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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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D 9.6<br />

D 9.7<br />

D 9.8<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Wie ist sichergestellt, dass beim Betrieb der Acetylenanlagen die allgemeinen<br />

sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden?<br />

- Beachtung des Stands der Technik (z.B. Technische Regeln <strong>für</strong><br />

Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager – TRAC)<br />

Welche weiteren Maßnahmen sind <strong>für</strong> den sicheren Betrieb der<br />

Acetylenanlagen getroffen?<br />

- Verwendung von Anlagen oder Teilen mit CE-Zeichen, Konformitäts-<br />

118<br />

§ 12 (1)<br />

TRAC<br />

201 – 208,<br />

301<br />

ExplschV<br />

-<br />

erklärung bzw. Herstellerbescheinigungen<br />

Betriebssicherer Zustand und ordnungsgemäßer Betrieb der Anlagen BetrSichV<br />

- Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen<br />

§ 12 (3)<br />

- Geeignete Kalkschlammgruben TRAC 302<br />

- Mängelfreiheit der Anlagen, Außerbetriebsetzen der Anlagen bei Mängeln, BetrSichV<br />

durch die Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können<br />

§ 12 (5)<br />

Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde die erforderlichen Mitteilungen<br />

erhält?<br />

- Aufzeichnungen über Prüfungen von befähigten Personen § 19 (1)<br />

- Explosion oder Brand der Acetylenanlage § 18

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