Kapitel 1 - Humboldt-Universität zu Berlin
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Infrastruktur und in der Ausbildung von Fachkräften filmwirtschaftliche Aktivität<br />
verzerrungsneutraler stimulieren kann als durch direkte Subventionen. Wiederum wurde<br />
argumentiert, für die Finanzierung solcher Maßnahmen die Gesellschaft als Ganzes<br />
heran<strong>zu</strong>ziehen. Innerhalb der Diskussion um den mangelnden Wettbewerb wurde aufgezeigt,<br />
dass die Gewährung der Marktform der monopolitischen Konkurrenz <strong>zu</strong> durchaus<br />
wünschenswerten, wenn auch nicht wohlfahrtsoptimalen, Ergebnissen insbesondere bezüglich<br />
der Produktvielfalt führen kann. Hier galt es vor allem, Filmproduzenten den Zutritt <strong>zu</strong>m<br />
Markt durch die Gewährleistung einer durch den Markt un<strong>zu</strong>reichend bereitgestellten<br />
Finanzierung <strong>zu</strong> ermöglichen. Doch eine Finanzierung von Filmvorhaben durch den Staat<br />
birgt ebenso viele Nachteile und Gefahren wie die Herausbildung einer Subventionsmentalität<br />
und die Produktion kultureller Filmberge. Zudem ist nicht klar, was der Staat fördern sollte<br />
und durch welche Mechanismen dies am effizientesten geschieht. Zwar ist eine<br />
Ausgestaltungsproblematik nicht Thema dieser Arbeit gewesen, doch lassen sich auch<br />
diesbezüglich eine wichtige Punkte aus den hier gemachten Überlegungen ableiten: Erstens<br />
scheinen Gremienentscheidungen durch <strong>zu</strong>m Beispiel externe Experten dem Prinzip der<br />
Meritorik <strong>zu</strong> folgen. In diesem Fall wird aus mehr oder minder gut informierten<br />
Beurteilungen heraus entschieden, was förderverdienstwürdig ist und was nicht. Dieser Art<br />
von Staatsaktivität – auch wenn es nicht dem Staat direkt anrechenbare Institutionen sind –<br />
kann innerhalb der hier angestellten Überlegungen nicht <strong>zu</strong>gestimmt werden. Besser geeignet<br />
scheinen <strong>zu</strong>m Beispiel an die staatliche Förderung gekoppelte Verleihgarantien mit am Markt<br />
etablierten Verleihern in Verbindung mit einer Mindeststartkopienanzahl und einer<br />
ausreichenden Informationsbereitstellung <strong>zu</strong> sein. Damit wären staatliche Beihilfen gekoppelt<br />
an marktwirtschaftlich effizientes Verhalten. Außerdem können Preise und Auszeichnungen<br />
einzelner an der Filmproduktion beteiligter Inputfaktoren (<strong>zu</strong>m Beispiel einen beim<br />
Deutschen Filmpreis ausgezeichneten Kameramann, Regisseur oder Schauspieler) sowie<br />
öffentlich oder privat ausgeschriebene Drehbuchwettbewerbe sowie der Erfolg bei nationalen<br />
und internationalen Nachwuchswettbewerben ein Kriterium für die Bereitstellung öffentlicher<br />
Gelder sein. Staatliche Beihilfen aufgrund von vergangenen Zuschauererfolgen hingegen sind<br />
fraglich. Zum einen scheint hier der Markt selbst durchaus in der Lage <strong>zu</strong> sein, einen<br />
kommerziellen Erfolg <strong>zu</strong> belohnen. Warum der Staat diesbezüglich <strong>zu</strong>sätzlich mit Geldern<br />
auftreten sollte, scheint deshalb nicht einleuchtend. Gerade im Fall des Erfolgs erhöht sich die<br />
Chance, dass private Kapitalgeber bzw. kapitalstarke Verleiher eine Finanzierung<br />
übernehmen. Bezüglich des Merkmals hoher und wiederkehrender versunkener Kosten hat<br />
sich gezeigt, dass dies einen nicht wohlfahrtsoptimalen Preis am Markt generiert. Die daraus<br />
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