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Kapitel 1 - Humboldt-Universität zu Berlin

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Der Film ist ein horizontal differenziertes Gut, was bedeutet, dass jeder Film ein neues und<br />

einzigartiges Produkt darstellt. Der Gebrauch und Einsatz von Inputfaktoren 53 unterscheidet<br />

sich von Film <strong>zu</strong> Film stark, sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Qualität der<br />

eingesetzten Faktoren. Dies hat ebenfalls direkte Auswirkungen auf die Kosten des Films.<br />

Des Weiteren ist der spezifische Inhalt jedes Films unterschiedlich.<br />

Die Verwertungs- und Nut<strong>zu</strong>ngsrechte eines Films können in drei unterschiedlichen Stufen<br />

gehandelt werden: in Form eines bereits fertigen („abgedrehten“) Films, eines Filmstoffs oder<br />

in Form eines so genannten package. Ein package kann. bereits die Kostenkalkulation, das<br />

Drehbuch, die Inputfaktoren wie Regisseur und Schauspieler sowie weitere Details „auf dem<br />

Papier“ beinhalten. Letzteres ist eine gängige Methode bei Produktionsunternehmen, um eine<br />

Finanzierungs<strong>zu</strong>sage von Studios, Banken oder auch Filmförderungen <strong>zu</strong> erhalten.<br />

3.2 Die besondere Rolle des Verleihers<br />

Der Filmverleih ist in der Regel für die regionale, nationale und/oder weltweite 54 Verwertung<br />

des Films <strong>zu</strong>ständig sowie für den Ankauf (von den Produzenten) und den Verkauf (an die<br />

verschiedenen Aussteller) der Filmrechte 55 als auch für die Herstellung der Kopien. Des<br />

Weiteren kümmert sich der Filmverleih um das Marketing und die Promotion des jeweiligen<br />

Produkts, für das er die Rechte hält. Letzteres bedeutet, dass der Verleiher eine<br />

Informationsfunktion zwischen Produkt und Endverbraucher erfüllt.<br />

Darüber hinaus erfüllt der Verleiher in der Regel auch eine Finanzierungsfunktion, indem er<br />

Verleihgarantien an die Produzenten vergibt und sich direkt an der teilweisen oder gesamten<br />

Finanzierung eines Filmprojekts beteiligt.<br />

Für den Erwerb von Filmrechten am fertigen Film bezahlt er dem Hersteller eine je nach Film<br />

unterschiedlich hohe Geldsumme im Gegen<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> den zeit-, regional- und/oder<br />

auswertungsfensterspezifischen Verwertungsrechten. Es kommt aber ebenso vor, dass ein<br />

Verleiher von vornherein als (Mit-)Finanzierer auftritt und einen Teil bzw. die gesamten<br />

53 Wie z. B. Schauspieler, Regisseure, Kameramänner, Computerspezialisten, Architekten, Make -up<br />

Spezialisten, Kostümdesigner, Elektriker, Baubühnencrews sowie Autoren, Komponisten und Spezialisten für<br />

die Bildmontage.<br />

54 Hier wird häufig der Begriff des Vertriebs verwendet.<br />

55 Diese sind <strong>zu</strong>m Beispiel die Leitungs(-schutz)rechte und Nut<strong>zu</strong>ngsrechte für den jeweiligen Film, die über<br />

eine vertraglich geregelte Zeitspanne „verliehen“ werden.<br />

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