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Kapitel 1 - Humboldt-Universität zu Berlin

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Gewinne auf Null schrumpfen, der Preis aber weiterhin über den Grenzkosten liegt. 182<br />

Allerdings kann angenommen werden, dass diese Ineffizienz das kleinere Übel gegenüber<br />

einem Markt ist, der nur von einigen wenigen Produzenten geprägt wäre, insbesondere wenn<br />

Vielfalt eine Rolle spielt. Aber es gibt auch Grenzen der staatlichen Unterstüt<strong>zu</strong>ng im<br />

Produzentenmarkt: Der Staat muss für die Minderung der Eintrittsbarrieren Steuern und<br />

Abgaben erheben oder an einer anderen Stelle die Zuwendungen streichen. Umso höher diese<br />

Kosten, die den Individuen der Gesellschaft aufgebürdet werden, umso geringer die<br />

Filmnachfrage. 183 Des Weiteren kann ein vom Staat geförderter all<strong>zu</strong> exzessiver Markteintritt<br />

die Gesamtnachfrage so weit nach links verschieben, dass eine Deckung der Kosten überhaupt<br />

nicht mehr, d.h. für keinen Produzenten und Verleiher, möglich ist. In diesem Fall wäre der<br />

Markt übersättigt. Der Staat sollte Produktionssubventionen nur bis <strong>zu</strong> dem Punkt vergeben,<br />

an dem sich die Durchschnittskosten gerade noch decken lassen. Mit anderen Worten muss er<br />

darauf achten, dass ein für das Kino konzipierter Film mit ausreichend Kopien – gemessen an<br />

den vom Staat bereitgestellten Geldern - und einer hinreichenden Informationsbereitstellung<br />

auf dem Markt auftritt. Ohne eine solche Vorausset<strong>zu</strong>ng besteht die Gefahr, dass so genannte<br />

kulturelle Filmberge, daher produzierte aber nicht oder nur un<strong>zu</strong>reichend ausgestellte Filme,<br />

entstehen.<br />

4.6 Der Film als meritorisches Gut?<br />

Das Konzept der meritorischen Güter bzw. der meritorischen Bedürfnisse 184 geht auf Richard<br />

Musgrave (1959) <strong>zu</strong>rück. Dieses Konzept verlässt die klassische Diskussion innerhalb der<br />

Theorie des allokativen Marktversagens, indem es die am Anfang dieses <strong>Kapitel</strong>s angeführte<br />

und der klassischen Marktheorie entsprechende Annahme der Konsumentensouveränität<br />

<strong>zu</strong>nächst auf<strong>zu</strong>geben scheint. Es geht im Prinzip darum, dass der Staat in den Markt nicht<br />

aufgrund von Marktversagen eingreift, sondern weil er ein bestimmtes Gut oder eine<br />

bestimmte Dienstleistung als besonders „verdienstwürdig“ betrachtet. Da<strong>zu</strong> schreibt<br />

Musgrave (1987):<br />

182<br />

Vgl. Varian (2001), S. 437.<br />

183<br />

In Abhängigkeit der jeweiligen Einkommenselastizität. Sie besagt, um wie viel sich die Nachfrage nach<br />

Gütern ändert, wenn sich die Einkommen ändern.<br />

184<br />

Musgrave (1959) weist auf diese Unterscheidung hin: „Whereas the issue of externalities arises in relation to<br />

various types of goods, the merit issue relates to the underlying nature of wants. “ Vgl. Musgrave (1959), S. 36<br />

und 39, Fußnote 5.<br />

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