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Für andere und für mich, Band 2 - Arbeitsgemeinschaft der ...

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GEGEN DEN TREND ’2009<br />

letzter Ausweg Jugendknast!?<br />

Erziehungswille auch im<br />

Jugendknast<br />

Wenn Erwachsene strafrechtlich verurteilt werden,<br />

dann dient dies dem Gedanken <strong>der</strong> Abschreckung,<br />

<strong>der</strong> Sühne <strong>und</strong> <strong>der</strong> Genugtuung. Bei <strong>der</strong> Verurteilung<br />

von Jugendlichen <strong>und</strong> Heranwachsenden<br />

spielt hingegen <strong>der</strong> Erziehungsgedanke eine große<br />

Rolle, so auch im Vollzug <strong>der</strong> Jugendstrafe – in<br />

<strong>der</strong> Jugendstrafanstalt. Das Jugendgerichtsgesetz<br />

(JGG) bietet eine Fülle von Handlungsmöglichkeiten<br />

bei <strong>der</strong> Sanktionierung von straffällig<br />

gewordenen Jugendlichen. Sie reichen von <strong>der</strong><br />

richterlichen Ermahnung, über Arbeitsst<strong>und</strong>en<br />

o<strong>der</strong> soziale Trainingskurse bis zum Jugendarrest.<br />

Eine Jugendstrafe ist unter diesen Möglichkeiten<br />

die härteste, freiheitsentziehendste Maßnahme<br />

<strong>und</strong> soll auch als solche gesehen werden – als<br />

letzter Ausweg. Sie tritt dann ein, wenn <strong>an<strong>der</strong>e</strong><br />

Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen o<strong>der</strong> die<br />

Schwere <strong>der</strong> Schuld eine solche Strafe notwendig<br />

werden lässt.<br />

Eine Jugendstrafe kann von 6 Monaten bis zu 5<br />

Jahren dauern (bei schweren Verbrechen wie Raub,<br />

Vergewaltigung o<strong>der</strong> Mord, gar bis zu 10 Jahre).<br />

Die Länge einer Jugendstrafe wird vom jeweiligen<br />

Richter nach <strong>der</strong> „erfor<strong>der</strong>lichen erzieherischen<br />

Einwirkung“ (Weipert 2003, S. 20) bemessen, die<br />

hier zugr<strong>und</strong>e gelegten Kriterien bleiben jedoch im<br />

Einzelfall oft unklar.<br />

Das Ziel des Vollzuges, die Erziehung <strong>der</strong> jungen<br />

Verurteilten zu einem künftigen Legalverhalten,<br />

wird mit verschiedenen Erziehungsmitteln zu<br />

erreichen versucht (§ 91 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 JGG). So<br />

soll es Möglichkeiten <strong>der</strong> schulischen <strong>und</strong> beruflichen<br />

(Weiter-)Qualifikation, neben sinnvollen<br />

Freizeitbeschäftigungen <strong>und</strong> „Leibesübungen“<br />

geben. Auch die Gewährleistung <strong>der</strong> seelsorgerlichen<br />

Betreuung ist gesetzlich verankert.<br />

Jugendliche StraftäterInnen sollen so innerhalb<br />

eines klar geregelten Tagesablaufs Abstand<br />

92_FÜR ANDERE UND FÜR MICH (BAND 2)<br />

gewinnen <strong>und</strong> <strong>für</strong> ein späteres Leben außer-<br />

halb <strong>der</strong> Gefängnismauern neue Anstöße be-<br />

kommen.<br />

Selber schuld!?<br />

Wer ist denn eigentlich Schuld, wenn die Jugendkriminalität<br />

scheinbar immer brisanter wird, o<strong>der</strong><br />

wenn ein Jugendlicher/eine Jugendliche es sich<br />

schwer tut mit <strong>der</strong> staatlichen (Zwangs-)Erziehung<br />

<strong>und</strong> immer wie<strong>der</strong> straffällig wird? Seine/Ihre<br />

Eltern, die ihn/sie nicht hart genug rangenommen<br />

haben' <strong>und</strong> ihm/ihr nicht beigebracht haben, dass<br />

es im Leben einfach Handlungsgrenzen gibt? Die<br />

Schule, die ihm/ihr vieles durchgehen ließ? O<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Jugendtreff? Ist es gar die Justizpolitik, die<br />

endlich mal härter durchgreifen müsste? Wie wäre<br />

es also mit <strong>der</strong> Herabsetzung des straffähigen<br />

Alters auf 6 Jahre?<br />

Schuld haben immer die <strong>an<strong>der</strong>e</strong>n. Das ist doch am<br />

einfachsten. Aber was mit den kriminellen Jugendlichen<br />

tun? Am liebsten einfach loswerden – also<br />

wegsperren. Da werden dann auch nicht unnötig<br />

Steuergel<strong>der</strong> verschleu<strong>der</strong>t. Soziale Trainingskurse<br />

= Teuer! Bringt sowieso nichts!<br />

Es ist schon nicht einfach, gegen die große<br />

Spannbreite <strong>der</strong> Vorurteile zum Thema Jugendkriminalität<br />

zu argumentieren. Die Medien tun<br />

durch ihre hetzenden Berichte zurzeit ihr Übriges<br />

dazu. Doch im Verlauf dieses Artikels soll versucht<br />

werden, diese Vorurteile zu entkräften. Fakt<br />

ist, dass es „die Kriminellen“ gar nicht gibt.<br />

Vielmehr hat jede/r „Knacki“ seine/ihre eigene<br />

Vergangenheit, seine/ihre individuelle Familien-<br />

<strong>und</strong> Lebensgeschichte. Wenn man sich den Ursachen<br />

von Jugendkriminalität wirklich zuwenden<br />

möchte, hilft keine einseitige Ursachenforschung,<br />

son<strong>der</strong>n eine Untersuchung aller Lebensbedingungen<br />

<strong>und</strong> vielfältigen Umstände des Aufwachsens:<br />

Familie, Freizeit, Schule, Peergroup,<br />

Gesellschaft ...

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