenburg unterhält ein Großschutzgebietssystem aus 3 Biosphärenreservaten,<br />
dem Nationalpark Unteres Odertal und 11 Naturparken. Eine personelle<br />
Unterstützung der Großschutzgebietsverwaltungen erfolgt über die Finanzierung der<br />
Naturwacht durch die Stiftung Naturschutzfonds des Landes. Weitere Naturparke<br />
sind vonseiten des Landes nicht geplant. In der Vergangenheit erfolgte eine<br />
Verwaltungsvereinfachung, indem die ehemalige Landesanstalt für<br />
Großschutzgebiete in das Landesumweltamt integriert wurde. Es ist vor dem<br />
Hintergrund der finanziellen Situation des Landeshaushaltes nicht denkbar, dass ein<br />
neuer Naturpark durch das Land Brandenburg zu 100% finanziert werden würde.<br />
Der Naturpark wird mittels Bekanntmachung durch die oberste Naturschutzbehörde<br />
auf der Grundlage des § 26 Brandenburgisches Naturschutzgesetz ausgerufen. Es<br />
handelt sich gemäß § 26 BbgNatSchG um „<br />
(1) Großräumige, einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die<br />
1. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,<br />
2. sich als naturnaher Landschaftsraum oder historisch gewachsene<br />
Kulturlandschaft für die Erholung besonders eignen und<br />
3. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung und Fremdenverkehr<br />
vorgesehen sind, können durch Bekanntmachung der obersten Naturschutzbehörde<br />
zu Naturparks erklärt werden. Naturparks dienen der Erhaltung, Entwicklung<br />
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