OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...
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Beispiel : Betreibt ein Unternehmer Flurförderzeuge, so erstreckt sich das<br />
Complianceaudit im Modul „Technische Arbeitsmittel“ auf die Prüfbereiche<br />
„Technische Arbeitsmittel allgemein“, „Maschinen allgemein“ und<br />
„Flurförderzeuge“. Durch einen Querverweis auf den Prüfbereich<br />
„Dieselmotoremissionen“ wird der Fragenumfang in Hinblick auf den <strong>für</strong><br />
Flurförderzeuge mit Dieselmotoren zusätzlich zu beachtenden Bereich<br />
"Chemische Gefahrstoffe" erweitert.<br />
5.3.2 Complianceteil „Weitergehende betriebliche Anforderungen“<br />
Die <strong>Prüflisten</strong> und Prüffragen <strong>für</strong> diesen Teil des <strong>Audit</strong>s müssen aufgrund der weitergehenden<br />
betriebsinternen Vorgaben <strong>für</strong> den Arbeitsschutz (vgl. erweiterte und umfassende Prävention,<br />
Abschnitt A, Nr. 5 und 6) und der dazu festgelegten Zielvorgaben, Zielvereinbarungen,<br />
Verfahrens- und Arbeitsanweisungen vom Unternehmen selbst im Rahmen der Vorbereitung<br />
des <strong>Audit</strong>s erstellt werden. Sinnvoll und ökonomisch ist es, diese <strong>Prüflisten</strong> unter Beteiligung<br />
der Arbeitsschutzexperten bereits gleichzeitig mit der Festlegung der weitergehenden<br />
Anforderungen zu erstellen.<br />
5.3.3 Systemteil<br />
Für den Systemteil des <strong>Audit</strong>s gelten die Ausführungen zum Complianceteil sinngemäß.<br />
Fragenumfang und Fragentiefe hängen von der Größe der betrieblichen Organisation, von der<br />
Umsetzung der Systemelemente des <strong>OHRIS</strong> und auch davon ab, ob das<br />
Arbeitsschutzmanagementsystem Teil eines integrierten Managementsystems ist oder als<br />
eigenständiges Managementsystem angewendet wird.<br />
Aufgrund der Modularität und der Erweiterbarkeit der einzelnen Prüfbereiche sind die<br />
<strong>Prüflisten</strong> auch zur <strong>Audit</strong>ierung integrierter Managementsysteme geeignet. Die Durchführung<br />
des Systemteils des <strong>Audit</strong>s erfordert deshalb fundierte Fachkenntnisse des <strong>Audit</strong>ors über<br />
Managementsysteme und Erfahrung in der Durchführung von <strong>Audit</strong>s (vgl. Nr. 4).<br />
5.4 Bewertung der Antworten<br />
Die Bewertung der Antworten auf die <strong>Audit</strong>fragen muss sehr sorgfältig durchgeführt werden.<br />
Sie ist Grundlage <strong>für</strong> die Beurteilung der Arbeitsschutzsituation und vor allem <strong>für</strong> die Entscheidung,<br />
ob, wann und welche Mängelbehebungs-, Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen er-