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Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point

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<strong>Entwicklungsgutachten</strong> <strong>Region</strong> <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong><br />

und Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und<br />

ihrer Arten- und Biotopvielfalt. In ihnen wird zu diesem Zweck eine dauerhaft<br />

umweltgerechte Landnutzung und ein nachhaltiger Tourismus angestrebt sowie<br />

eine nachhaltige <strong>Region</strong>alentwicklung gefördert.“<br />

Mittelpunkt der Entwicklung eines Naturparks ist dementsprechend die<br />

wirtschaftliche <strong>Region</strong>alentwicklung und nicht der Naturschutz. Die bereits<br />

vorhandene und unter Schutz gestellte Naturschutzgebietskulisse bietet lediglich<br />

den Entwicklungsrahmen für den Naturpark. Zusätzliche<br />

Schutzgebietsausweisungen und zusätzliche rechtliche Restriktionen<br />

sind hiermit nicht verbunden. Entscheidungen werden durch die Naturparkerklärung<br />

nicht entzogen, da hier für keine Satzung erforderlich ist. Im Naturpark werden die<br />

Vorgaben der <strong>Region</strong>alentwicklung berücksichtigt, das Baurecht wird nicht berührt.<br />

Die Naturparkverwaltung wäre allerdings im Rahmen von Genehmigungsverfahren,<br />

bei denen eine Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetzes (§ 72<br />

Brandenburgisches Naturschutzgesetz) erforderlich ist, ins Benehmen zu setzten.<br />

Eine Einspruchsmöglichkeit dieser Verwaltung (Einvernehmen) besteht nicht. Dass<br />

diese Beteiligung zu einer deutlichen Verlängerung von Genehmigungsverfahren<br />

führen kann, ist nicht ausgeschlossen.<br />

V. Betroffene Flächen im Stadtgebiet Brandenburg an der <strong>Havel</strong> und Vorschlag<br />

für vier Gebietsabgrenzungen<br />

Für das Stadtgebiet sind mehrere alternative Gebietsabgrenzungen des Naturparks<br />

“<strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong>“ denkbar.<br />

1. Die Stadtverordnetenversammlung fasst den Grundsatzbeschluss nicht, dann<br />

sind keine Flächen der Stadt Brandenburg an der <strong>Havel</strong> betroffen.<br />

2. Die kleinflächige Variante 1 erstreckt sich nur auf die Gebietsabgrenzung des<br />

Naturschutzgebietes <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong>.<br />

3. Die östliche Variante 2 umfasst die Schutzgebiete Landschaftsschutzgebietes<br />

(LSG) Brandenburger Osthavelniederung und das Naturschutzgebiet <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong>.<br />

4. Die westliche Variante 3 umfasst neben den Schutzgebieten LSG Brandenburger<br />

Osthavelniederung und das Naturschutzgebiet <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong> auch das Breite Bruch<br />

und das LSG Brandenburger Wald- und Seengebiet.<br />

Es obliegt den Stadtverordneten, diese Vorschläge oder andere Grenzen des<br />

Gebietes festzulegen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass innerhalb des Naturparks<br />

mindestens 50 % Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete oder<br />

Naturschutzgebiete) liegen müssen. Je größer das Gebiet gewählt wird, desto mehr<br />

Kosten können der Stadt daraus anteilig entstehen. Je kleiner das Gebiet gewählt<br />

wird, desto geringer sind die Kosten, desto geringer ist aber unter Umständen auch<br />

der zu erwartende Fördermitteleffekt (bei flächenabhängiger Berechnung). Denkbar<br />

wäre auch eine Gebietsabgrenzung, die sich an einem konkreten Wasser- und<br />

Radtouristikprojekt (<strong>Havel</strong>- und <strong>Havel</strong>seen und angrenzende Verkehrsadern als<br />

Gebietsgrenzen) orientiert.<br />

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