01.03.2013 Aufrufe

OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Complianceteil<br />

Modulgruppe E: Gefährliche Stoffe und Emissionen<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

ID Modul: Störfallvorbeugung und -begrenzung Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen<br />

E 18 Anlagen mit erhöhter Gefährdung<br />

215<br />

Gesetze,<br />

Verordnungen,<br />

Technische<br />

Regeln<br />

E 18.1 Sind Betriebsbereiche oder Anlagen vorhanden, <strong>für</strong> die zusätzliche Anfor- 12. BImSchV<br />

derungen gelten ?<br />

§ 1<br />

E 18.2 Wurde der Prüfbereich "Störfallvorbeugung und -begrenzung allgemein"<br />

schon behandelt?<br />

E 18.3 Welche organisatorischen Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um<br />

die Einhaltung der Vorschriften der Störfallverordnung sicherzustellen?<br />

- Schriftliche Bestellung eines betriebsangehörigen Störfallbeauftragten BImSchG<br />

§ 58a<br />

- Fortbildung <strong>für</strong> den Störfallbeauftragten (mind. alle 2 Jahre) 5. BimschV,<br />

§§ 1, 9<br />

- Aufstellung und Fortschreibung betrieblicher Alarm- und<br />

12. BImSchV<br />

Gefahrenabwehrpläne <strong>für</strong> den Störfall<br />

§9<br />

- Unterweisung der Beschäftigten über die <strong>für</strong> sie in den betrieblichen Alarmund<br />

Gefahrenabwehrplänen <strong>für</strong> den Störfall enthaltenen Verhaltensregeln<br />

§ 10<br />

- Anfertigung, Fortschreibung und Vorlage des Sicherheitsberichts § 9<br />

E 18.4 Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Betrieb der Anlage<br />

den zusätzlichen Anforderungen der Verordnung genügt?<br />

- Jederzeit verfügbare und gegen Missbrauch geschützte Verbindung zu einer<br />

benannten Stelle aufgrund einer Anordnung der zuständigen Behörde<br />

§ 12<br />

Vorschriften der<br />

Unfallversicherungsträger<br />

z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits<br />

veranlasste Maßnahmen, Termine<br />

Erledigt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!