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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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C 6.10<br />

C 6.11<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Welche organisatorischen Maßnahmen sind getroffen, um an Telearbeitsplätzen<br />

die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen überprüfen<br />

und nachweisen zu können?<br />

- Vertragliche Verankerung des Zutrittsrechts des Arbeitgebers zu den<br />

Telearbeitsräumen und -plätzen in den Privatwohnungen der<br />

Telearbeitnehmer/innen<br />

- Vertragliche Verankerung des Zutrittsrechts der Sicherheitsfachkraft und<br />

des Betriebsarztes zu den Telearbeitsräumen und -plätzen in den<br />

Privatwohnungen der Telearbeitnehmer/innen<br />

- Wahrnehmung der Kontrollbefugnisse durch den Arbeitgeber oder seinen<br />

Bevollmächtigten<br />

- <strong>Gesundheit</strong>liche Betreuung und Überwachung der Telearbeitnehmer/innen<br />

vor Aufnahme der Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in<br />

regelmäßigen Zeitabständen sowie beim Auftreten von Sehbeschwerden<br />

angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine<br />

fachkundige Person, augenärztliche Untersuchung<br />

- Bereithaltung von Aufzeichnungen über die Überprüfung der Einhaltung<br />

arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen (zur Einsichtnahme durch die<br />

91<br />

§ 3 (1),<br />

Tarifvertrag,<br />

Betriebs- oder<br />

Dienstverein-<br />

barung<br />

BildscharbV<br />

§ 6<br />

ArbSchG<br />

§ 3 (1)<br />

Aufsichtsbehörde)<br />

Ist eine Beschäftigung an ortsgebundenen Arbeitsplätzen im Freien<br />

betriebstechnisch erforderlich und wie ist sichergestellt, dass diese der<br />

Arbeitsstättenverordnung genügen?<br />

- Schutz vor Witterungseinflüssen<br />

- Vermeidung unzuträglicher Einwirkungen, z.B. Lärm, Gefahrstoffe<br />

- Sichere Begehbarkeit von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen<br />

- Vorhandensein von Sitzgelegenheiten<br />

- Beheizbarkeit der Arbeitsplätze in der Zeit vom 1. November bis 31. März § 42 (3)<br />

ArbStättV<br />

§§ 41, 42 (2)<br />

BGG 904<br />

G 37

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