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Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point

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<strong>Entwicklungsgutachten</strong> <strong>Region</strong> <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong><br />

(SCHARF & BRAASCH 1998). Für die Unterläufe heißt dies vor allem, dass die<br />

Fischdurchlässigkeit und die naturnahe Gestaltung wieder hergestellt werden muss. Dies<br />

betrifft sowohl die Wehranlagen der Unterläufe als auch die Wasserführung; der geringe<br />

sommerliche Abfluss führte in den letzten Jahrzehnten wiederholt zum Trockenfallen der<br />

Plane oberhalb von Göttin. Südlich von Reckahn liegen an der Plane die Fischteiche von<br />

Reckahn. In die Plane mündet knapp oberhalb der (künstlich verlegten) Mündung der<br />

(künstliche) Sandforthgraben, der heute den Unterlauf der Temnitz darstellt (ehemals<br />

Mündung in die Alte Plane auf Höhe von Reckahn).<br />

Die biologische Güteklasse der <strong>Havel</strong> ist überwiegend II-III (kritisch belastet), nördlich von<br />

Phöben ist sie ebenso wie die Emster/der Emsterkanal in Güteklasse III (stark<br />

verschmutzt) eingestuft; während die aus dem Fläming kommenden Fließgewässer<br />

Güteklasse II (mäßig belastet) haben (UMLAND 2006).<br />

Die Stillgewässer gelten als mesotroph (Kolpinsee; einziges Gewässer im Naturpark<br />

<strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong> i. V.), schwach eutroph (Großer Plessower See, Schampsee, Großer<br />

Wusterwitzer See), hoch eutroph (Kleiner Plessower See), schwach polytroph<br />

(Gohlitzsee, Görnsee), hoch polytroph (Zernsee, Klostersee, Netzener See) und<br />

hypertroph (Rietzer See).<br />

Als Überschwemmungsflächen werden gutachterlich die unmittelbare Umgebung der<br />

<strong>Havel</strong> (nordwestlich des Zernsees, Ketzin bis Mühlendamm Brandenburg an der <strong>Havel</strong>,<br />

Umgebung des Rietzer Sees, Nordseite des Großen Wusterwitzer Sees, Süd- und<br />

Nordseite des Pritzerber Sees) und die Wublitz eingestuft (PETRICK & Partner 1997,<br />

UMLAND 2006). Überwiegend über Schöpfwerke entwässert (= *) werden die Räume<br />

südwestlich Uetz*, westlich Töplitz*, nordwestlich Phöben*, nördlich von Schmergow*,<br />

südöstlich und südwestlich von Deetz*, südlich von Roskow*, südwestlich bis nordöstlich<br />

von Weseram*, nordöstlich von Gollwitz*, südlich des Rietzer Sees*, Niederung zwischen<br />

Saaringen und Klein Kreutz, Gollwitzer/Jeseriger Bruch*, Staarbruch / Breites Bruch*,<br />

Nordufer des Plauer Sees, Pelze, Bohnenländer See / Zummel.<br />

Wasserrechtlich zählen <strong>Havel</strong> (mit Flussseen und Seen), Sacrow-Paretzer-Kanal,<br />

<strong>Havel</strong>kanal und Elbe-<strong>Havel</strong>-Kanal zu den Bundeswasserstraßen, während die Emster<br />

und der Plauer Kanal Landesgewässer erster Ordnung darstellen und die übrigen<br />

Gewässer Landesgewässer zweiter Ordnung sind.<br />

Planerische Vorgaben der Landschaftsplanung – das Landschaftsprogramm<br />

Das Landschaftsprogramm Brandenburgs (MLUR 2000) bildet die grundlegenden<br />

Vorgaben des Landes zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushalts, zu umweltgerechten Nutzungen für ein landesweites<br />

Schutzgebietssystem und zum Aufbau des europaweiten ökologischen Ntzes „Natura<br />

2000“ ab. Seine Aufgabe ist es, die landesweiten Belange (Ziele) des Naturschutzes<br />

aufzuzeigen. Im Vorlauf hierzu wurden durch das Umweltministerium sog. „Materialien<br />

zum Landschaftsprogramm“ herausgegeben (MUNR 1998). Obwohl ausschließlich die<br />

Aussagen des Landschaftsprogrammes programmatische Bedeutung für die<br />

Landschaftsplanung haben, werden die „Materialien“ als fachliche Untersetzung<br />

herangezogen.<br />

Handlungsschwerpunkte zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturschutzes (2.1)<br />

Erhalt der Kernflächen des Naturschutzes (2.1.1)<br />

Die Kernflächen umfassen<br />

- die (...) Naturschutzgebiete<br />

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