21.02.2013 Aufrufe

Kapitel 1 - Humboldt-Universität zu Berlin

Kapitel 1 - Humboldt-Universität zu Berlin

Kapitel 1 - Humboldt-Universität zu Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Infrastruktur und in der Ausbildung von Fachkräften filmwirtschaftliche Aktivität<br />

verzerrungsneutraler stimulieren kann als durch direkte Subventionen. Wiederum wurde<br />

argumentiert, für die Finanzierung solcher Maßnahmen die Gesellschaft als Ganzes<br />

heran<strong>zu</strong>ziehen. Innerhalb der Diskussion um den mangelnden Wettbewerb wurde aufgezeigt,<br />

dass die Gewährung der Marktform der monopolitischen Konkurrenz <strong>zu</strong> durchaus<br />

wünschenswerten, wenn auch nicht wohlfahrtsoptimalen, Ergebnissen insbesondere bezüglich<br />

der Produktvielfalt führen kann. Hier galt es vor allem, Filmproduzenten den Zutritt <strong>zu</strong>m<br />

Markt durch die Gewährleistung einer durch den Markt un<strong>zu</strong>reichend bereitgestellten<br />

Finanzierung <strong>zu</strong> ermöglichen. Doch eine Finanzierung von Filmvorhaben durch den Staat<br />

birgt ebenso viele Nachteile und Gefahren wie die Herausbildung einer Subventionsmentalität<br />

und die Produktion kultureller Filmberge. Zudem ist nicht klar, was der Staat fördern sollte<br />

und durch welche Mechanismen dies am effizientesten geschieht. Zwar ist eine<br />

Ausgestaltungsproblematik nicht Thema dieser Arbeit gewesen, doch lassen sich auch<br />

diesbezüglich eine wichtige Punkte aus den hier gemachten Überlegungen ableiten: Erstens<br />

scheinen Gremienentscheidungen durch <strong>zu</strong>m Beispiel externe Experten dem Prinzip der<br />

Meritorik <strong>zu</strong> folgen. In diesem Fall wird aus mehr oder minder gut informierten<br />

Beurteilungen heraus entschieden, was förderverdienstwürdig ist und was nicht. Dieser Art<br />

von Staatsaktivität – auch wenn es nicht dem Staat direkt anrechenbare Institutionen sind –<br />

kann innerhalb der hier angestellten Überlegungen nicht <strong>zu</strong>gestimmt werden. Besser geeignet<br />

scheinen <strong>zu</strong>m Beispiel an die staatliche Förderung gekoppelte Verleihgarantien mit am Markt<br />

etablierten Verleihern in Verbindung mit einer Mindeststartkopienanzahl und einer<br />

ausreichenden Informationsbereitstellung <strong>zu</strong> sein. Damit wären staatliche Beihilfen gekoppelt<br />

an marktwirtschaftlich effizientes Verhalten. Außerdem können Preise und Auszeichnungen<br />

einzelner an der Filmproduktion beteiligter Inputfaktoren (<strong>zu</strong>m Beispiel einen beim<br />

Deutschen Filmpreis ausgezeichneten Kameramann, Regisseur oder Schauspieler) sowie<br />

öffentlich oder privat ausgeschriebene Drehbuchwettbewerbe sowie der Erfolg bei nationalen<br />

und internationalen Nachwuchswettbewerben ein Kriterium für die Bereitstellung öffentlicher<br />

Gelder sein. Staatliche Beihilfen aufgrund von vergangenen Zuschauererfolgen hingegen sind<br />

fraglich. Zum einen scheint hier der Markt selbst durchaus in der Lage <strong>zu</strong> sein, einen<br />

kommerziellen Erfolg <strong>zu</strong> belohnen. Warum der Staat diesbezüglich <strong>zu</strong>sätzlich mit Geldern<br />

auftreten sollte, scheint deshalb nicht einleuchtend. Gerade im Fall des Erfolgs erhöht sich die<br />

Chance, dass private Kapitalgeber bzw. kapitalstarke Verleiher eine Finanzierung<br />

übernehmen. Bezüglich des Merkmals hoher und wiederkehrender versunkener Kosten hat<br />

sich gezeigt, dass dies einen nicht wohlfahrtsoptimalen Preis am Markt generiert. Die daraus<br />

72

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!