Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten - rent o point
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<strong>Entwicklungsgutachten</strong> <strong>Region</strong> <strong>Mittlere</strong> <strong>Havel</strong><br />
und nachwachsender Rohstoffe in den ländlichen Räumen als Teil der Kulturlandschaft<br />
weite<strong>rent</strong>wickelt werden.<br />
(3) Kulturlandschaften mit besonderem Handlungsbedarf sollen durch eine kooperative<br />
<strong>Region</strong>alentwicklung auch länderübergreifend gestärkt und weite<strong>rent</strong>wickelt werden.<br />
§ 5 Siedlungsentwicklung<br />
(1) Die Siedlungsentwicklung soll auf Zentrale Orte und raumordnerisch festgelegte<br />
Siedlungsbereiche ausgerichtet werden. Der Gewerbeflächenentwicklung soll daneben auch in<br />
räumlichen Schwerpunkten mit besonderem wirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Potenzial<br />
angemessen Rechnung getragen werden.<br />
(2) Die Innenentwicklung soll Vorrang vor der Außenentwicklung haben. Dabei sollen die<br />
Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsbereichen und<br />
die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen bei der Siedlungstätigkeit Priorität haben.<br />
(3) Bei der Siedlungsentwicklung sollen verkehrssparende Siedlungsstrukturen angestrebt<br />
werden. In den raumordnerisch festgelegten Siedlungsbereichen, die durch<br />
schienengebundenen Personennahverkehr gut erschlossen sind, soll sich die<br />
Siedlungsentwicklung an dieser Verkehrsinfrastruktur orientieren.<br />
(4) Der innerstädtische Einzelhandel soll gestärkt und eine verbrauchernahe Versorgung der<br />
Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfes (Grundversorgung)<br />
gesichert werden. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sollen den Zentralen Orten<br />
entsprechend der jeweiligen Funktionszuweisung zugeordnet werden.<br />
§ 6 Freiraumentwicklung<br />
(1) Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sollen in ihrer Funktions- und<br />
Regenerationsfähigkeit sowie ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden. Den<br />
Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden.<br />
(2) Die Inanspruchnahme und die Zerschneidung des Freiraums, insbesondere von großräumig<br />
unzerschnittenen Freiräumen, sollen vermieden werden. Zerschneidungswirkungen durch<br />
bandartige Infrastruktur sollen durch räumliche Bündelung minimiert werden.<br />
(3) Die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit von Gewässerrändern und anderen<br />
Gebieten, die für die Erholungsnutzung besonders geeignet sind, sollen erhalten oder<br />
hergestellt werden. Siedlungsbezogene Freiräume sollen für die Erholung gesichert und<br />
entwickelt werden.<br />
(4) Freiräume mit hochwertigen Schutz-, Nutz- und sozialen Funktionen sollen in einem<br />
Freiraumverbund entwickelt werden.<br />
(5) Zum vorbeugenden Hochwasserschutz sollen Überschwemmungsgebiete erhalten und<br />
Rückhalteräume geschaffen werden. Die Wasserrückhaltung in Flusseinzugsgebieten soll<br />
verbessert werden. In Gebieten, die aufgrund ihrer topografischen Lage hochwassergefährdet<br />
sind, sollen Schadensrisiken minimiert werden.<br />
(6) Für die Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sollen die raumordnerischen<br />
Voraussetzungen erhalten oder geschaffen werden.<br />
§ 7 Verkehrsentwicklung<br />
(1) Zur überregionalen Einbindung der Hauptstadtregion und zur Erreichbarkeit Berlins und der<br />
übrigen Zentralen Orte sollen ein leistungsfähiges, hierarchisch strukturiertes Netz von<br />
Verkehrswegen sowie entsprechende Mobilitätsangebote für Bevölkerung und Wirtschaft unter<br />
vorrangiger Nutzung vorhandener Infrastrukturen gesichert und bedarfsgerecht entwickelt<br />
werden.<br />
Die Luftverkehrsanbindung der Hauptstadtregion soll weite<strong>rent</strong>wickelt werden.<br />
(2) Die Erschließung der Hauptstadtregion mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll orientiert auf<br />
Berlin und die übrigen Zentralen Orte durch vielfältige, ihrer Funktion und der Nachfrage<br />
angepasste Bedienangebote gesichert und weite<strong>rent</strong>wickelt werden. In Räumen mit verdichteter<br />
Siedlungsstruktur soll der öffentliche Personennahverkehr gegenüber dem motorisierten<br />
Individualverkehr vorrangig entwickelt werden.<br />
(3) Eine umwelt-, sozial- und gesundheitsverträgliche Verkehrsentwicklung soll durch integrierte<br />
Verkehrsplanung unter Einbeziehung aller Verkehrsträger und – arten sowie deren Vernetzung,<br />
durch verkehrssparende Siedlungsstrukturen, ressourcenschonende Bündelung von<br />
Infrastrukturen, Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger sowie durch<br />
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