Kapitel 1 - Humboldt-Universität zu Berlin
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Der Film ist ein horizontal differenziertes Gut, was bedeutet, dass jeder Film ein neues und<br />
einzigartiges Produkt darstellt. Der Gebrauch und Einsatz von Inputfaktoren 53 unterscheidet<br />
sich von Film <strong>zu</strong> Film stark, sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Qualität der<br />
eingesetzten Faktoren. Dies hat ebenfalls direkte Auswirkungen auf die Kosten des Films.<br />
Des Weiteren ist der spezifische Inhalt jedes Films unterschiedlich.<br />
Die Verwertungs- und Nut<strong>zu</strong>ngsrechte eines Films können in drei unterschiedlichen Stufen<br />
gehandelt werden: in Form eines bereits fertigen („abgedrehten“) Films, eines Filmstoffs oder<br />
in Form eines so genannten package. Ein package kann. bereits die Kostenkalkulation, das<br />
Drehbuch, die Inputfaktoren wie Regisseur und Schauspieler sowie weitere Details „auf dem<br />
Papier“ beinhalten. Letzteres ist eine gängige Methode bei Produktionsunternehmen, um eine<br />
Finanzierungs<strong>zu</strong>sage von Studios, Banken oder auch Filmförderungen <strong>zu</strong> erhalten.<br />
3.2 Die besondere Rolle des Verleihers<br />
Der Filmverleih ist in der Regel für die regionale, nationale und/oder weltweite 54 Verwertung<br />
des Films <strong>zu</strong>ständig sowie für den Ankauf (von den Produzenten) und den Verkauf (an die<br />
verschiedenen Aussteller) der Filmrechte 55 als auch für die Herstellung der Kopien. Des<br />
Weiteren kümmert sich der Filmverleih um das Marketing und die Promotion des jeweiligen<br />
Produkts, für das er die Rechte hält. Letzteres bedeutet, dass der Verleiher eine<br />
Informationsfunktion zwischen Produkt und Endverbraucher erfüllt.<br />
Darüber hinaus erfüllt der Verleiher in der Regel auch eine Finanzierungsfunktion, indem er<br />
Verleihgarantien an die Produzenten vergibt und sich direkt an der teilweisen oder gesamten<br />
Finanzierung eines Filmprojekts beteiligt.<br />
Für den Erwerb von Filmrechten am fertigen Film bezahlt er dem Hersteller eine je nach Film<br />
unterschiedlich hohe Geldsumme im Gegen<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> den zeit-, regional- und/oder<br />
auswertungsfensterspezifischen Verwertungsrechten. Es kommt aber ebenso vor, dass ein<br />
Verleiher von vornherein als (Mit-)Finanzierer auftritt und einen Teil bzw. die gesamten<br />
53 Wie z. B. Schauspieler, Regisseure, Kameramänner, Computerspezialisten, Architekten, Make -up<br />
Spezialisten, Kostümdesigner, Elektriker, Baubühnencrews sowie Autoren, Komponisten und Spezialisten für<br />
die Bildmontage.<br />
54 Hier wird häufig der Begriff des Vertriebs verwendet.<br />
55 Diese sind <strong>zu</strong>m Beispiel die Leitungs(-schutz)rechte und Nut<strong>zu</strong>ngsrechte für den jeweiligen Film, die über<br />
eine vertraglich geregelte Zeitspanne „verliehen“ werden.<br />
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