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OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...

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B 2.4<br />

B 2.5<br />

B 2.6<br />

<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />

Systemteil<br />

Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />

<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />

Organisationseinheit:<br />

...............................................<br />

A 0<br />

A 1<br />

A 2<br />

nicht relevant<br />

überdurchschnittlich erfüllt<br />

erfüllt / ja<br />

M 1<br />

M 2<br />

M 3<br />

Priorität 1<br />

Priorität 2<br />

Priorität 3<br />

Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />

Die Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen und<br />

Risiken <strong>für</strong> Beschäftigte erstrecken sich weiterhin auf<br />

- körperliche Belastungen<br />

- psychische Belastungen<br />

- die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen<br />

- die Leistungsfähigkeit von älteren Beschäftigten<br />

- die Leistungsfähigkeit weiterer, besonders schutzbedürftiger Personengruppen<br />

Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der ermittelten Gefährdungen und Risiken unter<br />

besonderer Berücksichtigung arbeitsmedizinischer und ergonomischer Anforderungen<br />

- werden zentral durch die Unternehmens-/ Betriebsleitung veranlasst<br />

- liegen im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Führungskräfte und werden von diesen veranlasst<br />

- erfolgen unter Mitwirkung der Beauftragten (vgl. A 2.4)<br />

- zielen auf Verbesserungen technischer Art<br />

- zielen auf Verbesserungen organisatorischer Art (Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation im<br />

Arbeitsschutz)<br />

- beziehen auch das Verhalten der Beschäftigten mit ein<br />

- beziehen auch Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen und Beanspruchungen mit ein<br />

- werden durch Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, sonstige Anweisungen sowie durch Schulung und<br />

Unterweisung vorgegeben<br />

- werden in ihrer Durchführung und Wirksamkeit von den Führungskräften überwacht<br />

- werden dokumentiert<br />

Die sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen<br />

- erfolgt durch die regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze und Arbeitsräume durch die Fachkraft <strong>für</strong><br />

Arbeitssicherheit unter Beteiligung<br />

� Führungskräfte<br />

� des Betriebsarztes der jeweiligen<br />

� des Betriebsrats<br />

- erfolgt durch die Beteiligung der Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit an allen sicherheits- und gefährdungsrelevanten<br />

Analysen, Beratungen, Entscheidungen, Planungen usw.<br />

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