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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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Modulgruppe G: Sozialer Arbeitsschutz<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

ID Modul: Schutzbestimmungen <strong>für</strong> bestimmte Personengruppen Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen<br />

G 4 Beschäftigung von behinderten Personen<br />

245<br />

Gesetze,<br />

Verordnungen,<br />

Technische<br />

Regeln<br />

G 4.1 Werden behinderte Personen beschäftigt?<br />

G 4.2 Wie ist sichergestellt, dass die allgemeinen Pflichten gegenüber behinderten<br />

Personen hinsichtlich des Arbeitsschutzes erfüllt werden?<br />

- Aufklärung über spezielle Gefahren in der Arbeitsstätte (z.B. automatische ArbSchG § 4<br />

Türen und Tore, Stolperstellen) und bei bestimmten Tätigkeiten<br />

Nr. 6<br />

- Erteilung geeigneter Anweisungen<br />

- Berücksichtigung des Verhaltens von behinderten Personen (z.B. durch eingeschränktes<br />

Reaktions- oder Handlungsvermögen)<br />

- Anpassung des Arbeitsplatzes an die Behinderung des Beschäftigten<br />

- Sicherstellen des problemlosen Zugangs zum Arbeitsplatz (z.B. Vorhandensein<br />

eines Behindertenaufzuges oder anderer geeigneter Hilfsmittel)<br />

- Behindertengerechte Gestaltung der Sozial- und Sanitärräume<br />

- Sicherstellen der Benutzbarkeit von Rettungswegen und Notausgängen<br />

G 4.3 Wie ist sichergestellt, dass die zusätzlichen Pflichten gegenüber<br />

Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten hinsichtlich des<br />

Arbeitsschutzes erfüllt werden?<br />

- Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, SchwbG<br />

Maschinen und Geräte unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr § 14 (3)<br />

- Ausstattung der Arbeitsplätze mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen<br />

- Freistellung von Mehrarbeit (auf Verlangen der behinderten Person) § 46<br />

Vorschriften der<br />

Unfallversicherungsträger<br />

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits<br />

veranlasste Maßnahmen, Termine<br />

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