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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

ID Modul: Schutzbestimmungen <strong>für</strong> bestimmte Personengruppen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen<br />

G 6 Leiharbeit<br />

G 6.1 Werden Personen auf der Grundlage eines Leiharbeitsverhältnisses im<br />

Unternehmen beschäftigt (Personalleasing, Zeitarbeit)?<br />

G 6.2<br />

G 6.3<br />

G 6.4<br />

Wie hat das Leiharbeitsunternehmen seine Berechtigung zur Vermittlung<br />

von Arbeitnehmern nachgewiesen?<br />

- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung<br />

- Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

249<br />

Gesetze,<br />

Verordnungen,<br />

Technische<br />

Regeln<br />

Richtlinie<br />

91/383/EWG,<br />

AÜG<br />

AÜG<br />

Wird die Unzulässigkeit von gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung<br />

beachtet?<br />

- Keine Inanspruchnahme von Leiharbeitnehmern bei Überlassungsverboten<br />

(z.B. in Betrieben des Baugewerbes <strong>für</strong> Arbeiten, die üblicherweise von<br />

Arbeitern verrichtet werden)<br />

AÜG<br />

- Anmerkung: Angestellte dürfen aber auch Baufirmen zur Verfügung gestellt werden.<br />

Wie ist die Verantwortung geregelt?<br />

- Verantwortlichkeit des entleihenden Unternehmens während der Dauer des Richtlinie<br />

Arbeitsauftrages <strong>für</strong> die Bedingungen, die mit Sicherheit, Hygiene und<br />

<strong>Gesundheit</strong>sschutz der Leiharbeitnehmer zusammenhängen<br />

91/383/EWG<br />

Vorschriften der<br />

Unfallversicherungsträger<br />

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits<br />

veranlasste Maßnahmen, Termine<br />

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