Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point
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<strong>Entwicklungsgutachten</strong> <strong>Region</strong> <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong><br />
Natura 2000<br />
Natura 2000 bezeichnet ein Netz von Schutzgebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung, die<br />
aufgrund der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) (1992) von den Ländern bei der<br />
EU anzumelden und zu charakterisieren waren. In die Natura 2000 werden auch Gebiete<br />
einbezogen, die nach der EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) auszuweisen waren. Die §§ 32-38<br />
des Bundesnaturschutzgesetzes befassen sich mit der nationalen Umsetzung. Die Ausweisung<br />
dieser Gebiete dient dem nachhaltigen Biotop- und Artenschutz und hat das Ziel durch<br />
Biotopverbund den Austausch von Populationen zu sichern.<br />
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Wasserhaushaltgesetz<br />
Zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser hat die EU im Jahre 2000 die<br />
Wassserrahmenrichtlinie (WRRL) beschlossen, die durch das Wasserhaushaltgesetz in<br />
deutsches Recht und über die Wassergesetze der Länder in Landesrecht umgesetzt werden<br />
muss. Mit der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.<br />
Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im<br />
Bereich der Wasserpolitik“ (als Wasserrahmenrichtlinie bzw. WRRL bezeichnet) trat am 22. 12.<br />
2000 ein Regelwerk in Kraft, das die Wasserwirtschaft in Europa nachhaltig beeinflussen wird.<br />
Mit der WRRL wird das Wasserrecht der EU in einer Richtlinie zusammengefasst und um<br />
moderne Ansätze des Gewässerschutzes ergänzt. Das Ziel der WRRL besteht darin, dass der<br />
Zustand aller Oberflächengewässer zu definieren ist und die Länder Pläne zu erarbeiten haben,<br />
damit bis 2015 die Gewässer in einen „guter Zustand“ als Qualitätsziel versetzt werden. Auf der<br />
Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme der Gewässerstruktur und der<br />
Gewässerbelastungen soll durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne ein „guter<br />
Zustand“ der Gewässer erreicht werden. Im Jahr 2005 hat das Land Brandenburg einen Bericht<br />
zur Bestandsaufnahme über den Zustand der Gewässer vorgelegt. Im April 2008 wurde das<br />
Brandenburgische Wassergesetz beschlossen, was nunmehr für unseren Raum, verbindlich ist.<br />
Bundesnaturschutzgesetz<br />
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in einem Gesetzesrahmen Naturschutz und<br />
Landschaftspflege in Deutschland. In den §§ 23 bis 30 werden die unterschiedlichen<br />
Schutzgebietsformen definiert, die von den Ländern ausgewiesen werden können:<br />
§ 23 – Naturschutzgebiet, § 24 – Nationalpark, § 25 – Biosphärenreservat, § 26 –<br />
Landschaftsschutzgebiet, § 27 – Naturpark, § 28 – Naturdenkmal, § 29 – geschützter<br />
Landschaftsbestandteil, § 30 – Biotop<br />
Die FFH-Richtlinie und NATURA 2000 sind in die Novellierung des Gesetzes von 2002 bereits<br />
berücksichtigt worden. Das Land Brandenburg hat im Brandenburgischen Naturschutzgesetz<br />
diese Inhalte übernommen. Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es weitere Vorhaben<br />
ohne Gesetzescharakter.<br />
2.2 Gesetzlicher und raumordnerischer Rahmen im Land<br />
Brandenburg<br />
Alle auf EU-Ebene und auf Bundesebene getroffenen Regelungen werden durch die<br />
Landesgesetzgebung und Planungsinstrumente untersetzt, die im Folgenden vorgestellt<br />
werden, wobei in Bezug auf Raumordnung und Raumplanung Berlin und Brandenburg als<br />
Einheit betrachtet werden.<br />
Das Naturschutzgesetz des Landes Brandenburg (2004)<br />
Der § 26 beschreibt die Regelung für Naturparke in Brandenburg, die für die Begründung der<br />
Aufgabenstellung von essentieller Bedeutung ist. Deshalb folgen Zitate aus dem novellierten<br />
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