OHRIS Audit-Prüflisten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit ...
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B 2.4<br />
B 2.5<br />
B 2.6<br />
<strong>OHRIS</strong> –<strong>Audit</strong><br />
Systemteil<br />
Bewertungsmaßstab (Spalte B)<br />
<strong>Audit</strong>or: .............................................. Anforderungen Mängel<br />
Organisationseinheit:<br />
...............................................<br />
A 0<br />
A 1<br />
A 2<br />
nicht relevant<br />
überdurchschnittlich erfüllt<br />
erfüllt / ja<br />
M 1<br />
M 2<br />
M 3<br />
Priorität 1<br />
Priorität 2<br />
Priorität 3<br />
Version 1.7 (Stand 01.04.2004) Datum: ............................................... A 3 nicht erfüllt / nein<br />
Die Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen und<br />
Risiken <strong>für</strong> Beschäftigte erstrecken sich weiterhin auf<br />
- körperliche Belastungen<br />
- psychische Belastungen<br />
- die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen<br />
- die Leistungsfähigkeit von älteren Beschäftigten<br />
- die Leistungsfähigkeit weiterer, besonders schutzbedürftiger Personengruppen<br />
Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der ermittelten Gefährdungen und Risiken unter<br />
besonderer Berücksichtigung arbeitsmedizinischer und ergonomischer Anforderungen<br />
- werden zentral durch die Unternehmens-/ Betriebsleitung veranlasst<br />
- liegen im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Führungskräfte und werden von diesen veranlasst<br />
- erfolgen unter Mitwirkung der Beauftragten (vgl. A 2.4)<br />
- zielen auf Verbesserungen technischer Art<br />
- zielen auf Verbesserungen organisatorischer Art (Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation im<br />
Arbeitsschutz)<br />
- beziehen auch das Verhalten der Beschäftigten mit ein<br />
- beziehen auch Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen und Beanspruchungen mit ein<br />
- werden durch Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, sonstige Anweisungen sowie durch Schulung und<br />
Unterweisung vorgegeben<br />
- werden in ihrer Durchführung und Wirksamkeit von den Führungskräften überwacht<br />
- werden dokumentiert<br />
Die sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen<br />
- erfolgt durch die regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze und Arbeitsräume durch die Fachkraft <strong>für</strong><br />
Arbeitssicherheit unter Beteiligung<br />
� Führungskräfte<br />
� des Betriebsarztes der jeweiligen<br />
� des Betriebsrats<br />
- erfolgt durch die Beteiligung der Fachkraft <strong>für</strong> Arbeitssicherheit an allen sicherheits- und gefährdungsrelevanten<br />
Analysen, Beratungen, Entscheidungen, Planungen usw.<br />
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