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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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Darüber hinaus beinhalten die <strong>Prüflisten</strong> eine Rubrik „Anmerkungen“, in die der <strong>Audit</strong>or<br />

Bemerkungen im Hinblick auf Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste<br />

Maßnahmen, Terminfestlegungen und Erledigungsvermerke einfügen kann.<br />

5.5 Anwendung der <strong>Prüflisten</strong> in integrierten Managementsystemen<br />

Die <strong>Prüflisten</strong> des Systemteils des <strong>OHRIS</strong>-<strong>Audit</strong>s basieren auf den Systemelementen, also den<br />

Handlungsvorgaben des <strong>OHRIS</strong>. Diese Systemelemente sind inhaltlich so festgelegt, in ihrer<br />

Untergliederung so strukturiert und in ihrer Diktion so ausgeformt, dass sie mit den Systemelementen<br />

der ISO 9001 ff. und ISO 14000 im Sinn eines integrierten Managementsystems<br />

kompatibel sind und verknüpft werden können (vgl. Abschnitt A Nr. 7). Damit ist es möglich,<br />

dass mit den <strong>Prüflisten</strong> des Systemaudits auch das Arbeitsschutzsystem in einem integrierten<br />

Managementsystem <strong>für</strong> Arbeitsschutz, Qualitätssicherung und Umweltschutz unter Nutzung<br />

synergistischer Effekte auditiert werden kann.<br />

5.6 Anwendung der <strong>Prüflisten</strong> in Unternehmen ohne Arbeitsschutzmanagementsystem<br />

Die <strong>Prüflisten</strong>, in Sonderheit die <strong>Prüflisten</strong> <strong>für</strong> den Complianceteil des <strong>OHRIS</strong>-<strong>Audit</strong>s können<br />

auch in Unternehmen ohne Arbeitsschutzmanagementsystem zur systematischen Überprüfung,<br />

Analyse und Bewertung der Arbeitsschutzsituation verwendet werden. Sie ermöglichen eine<br />

vornehmlich auf Abweichungen vom Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz<br />

ausgerichtete umfassende Bestandsaufnahme der betrieblichen Arbeitsschutzsituation. Durch<br />

die sich anschließende Durchführung von Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen wird<br />

somit auch in Unternehmen ohne Arbeitsschutzmanagementsystem eine Verbesserung im<br />

Arbeitsschutz erreicht. Gleichermaßen sollte hier von Beginn des <strong>Audit</strong>s eine sorgfältige, an<br />

den betrieblichen Gegebenheiten orientierte Auswahl der Prüfbereiche <strong>für</strong> den Complianceteil<br />

des <strong>OHRIS</strong>-<strong>Audit</strong>s erfolgen.<br />

Aber auch die <strong>Prüflisten</strong> <strong>für</strong> den Systemteil des <strong>OHRIS</strong>-<strong>Audit</strong>s können, ohne dass ein<br />

formalisiertes Arbeitsschutzmanagementsystem Anwendung findet, zur Ermittlung von<br />

Defiziten und Verbesserungsmöglichkeiten in der Arbeitsschutzorganisation eingesetzt und<br />

genutzt werden.<br />

5.7 Aktualisierung der <strong>Prüflisten</strong><br />

Die <strong>Prüflisten</strong> <strong>für</strong> den Complianceteil des <strong>OHRIS</strong>-<strong>Audit</strong>s basieren auf dem Stand des Vorschriften-<br />

und Regelwerks vom 1. Oktober 1999. Da das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz<br />

einer ständigen Änderung unterliegt, müssen die <strong>Prüflisten</strong> laufend aktualisiert wer-<br />

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