Kapitel 1 - Humboldt-Universität zu Berlin
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4.2 Der Film als öffentliches Gut<br />
Ein wichtiges Argument innerhalb der Marktversagenstheorie sind die Eigenschaften eines<br />
öffentlichen Gutes. Reine öffentliche Güter sind ein Extrembeispiel für Güter mit positiven<br />
externen Effekten, „bei denen die Ausweitung der Leistung auf eine weitere Person nichts<br />
kostet und von deren Nut<strong>zu</strong>ng man niemanden ausschließen kann“ 108 . Daraus folgt, dass die<br />
Bereitstellung dieser Güter unter dem sozialen Optimum liegen wird, da der oder die<br />
Bereitsteller einen geringeren Profit als bei privaten Gütern erhalten und somit die Produktion<br />
entweder ganz oder teilweise unterlassen werden. 109 Bei reinen öffentlichen Gütern ist also<br />
„der [positive] Nutzen in der Bevölkerung so breit gestreut, dass ein einzelnes Unternehmen<br />
oder ein einzelner Konsument keinen wirtschaftlichen Anreiz darin sähe, die Dienstleistung<br />
<strong>zu</strong> erbringen und eine Gegenleistung dafür ein<strong>zu</strong>treiben“ 110 . In diesem Fall versagt der<br />
Preismechanismus des Marktes: Für reine öffentliche Güter gibt es keinen Preis, der Angebot<br />
und Nachfrage <strong>zu</strong> koordinieren im Stande wäre.<br />
Ist <strong>zu</strong>m Beispiel ein Leuchtturm erst einmal gebaut und aktiviert, so kann sein Produzent kein<br />
Schiff von der Nut<strong>zu</strong>ng der Wegleitung ausschließen. Es ist schlichtweg nicht möglich, das<br />
Licht für ein einzelnes Schiff einfach aus<strong>zu</strong>schalten, während es für andere, die dafür zahlen,<br />
sichtbar bleiben soll. Und selbst wenn dies möglich wäre, so wäre es volkswirtschaftlich<br />
gesehen nicht effizient, denn die Kosten für die <strong>zu</strong>sätzliche Bereitstellung der Leistung sind ja<br />
gleich null, die Grenzkosten eines Ausschlusses dagegen hoch. In diesem Beispiel wäre die<br />
effizienteste Lösung, dass der Staat den Leuchtturm aufstellt.<br />
Betrachtet man die beiden Attribute der Nichtrivalität und Nichtausschließbarkeit im Fall des<br />
Films als Vorausset<strong>zu</strong>ng für das Vorliegen eines reinen öffentlichen Gutes, so lässt sich<br />
feststellen, dass eine Rivalität im Filmkonsum in der Regel nicht gegeben ist: Ein Film kann<br />
auch dann noch konsumiert werden, wenn ihn ein anderer Konsument gerade sieht oder<br />
bereits gesehen hat, und zwar <strong>zu</strong>r selben Qualität. Ist ein Film erst einmal hergestellt worden,<br />
so wird es keine Rolle für seine Verfügbarkeit und Qualität spielen, von wie vielen Individuen<br />
er <strong>zu</strong>vor oder gleichzeitig konsumiert wurde bzw. wird. Mit anderen Worten sind die<br />
108 Vgl. Samuelson, Nordhaus (1998), S. 61. Weitere Beispiele wären die Erd -Atmosphäre oder die Verteidigung<br />
eines Landes.<br />
109 Vgl. Stiglitz (1989), Seite 100f.<br />
110 Vgl. Samuelson, Nordhaus (1998), S. 61.<br />
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