Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point
Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point
Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Entwicklungsgutachten</strong> <strong>Region</strong> <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong><br />
und Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und<br />
ihrer Arten- und Biotopvielfalt. In ihnen wird zu diesem Zweck eine dauerhaft<br />
umweltgerechte Landnutzung und ein nachhaltiger Tourismus angestrebt sowie<br />
eine nachhaltige <strong>Region</strong>alentwicklung gefördert.“<br />
Mittelpunkt der Entwicklung eines Naturparks ist dementsprechend die<br />
wirtschaftliche <strong>Region</strong>alentwicklung und nicht der Naturschutz. Die bereits<br />
vorhandene und unter Schutz gestellte Naturschutzgebietskulisse bietet lediglich<br />
den Entwicklungsrahmen für den Naturpark. Zusätzliche<br />
Schutzgebietsausweisungen und zusätzliche rechtliche Restriktionen<br />
sind hiermit nicht verbunden. Entscheidungen werden durch die Naturparkerklärung<br />
nicht entzogen, da hier für keine Satzung erforderlich ist. Im Naturpark werden die<br />
Vorgaben der <strong>Region</strong>alentwicklung berücksichtigt, das Baurecht wird nicht berührt.<br />
Die Naturparkverwaltung wäre allerdings im Rahmen von Genehmigungsverfahren,<br />
bei denen eine Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetzes (§ 72<br />
Brandenburgisches Naturschutzgesetz) erforderlich ist, ins Benehmen zu setzten.<br />
Eine Einspruchsmöglichkeit dieser Verwaltung (Einvernehmen) besteht nicht. Dass<br />
diese Beteiligung zu einer deutlichen Verlängerung von Genehmigungsverfahren<br />
führen kann, ist nicht ausgeschlossen.<br />
V. Betroffene Flächen im Stadtgebiet Brandenburg an der <strong>Havel</strong> und Vorschlag<br />
für vier Gebietsabgrenzungen<br />
Für das Stadtgebiet sind mehrere alternative Gebietsabgrenzungen des Naturparks<br />
“<strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong>“ denkbar.<br />
1. Die Stadtverordnetenversammlung fasst den Grundsatzbeschluss nicht, dann<br />
sind keine Flächen der Stadt Brandenburg an der <strong>Havel</strong> betroffen.<br />
2. Die kleinflächige Variante 1 erstreckt sich nur auf die Gebietsabgrenzung des<br />
Naturschutzgebietes <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong>.<br />
3. Die östliche Variante 2 umfasst die Schutzgebiete Landschaftsschutzgebietes<br />
(LSG) Brandenburger Osthavelniederung und das Naturschutzgebiet <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong>.<br />
4. Die westliche Variante 3 umfasst neben den Schutzgebieten LSG Brandenburger<br />
Osthavelniederung und das Naturschutzgebiet <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong> auch das Breite Bruch<br />
und das LSG Brandenburger Wald- und Seengebiet.<br />
Es obliegt den Stadtverordneten, diese Vorschläge oder andere Grenzen des<br />
Gebietes festzulegen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass innerhalb des Naturparks<br />
mindestens 50 % Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete oder<br />
Naturschutzgebiete) liegen müssen. Je größer das Gebiet gewählt wird, desto mehr<br />
Kosten können der Stadt daraus anteilig entstehen. Je kleiner das Gebiet gewählt<br />
wird, desto geringer sind die Kosten, desto geringer ist aber unter Umständen auch<br />
der zu erwartende Fördermitteleffekt (bei flächenabhängiger Berechnung). Denkbar<br />
wäre auch eine Gebietsabgrenzung, die sich an einem konkreten Wasser- und<br />
Radtouristikprojekt (<strong>Havel</strong>- und <strong>Havel</strong>seen und angrenzende Verkehrsadern als<br />
Gebietsgrenzen) orientiert.<br />
110