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Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point

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<strong>Entwicklungsgutachten</strong> <strong>Region</strong> <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong><br />

Natura 2000<br />

Natura 2000 bezeichnet ein Netz von Schutzgebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung, die<br />

aufgrund der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) (1992) von den Ländern bei der<br />

EU anzumelden und zu charakterisieren waren. In die Natura 2000 werden auch Gebiete<br />

einbezogen, die nach der EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) auszuweisen waren. Die §§ 32-38<br />

des Bundesnaturschutzgesetzes befassen sich mit der nationalen Umsetzung. Die Ausweisung<br />

dieser Gebiete dient dem nachhaltigen Biotop- und Artenschutz und hat das Ziel durch<br />

Biotopverbund den Austausch von Populationen zu sichern.<br />

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Wasserhaushaltgesetz<br />

Zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser hat die EU im Jahre 2000 die<br />

Wassserrahmenrichtlinie (WRRL) beschlossen, die durch das Wasserhaushaltgesetz in<br />

deutsches Recht und über die Wassergesetze der Länder in Landesrecht umgesetzt werden<br />

muss. Mit der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.<br />

Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im<br />

Bereich der Wasserpolitik“ (als Wasserrahmenrichtlinie bzw. WRRL bezeichnet) trat am 22. 12.<br />

2000 ein Regelwerk in Kraft, das die Wasserwirtschaft in Europa nachhaltig beeinflussen wird.<br />

Mit der WRRL wird das Wasserrecht der EU in einer Richtlinie zusammengefasst und um<br />

moderne Ansätze des Gewässerschutzes ergänzt. Das Ziel der WRRL besteht darin, dass der<br />

Zustand aller Oberflächengewässer zu definieren ist und die Länder Pläne zu erarbeiten haben,<br />

damit bis 2015 die Gewässer in einen „guter Zustand“ als Qualitätsziel versetzt werden. Auf der<br />

Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme der Gewässerstruktur und der<br />

Gewässerbelastungen soll durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne ein „guter<br />

Zustand“ der Gewässer erreicht werden. Im Jahr 2005 hat das Land Brandenburg einen Bericht<br />

zur Bestandsaufnahme über den Zustand der Gewässer vorgelegt. Im April 2008 wurde das<br />

Brandenburgische Wassergesetz beschlossen, was nunmehr für unseren Raum, verbindlich ist.<br />

Bundesnaturschutzgesetz<br />

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in einem Gesetzesrahmen Naturschutz und<br />

Landschaftspflege in Deutschland. In den §§ 23 bis 30 werden die unterschiedlichen<br />

Schutzgebietsformen definiert, die von den Ländern ausgewiesen werden können:<br />

§ 23 – Naturschutzgebiet, § 24 – Nationalpark, § 25 – Biosphärenreservat, § 26 –<br />

Landschaftsschutzgebiet, § 27 – Naturpark, § 28 – Naturdenkmal, § 29 – geschützter<br />

Landschaftsbestandteil, § 30 – Biotop<br />

Die FFH-Richtlinie und NATURA 2000 sind in die Novellierung des Gesetzes von 2002 bereits<br />

berücksichtigt worden. Das Land Brandenburg hat im Brandenburgischen Naturschutzgesetz<br />

diese Inhalte übernommen. Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es weitere Vorhaben<br />

ohne Gesetzescharakter.<br />

2.2 Gesetzlicher und raumordnerischer Rahmen im Land<br />

Brandenburg<br />

Alle auf EU-Ebene und auf Bundesebene getroffenen Regelungen werden durch die<br />

Landesgesetzgebung und Planungsinstrumente untersetzt, die im Folgenden vorgestellt<br />

werden, wobei in Bezug auf Raumordnung und Raumplanung Berlin und Brandenburg als<br />

Einheit betrachtet werden.<br />

Das Naturschutzgesetz des Landes Brandenburg (2004)<br />

Der § 26 beschreibt die Regelung für Naturparke in Brandenburg, die für die Begründung der<br />

Aufgabenstellung von essentieller Bedeutung ist. Deshalb folgen Zitate aus dem novellierten<br />

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