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Kapitel 1 - Humboldt-Universität zu Berlin

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willingness to pay for artistic works and institutions […]. Particularly noteworthy is<br />

the observation of option values.” 132<br />

Aus diesen Quellen kann, wenn auch aufgrund ihrer mehr qualitativen Natur nur vorsichtig,<br />

konstatiert werden, dass eine Divergenz zwischen passiven und aktiven Vorteilen bzw.<br />

zwischen tatsächlicher und potenzieller Nachfrage vorliegt, und dass der Staat ein geeignetes<br />

Instrument darstellen kann, für die Bereitstellung dieser Werte <strong>zu</strong> sorgen. Diesbezüglich wäre<br />

eine Sicherstellung einer bestimmten Anzahl gewisser Filmproduktionen, z.B. durch<br />

Produktionssubventionen, eine denkbare und folgerichtige Zielvorgabe. Zudem gilt es<br />

insbesondere, eine thematische, genrespezifische 133 und inputbezogene 134 Vielfalt innerhalb<br />

dieser Filme <strong>zu</strong> garantieren, um möglichst viele Präferenzen abdecken <strong>zu</strong> können. Um dem<br />

Vermächtniswert gerecht <strong>zu</strong> werden, müsste des Weiteren die Aufbewahrung und<br />

Zugänglichkeit besonders gelungener Filme 135 sichergestellt sein. 136<br />

Eine weitere Implikation dieses Arguments für das Spannungsfeld zwischen Markt und Staat<br />

ist, dass bei der Finanzierung der Filmförderung durch den Staat die Gesellschaft als Ganzes<br />

herangezogen werden sollte, und nicht nur diejenigen, die tatsächlich ins Kino gehen oder<br />

eine DVD kaufen. Dies folgt unmittelbar aus den <strong>zu</strong> weiten Teilen passiven Konsumwerten.<br />

Die Tatsache, dass sich die Filmförderung in Deutschland und Frankreich <strong>zu</strong> großen Teilen<br />

aus Kinoticketabgaben und Videoerlösabgaben finanziert 137 , widerspricht damit der Logik der<br />

hier angestellten Argumente und kann durch sie nicht erklärt werden.<br />

4.3.2 Spillover-Effekte der Filmwirtschaft<br />

In diesem Argument verbinden sich vor allem Effekte, welche die Produktion von Filmen<br />

sowie die Ansiedlung und Aktivität von Filmunternehmen und Filmstudios auf direkt mir ihr<br />

132 Vgl. Hutter und Shusterman (2006), S. 196.<br />

133 Zum Beispiel Dramen, Komödien, Science-Fiction, Action, etc.<br />

134 Daher der Einsatz unterschiedlicher und wechselnder Drehbuchautoren, Schauspieler, Drehorte etc.<br />

135 Denkbar wären solche Filme, die einen großen Zuschauer<strong>zu</strong>spruch im Kino erfahren haben. Oder diejenigen,<br />

die von Filmkritikern und -experten besonders gelobt wurden oder die besondere Preise und Auszeichnungen<br />

gewonnen haben.<br />

136 Eine solche Kollektion betreibt auch die US-amerikanische Politik. Jedes Jahr werden einige wenige Filme<br />

von Filmexperten, Branchenvertretern und externen Fachleuten ausgewählt, die <strong>zu</strong> den wichtigsten Filmen des<br />

amerikanischen Kulturerbes gehören. Einer der letzten Filme, die ausgewählt wurden, war Kevin Kostner’s Epos<br />

Der mit dem Wolf tanzt (1991).<br />

137 In Deutschland liegt <strong>zu</strong>r Zeit eine Verfassungsklage der Kinobetreiber gegen diese Form der Abgabe vor.<br />

Während sie in Deutschland umsatzabhängig zwischen 1,8 % und 3 % liegt, so sind es in Frankreich knapp<br />

11 %.Vgl. Für Deutschland: §66 und §66a, FFG. Für Frankreich: Vgl. Kurp (2004), S.9f.<br />

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