Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point
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<strong>Entwicklungsgutachten</strong> <strong>Region</strong> <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong><br />
(SCHARF & BRAASCH 1998). Für die Unterläufe heißt dies vor allem, dass die<br />
Fischdurchlässigkeit und die naturnahe Gestaltung wieder hergestellt werden muss. Dies<br />
betrifft sowohl die Wehranlagen der Unterläufe als auch die Wasserführung; der geringe<br />
sommerliche Abfluss führte in den letzten Jahrzehnten wiederholt zum Trockenfallen der<br />
Plane oberhalb von Göttin. Südlich von Reckahn liegen an der Plane die Fischteiche von<br />
Reckahn. In die Plane mündet knapp oberhalb der (künstlich verlegten) Mündung der<br />
(künstliche) Sandforthgraben, der heute den Unterlauf der Temnitz darstellt (ehemals<br />
Mündung in die Alte Plane auf Höhe von Reckahn).<br />
Die biologische Güteklasse der <strong>Havel</strong> ist überwiegend II-III (kritisch belastet), nördlich von<br />
Phöben ist sie ebenso wie die Emster/der Emsterkanal in Güteklasse III (stark<br />
verschmutzt) eingestuft; während die aus dem Fläming kommenden Fließgewässer<br />
Güteklasse II (mäßig belastet) haben (UMLAND 2006).<br />
Die Stillgewässer gelten als mesotroph (Kolpinsee; einziges Gewässer im Naturpark<br />
<strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong> i. V.), schwach eutroph (Großer Plessower See, Schampsee, Großer<br />
Wusterwitzer See), hoch eutroph (Kleiner Plessower See), schwach polytroph<br />
(Gohlitzsee, Görnsee), hoch polytroph (Zernsee, Klostersee, Netzener See) und<br />
hypertroph (Rietzer See).<br />
Als Überschwemmungsflächen werden gutachterlich die unmittelbare Umgebung der<br />
<strong>Havel</strong> (nordwestlich des Zernsees, Ketzin bis Mühlendamm Brandenburg an der <strong>Havel</strong>,<br />
Umgebung des Rietzer Sees, Nordseite des Großen Wusterwitzer Sees, Süd- und<br />
Nordseite des Pritzerber Sees) und die Wublitz eingestuft (PETRICK & Partner 1997,<br />
UMLAND 2006). Überwiegend über Schöpfwerke entwässert (= *) werden die Räume<br />
südwestlich Uetz*, westlich Töplitz*, nordwestlich Phöben*, nördlich von Schmergow*,<br />
südöstlich und südwestlich von Deetz*, südlich von Roskow*, südwestlich bis nordöstlich<br />
von Weseram*, nordöstlich von Gollwitz*, südlich des Rietzer Sees*, Niederung zwischen<br />
Saaringen und Klein Kreutz, Gollwitzer/Jeseriger Bruch*, Staarbruch / Breites Bruch*,<br />
Nordufer des Plauer Sees, Pelze, Bohnenländer See / Zummel.<br />
Wasserrechtlich zählen <strong>Havel</strong> (mit Flussseen und Seen), Sacrow-Paretzer-Kanal,<br />
<strong>Havel</strong>kanal und Elbe-<strong>Havel</strong>-Kanal zu den Bundeswasserstraßen, während die Emster<br />
und der Plauer Kanal Landesgewässer erster Ordnung darstellen und die übrigen<br />
Gewässer Landesgewässer zweiter Ordnung sind.<br />
Planerische Vorgaben der Landschaftsplanung – das Landschaftsprogramm<br />
Das Landschaftsprogramm Brandenburgs (MLUR 2000) bildet die grundlegenden<br />
Vorgaben des Landes zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushalts, zu umweltgerechten Nutzungen für ein landesweites<br />
Schutzgebietssystem und zum Aufbau des europaweiten ökologischen Ntzes „Natura<br />
2000“ ab. Seine Aufgabe ist es, die landesweiten Belange (Ziele) des Naturschutzes<br />
aufzuzeigen. Im Vorlauf hierzu wurden durch das Umweltministerium sog. „Materialien<br />
zum Landschaftsprogramm“ herausgegeben (MUNR 1998). Obwohl ausschließlich die<br />
Aussagen des Landschaftsprogrammes programmatische Bedeutung für die<br />
Landschaftsplanung haben, werden die „Materialien“ als fachliche Untersetzung<br />
herangezogen.<br />
Handlungsschwerpunkte zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturschutzes (2.1)<br />
Erhalt der Kernflächen des Naturschutzes (2.1.1)<br />
Die Kernflächen umfassen<br />
- die (...) Naturschutzgebiete<br />
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