Kapitel 1 - Humboldt-Universität zu Berlin
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Bereitstellung bestimmter Güter oder Filme präferiert, ohne diese allerdings (gegenwärtig)<br />
selbst effektiv nach<strong>zu</strong>fragen. Im diesem Falle war es aus genannten Gründen nur sehr<br />
schwierig, die wahren Präferenzen bzw. passiven Nutzenwerte via des Marktes auf<strong>zu</strong>decken<br />
bzw. (via anderer Mechanismen) exakt <strong>zu</strong> bestimmen. 188 Wenn die Grundlage der<br />
meritorischen Bedürfnisse die 1987 vom Autor selbst favorisierte Umgebung der so<br />
genannten community preferences ist, so lässt sich grundsätzlich ähnlich, also bezüglich einer<br />
nicht-effektiven Nachfrage, argumentieren:<br />
„[…]consider a setting where individuals, as members of the community, accept<br />
certain community values or preferences, even though their personal preferences<br />
might differ.“ 189<br />
Solche community values können laut Musgrave (1987) in der Erhaltung historischer Bauten<br />
und Sehenswürdigkeiten, der Akzeptanz nationaler Feiertage, der Beachtung der Umwelt, des<br />
Lernens sowie der Künste liegen. So liegt die Staatsaktivität nicht im Aufdrängen der vom<br />
Staat als (willkürlich) verdienstwürdig befundenen Filme, sondern ähnlich wie im Falle der<br />
non-user values in der Beachtung der am Markt nicht angezeigten bzw. aufzeigbaren<br />
Präferenzen. Auf die Schwierigkeiten, die sich insbesondere aus dem Quantifizieren und<br />
Erfassen solcher Präferenzen für den Staat ergeben, wurde in Abschnitt 4.3.1 bereits<br />
eingegangen. 190 In diesem Sinne würde sich die „Verdienstwürdigkeit“ von Filmen in der<br />
Höhe des <strong>zu</strong>sätzlichen Nutzens der community values erschöpfen.<br />
4.6.2 Mangelnde Information<br />
Allgemein könnte man als Argument für einen staatlichen Eingriff in die Filmwirtschaft auf<br />
Grundlage der Theorie der Meriotorik anfügen, dass der Staat der Meinung ist, ein bestimmter<br />
Film oder eine Gruppe von Filmen, z.B. der deutsche Film, würden un<strong>zu</strong>reichend von den<br />
Individuen gewürdigt und daher vom Markt auch un<strong>zu</strong>reichend bereitgestellt. Das Konzept<br />
der meritorischen Güter besagt, dass der Staat eingreift, weil er in diesem Fall bestimmte<br />
Filme für besonders verdienstwürdig hält, egal, was die Konsumenten (<strong>zu</strong>nächst) denken.<br />
188 Vgl. <strong>Kapitel</strong> 4.3.1, S. 46f.<br />
189 Vgl. Musgrave (1987), S. 128.<br />
190 Vgl. Abschnitt 4.3.1, S. 46.<br />
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